BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Lüneburg

Robert Habeck in Lüneburg

Am 10. Januar 2025 im Kulturforum

Robert Habecks Wahlkampftour führt ihn - nach 2021 - einmal mehr nach Lüneburg. Wir freuen uns riesig!

Im Lüneburger Kulturforum wird Robert um 19 Uhr am Freitag, dem 10. Januar 2025 den grünen Plan für Deutschland und Europa vorstellen und zwar nicht nur den für die nächsten vier Jahre, sondern mit Blick darauf, wie wir uns zukunftsfest für die kommenden Jahrzehnte aufstellen können und müssen.

Wenn der Vizekanzler und Wirtschaftsminister kommt, gelten natürlich gewisse Sicherheitsauflagen. Wir bitten Euch daher, bereits etwas früher da zu sein, um genug Zeit für die notgedrungen gründlichen Sicherheitskontrollen zu haben. Einlass ist daher -abweichend zu den Plakaten und Flyern- bereits ab 18:00. Der Eintritt ist frei.

Bringt bitte allenfalls kleine Taschen mit und lasst gefährliche Gegenstände besser zuhause. Dazu gehören auch Flaschen aus Glas oder Metall. Getränke können am Tresen des Kulturforums gekauft werden.

Macht es uns, dem Sicherheitsdienst und dem Team vom Kulturforum bitte möglichst einfach und befolgt bitte Anweisungen der Leute vor Ort. Läuft im Grunde wie bei einem Bundesligaspiel oder Konzert. Nur ohne Eintritt. :-)

Wir freuen uns auf Euch und Robert ebenso.

Eure Grünen Lüneburg

Besucht gern zur Einstimmung Roberts Kampagnenseite: https://www.habeck2025.de

Informationen zum Einlass

Es wird am Einlass Taschenkontrollen geben. Bitte beachte: Rucksäcke, Taschen, Trolleys, Shopper, Koffer, die größer als ca. DIN A4 sind, dürfen nicht mit in die Halle genommen werden. Nachfolgend die Liste der verbotenen Gegenstände:

  • Glasbehälter und Glasflaschen sind nicht erlaubt, nur Plastikflaschen mit einem Maximal-Volumen von 1L sind erlaubt
  • Waffen jeglicher Art oder Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können
  • Gassprühflaschen, ätzende und färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase (ausgenommen sind handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Hygieneartikel)
  • pyrotechnische Erzeugnisse und feuergefährliche Gegenstände
  • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon, Gasdruckfanfare)
  • Laserpointer, Taschenlampen, Leuchtstäbe, Knicklichter
  • sperrige Gegenstände z.B. Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle
  • Fahnen- und Transparentstangen
  • Stoffe und Zubereitungen entsprechend des Betäubungsmittelgesetzes
  • Stockschirme („Knirpse“ sind gestattet)
  • Helme (Fahrrad-, Motorrad-, etc.), Skateboards und sonstiges Sportequipment
  • Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die rassistische und fremdenfeindliche Äußerungen beinhalten
  • großflächige Spruchbänder (max. 0,6m2), Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, Konfetti, etc.
  • Rucksäcke, Taschen, Trolleys, Shopper, Koffer, die größer als ca. DIN A4 sind

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