Die Wahl zum Europäischen Parlament fand am 26. Mai 2019 statt.
26.06.19 –
GRÜNE stellen Antrag zur Sitzung des Stadtrats am 29.08.2019:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mädge,
zu o.g. Sitzung stellen wir folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen für Wohngebiete hinsichtlich der Vorgärten die Festschreibung wie folgt zu definieren: Beim Vorgartenbereich handelt es sich um den Grundstücksbereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie und straßenseitiger Gebäudeflucht (Baugrenze). Bei Eckgrundstücken ist nur der benannte Grundstücksstreifen entlang der Gebäudefront des Gebäudeeingangs als Vorgarten zu bezeichnen. Die befestigten Flächen für notwendige Stellplätze, Zufahrten und Zugänge dürfen bei freistehenden Wohnhäusern maximal 50 % des Vorgartenbereiches in Anspruch nehmen. Bei Doppelhäusern und Hausgruppen dürfen maximal 60 % des Vorgartenbereiches genutzt werden. Die sonstigen Vorgartenflächen sind wasseraufnahmefähig bzw. wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen, zu begrünen, zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten.
BEGRÜNDUNG
Auch in Lüneburg ist die Zunahme von Schottergärten und losen Stein-Schüttungen zu beobachten. Die dabei weit verbreitete Vlies- oder Folienabdeckung des Bodens führt zu einer Verarmung des Bodenlebens. Vögeln wird die Nahrungsaufnahme erschwert. Diese Entwicklung läuft der Zielsetzung des § 9 Abs. 1 NBauO und den Zielen Stadtökologie und Kleinklima zu verbessern und einer Versiegelung des Bodens entgegenzuwirken zuwider. Für viele Tiere und Insekten, wie beispielsweise Singvögel, Schmetterlinge und Bienen können Gärten in Wohnsiedlungen Nahrungsquelle sowie wichtige Lebens- und Rückzugsräume sein und damit dem allgegenwärtigen Artenrückgang zumindest in unserer Stadt entgegenwirken. Hinzu kommt, dass Schotterflächen im Sommer die Sonnenwärme speichern und zum Überhitzen der Stadt beitragen, weil Schattenwurf durch Pflanzen und die Verdunstung des im Boden gespeicherten Wassers wegfallen (siehe dazu: Positionspapier des DStGB vom 22.8.2018 „Hitze und Dürre in Städten und Gemeinden“).
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
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Gäste sind nach Anmeldung bei Claudia Schmidt oder Matthias Wiebe herzlich willkommen.
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