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28.04.08 –
Bei der letzten Landtagswahl hat der Kreisverband Bündnis 90/ Die Grünen an die Erstwählerinnen und Erstwähler im Wahlkreis Lüneburg eine Postsendung verschickt. Für die Versendung waren ganz normal die Wähleradressen beim
Meldeamt der Stadt Lüneburg abgefragt worden.
Die Postsendung bestand aus einem Brief des Landtagskandidaten Meihsies zu energiepolitischen Themen und dem Aufruf des Bürgerbegehrens gegen den Verkauf der städtischen Straßenbeleuchtung.
Das paßte Herrn Mädge (SPD) nicht, der sich als Initiator für den Lampenverkauf besonders stark machte.
Der Obürgermeister erstattete nach der Wahl Anzeige beim Einwohnermeldeamt und veranlasste die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen unseren Kreisverband wegen eines angeblichen Verstoßes gegen melderechtliche Auflagen. Einziger Grund: Weil mit dem Brief der Aufruf des Bürgerbegehrens versandt worden war.
Die Ratssitzung vom 28.02.2008 nutzte der Oberbürgermeister, um unter TOP 23 ?Wichtige Mitteilungen der Verwaltung? über den angeblichen Verstoß gegen das Meldegesetz und über das deswegen gegen unseren Kreisverband eingeleitete Ermittlungsverfahren zu
berichten. Am nächsten Tag berichteten die Landeszeitung und die Hannoversche Allgemeine über einen angeblichen Datenmissbrauch durch die Grünen in Lüneburg.
Indes: Die Daten aus dem Melderegister wurden rechtmäßig verwandt. An der rechtlichen Zulässigkeit bestehen überhaupt keine Zweifel. Der Vorwurf des Datenmißbrauchs ist Unfug. Hier wird mit dem Bußgeldverfahren schlicht Politik gemacht.
Bezeichnend ist, dass der Oberbürgermeister das Bußgeldverfahren selbst eingeleitet hat und auf die Führung des Verfahrens durch die nachgeordnete Verwaltung Einfluss nimmt, indem er sich laufend berichten lässt und Weisungen erteilt.
Das Gleiche spielte sich ab, als das Bußgeldverfahren gegen Ulrich Blanck als Sprecher des Ortsverbandes der Grünen durchgeführt wurde. Es ging um ein Megaphon, das an einem Sonnabend in der Bäckerstrasse im Landtagswahlkampf eingesetzt wurde. Herr Mädge
wollte ihn dafür verurteilt sehen, doch Herr Blanck wurde, wie die Landeszeitung berichtete, am Ende durch das Amtsgericht freigesprochen.
Auch hier war die Anzeige zur Einleitung des Bußgeldverfahrens durch den Oberbürgermeister persönlich erfolgt. Er lenkte im Folgenden das Verfahren seiner Verwaltung, die den Bußgeldbescheid gegen Herrn Blanck erließ. Im Rat berichtete er über das Verfahren und rügte öffentlich Herrn Blanck als Ratsherrn der Grünen dafür, dass er sich gegen den Bußgeldbescheid verteidigte.
Herr Mädge handelt in diesen Fällen stets kraft seines Amtes. Dass der Oberbürgermeister sein Amt für den parteipolitischen Schlagabtausch benutzt und das Bußgeldverfahren einsetzt, um mit dem politischen Gegner abzurechnen und damit in seinem Sinne auf den Meinungsbildungsprozess Einfluss zu nehmen, halten wir nicht nur für politisch unerträglich, sondern auch für rechtsmissbräuchlich.
Der Kreisverband hat sich deshalb jetzt an die Kommunalaufsicht in Hannover gewandt, um den Amtsmißbrauch durch den Oberbürgermeister zu rügen.
Für den Kreisverband
Ariane Mahlke-Voß Hans-Christian-Friedrichs
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