12.01.09 –
Hintergrund: Nach der Landtagswahl im Januar 2008 überzog die Stadt Lüneburg die Grünen mit einer ganzen Reihe von Bußgeldverfahren, weil dem ErstwählerInnenbrief der Grünen in Lüneburg eine Unterschriftenliste gegen den Lampenverkauf beilag. OB Ulrich Mädge passte die Verwendung dieses Themas im Wahlkampf gar nicht, so dass man den Vorwurf des Daten-missbrauchs konstruierte und Rechtsamt, Amtsgericht und Grüne in Arbeit hielt. Das alles wohl wissend, dass das Ansinnen Mädges keine Chance auf Erfolg hätte: Schon am 2. April 2008 stellte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen fest, dass ?? datenschutz-rechtlich die Nutzung zur Durchführung eines Bürgerbegehrens nicht zu beanstanden? ist.
Das Amtsgericht Lüneburg schloss sich nun offensichtlich der Meinung des Datenschutzbeauf-tragten und der Argumentation der Grünen an, dass die Auswahl und Verwendung von Wahl-kampfmaterialien in ErstwählerInnenbriefen alleine den Parteien obliege und stellte die Verfah-ren ein. ?Auch wir sehen zugunsten des Ansehens der Hansestadt Lüneburg von einem Prozess ab, obwohl wir uns in der Sache gestärkt und bestätigt fühlen?, erklärt Ariane Mahlke-Voß.
?Insgesamt betrachten wir den ganzen Vorgang als große ABM-Maßnahme und reine Steuer-verschwendung. Letztlich läuft es wie in einem solchen Fall üblich: Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse und nicht etwa der OB?, kritisieren Ariane Mahlke-Voß und Hans-Christian Friedrichs, bisherige SprecherInnen des grünen Kreisverbandes Lüneburg.
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