04.03.13 –
Petra Kruse-Runge begründet den Änderungsantrag der Mehrheitsgruppe zum Antrag der CDU/RRP Bündnis 21 zum Thema Elbbrücke/Bürgerbefragung:
Ich sehe bei der jetzigen Lage, dass wir die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens nicht vor sorgfältiger Auswertung des ausstehenden Raumordnungsverfahrens und einer belastbaren, aktualisierten Kostenschätzung beantragen.
Wir sehen das Ergebnis der Bürgerbefragung als klaren Auftrag, ein solides Planungsverfahren durchzuführen, in dem es keine überraschenden Kostensteigerungen wie bei anderen Großprojekten geben wird, denn Mehrkosten des Landkreises über 10 Mio € wurden abgelehnt.
Ich verweise zunächst auf den einstimmigen Beschluss im SBU, dies Thema keinesfalls vor dem Kreistag im April erneut zu beraten. Hintergrund dieser einhelligen Entscheidung war die Überzeugung, dass es an belastbaren Daten und Grundlageninformationen noch fehlt. Dies sehe ich weiterhin so. Ich sehe nicht, dass sich zum heutigen Tag daran etwas geändert hätte.
Die Verwaltung erinnerte in ihrem ergänzenden Antrag zurecht an die Bedeutung des ROP. Es muss ja zunächst einmal mit Sicherheit festgestellt werden, welche Trasse weiter beplant werden soll. Dafür ist die erforderliche Zeit einzuplanen, es besteht kein Anlass für eine Eile, die der gebotenen Sorgfalt abträglich wäre.
Erst im Anschluss daran kann sinnvoll die Kostenschätzung durch das genannte Fach-Büro erfolgen. Hierzu ist die Zusage des Landes auf Unterstützung beim Kostencontrolling in Anspruch zu nehmen.
Wir möchten im Sinne solider Finanzpolitik auch im laufenden Planungsprozess alle vermeidbaren Ausgaben unterlassen und beantragen daher, die notwendigen Schritte ohne Zeitdruck in der erforderlichen Weise durchzuführen.
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