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13.10.14 –
Der Landkreis Lüneburg hat die Ausschreibung seines Strombezuges 2015/16 erfolgreich abgeschlossen. „Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis!" freut sich Petra Kruse-Runge, grüne Fraktionssprecherin im Kreistag.
„Letztlich konnten wir mit unseren recht weit gehenden Forderungen alle Beteiligten überzeugen. Jetzt haben wir einen ökologischen und auch ökonomischen Erfolg zu verzeichnen." Die abschließende Wertung berücksichtigt die „EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH" und die „Energieversorgung Dahlenburg-Bleckede AG". Beide Lieferanten beziehen den Strom aus dem Kraftwerk Sohlstufe Lehen in Österreich.
„Auf diese Weise erreichen wir deutliche Fortschritte in unseren beiden Hauptzielen", erläutert Frau Kruse-Runge dazu. Zum Einen werden kleinere, regionale Anbieter gestärkt, was angesichts der volkswirtschaftlich betrachtet sehr fragwürdigen Haltung der Großkonzerne immer wichtiger erscheint. Wenn Eon und co jetzt Klagen wegen des Atomausstieges anstrengen oder Länderregierungen wegen möglicher Steuerausfälle unter Druck geraten, unterhöhlt dies die Handlungsfähigkeit demokratisch legitimierten Gremien.
Zum Anderen wird der Strom in einem erst 2013 fertig gestellten Wasserkraftwerk produziert, was einen echten ökologischen Mehrwert und eine Einsparung von Treibhausgasen-Emissionen in Höhe von 3.940 Tonnen in unserem Bezugszeitraum bewirkt. Aus Wasserkraft erzeugter Strom verfügt dabei gegenüber dem Strom aus anderen erneuerbaren Energieträgern über die beste Emissionsbilanz.
Auch ökonomisch macht die sorgfältig und umfangreich gestaltete Ausschreibung nun Sinn.
Der Arbeitspreis macht zwar derzeit nur einen Anteil von rund 24 % des Gesamtstrompreises aus, aber der günstige Arbeitspreis führt immer noch dazu, dass dem Landkreis Lüneburg für den Strombezug Brutto-Aufwendungen von rund 95.000 € im Jahr erspart bleiben.
Da für den in Deutschland aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom in aller Regel bereits eine Stromeinspeisevergütung oder die sogenannte Marktprämie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen wird, darf dieser nicht noch einmal als „Ökostrom" an Endkunden geliefert werden.
Abschließend meint die Grüne Fraktionsvorsitzende: „Es bleibt also die Forderung an deutsche Öko-Stromproduzenten, der Abnahme durch die öffentlichen Verbraucher zu vertrauen und Kraftwerkskapazitäten ohne vorherige Förderung zur Verfügung zu stellen."
Dipl. Pol. Oliver Glodzei gibt einen Überblick und viel Raum für Diskussion
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