23.11.09 –
Die 2005 von SPD, Union und Grünen beschlossene Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen wurde am 17.11.2009 durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
Nach § 130.4 wird nun mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt".
Auf Grundlage der Rechtslage stelle ich folgende Fragen:
1.Welche Anstrengungen unternimmt die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg, um die beiden Naziläden ?HateCore und BlackCrow? zu verbieten, in denen die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft öffentlich gebilligt wird?
2.Welchen Stellenwert misst die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg zukünftigen Verbotsverfügungen bei Aufmarschgesuchen der Nazis bei?
3.Wird sich nach Meinung der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg dieses Urteil positiv auf die Umsetzung der Demonstrationswünsche und Routenfestlegungen des Bündnis für Demokratie/ Netzwerk gegen Rechts auswirken?
Herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen
Ariane Mahlke-Voß
für die Stadtratsfraktion Bündnis90/ Die Grünen
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