01.03.11 –
Keine endgültige Lösung mit vielen Fragezeichen
Die GRÜNE-Bundestagsfraktion hat dem Kompromiss letztendlich nicht zustimmen können, ihrer Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der beschlossenen Regelsätze obsiegte. Sie konnte dennoch in den zähen Verhandlungsrunden durchsetzen, dass die Umsetzung des Bildungspaketes in die Hände der Kommunen gelegt wird.
Sie bekommen hierfür pro Jahr zunächst rund 1,6 Milliarden Euro, von 2014 an rund 1,5 Milliarden. Die tatsächlichen Kosten sollen jährlich abgerechnet und vollständig erstattet werden.
Ein weiterer Pluspunkt für Gemeinden und Kreise: die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter, bisher hauptsächlich von den Kommunen getragen, werden schrittweise komplett vom Bund übernommen (Netto-Entlastung von 1,7 Mrd.) Grund zum jubeln? Nicht wirklich, denn im Gegenzug werden 4 Mrd. Euro bei der Bundesagentur für Arbeit gestrichen was dort großteils zu Lasten der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gehen wird.
Auch die Übernahme der Wohnkosten sind im Gesetz neu geregelt. Künftig können die Kommunen per Satzung innerhalb eines vom Ministerium gesteckten Rahmens selbst bestimmen, bis zu welcher Wohnungsgröße und Miethöhe sie die Kosten der Hartz-IV-Empfänger übernehmen. Angesichts der desaströsen Finanzlage vieler Kommunen drohen damit vielen Leistungsbeziehern erhebliche Einschränkungen.
Was der Hartz-IV-Kompromiss den Kommunen letztendlich bringt, wird erst zu ermitteln sein, wenn die finanziellen Auswirkungen der anderen kommunenrelevanten Elemente Realität werden.
Belastbare Vorausberechnungen gibt es derzeit nicht!
Und die Gesamtrechnung wird ohnehin erst mit dem Ergebnis der Gemeindefinanzreform präsentiert. Dort ist ein Beratungsende eben so wenig abzusehen wie ein Ergebnis.
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