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10.11.20 –
Eine Beschlussvorlage des Landkreises, welche entsprechend gleichlautend im Stadtrat zu erwarten ist, sieht eine weitere Erhöhung des von der Hansestadt Lüneburg zu leistenden Betriebskostenzuschusses auf über 2 Mio. Euro in 20 Jahren vor. Gleichzeitig verzichtet die Hansestadt Lüneburg auf die vereinbarten Nutzungsrechte für jährlich 10 Veranstaltungen sowie auf eine konkrete Vereinbarung zur Durchführung von Schul-, Hochschul-und Breitensport.
Hierzu nimmt der Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen in Lüneburg wie folgt Stellung:
"Offensichtlich sind die Verwaltungen von Stadt und Landkreis im Rahmen der Verhandlung des Finanzvertrages übereingekommen, dass die Hansestadt den Betriebskostenzuschuss weiter erhöht, obwohl nun explizit keine Nutzungsrechte vereinbart werden und die Hansestadt auf eine konkrete Vereinbarung zur Durchführung von Schul-, Hochschul-und Breitensport verzichtet. Mit anderen Worten heißt der Beschluss: Einen Gemeinwohlnutzen gab und gibt es nicht, da die Arena überhaupt nicht für öffentliche Belange genutzt wird. Bau, Finanzierung, Betrieb und Bezuschussung der "Arena" können somit nicht zum kommunalen Aufgabenkreis gehören - gezahlt werden soll aber trotzdem. Wofür sollen die Zahlungen denn geleistet werden? Deutlicher können das Tarnen, Tricksen und Täuschen der letzten Jahre rund um die Arena nicht auf den Punkt gebracht werden. Unklar bleibt auch, warum der Betriebskostenzuschuss sich während der Laufzeit fast verdoppeln soll. Ist das der geplante Erfolg dieses Prestigeobjektes, der nun an kommende Generationen weitergereicht werden soll? Für diese Zweckentfremdung von Steuermitteln muss sich die Verwaltung erklären. Wenn dieser Beschluss im Stadtrat der Hansestadt Lüneburg gefasst werden sollte, ist es nicht verwunderlich, dass das Vertrauen der Bürger*innen in Verwaltung und Politik weiter sinkt."
(Quelle: Anlagen zur Beschlussvorlage 2020/384 für den Kreistag vom 16. November 2020: "Neufassung des Finanzvertrages zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg" im Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten vom 4. November 2020 [hier Anlage 3: Protokollnotiz zum Finanzvertrag mit Anlagen (PDF, 1598 KB)])
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