23.09.08 –
?Dieses Vorgehen verletzt den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit?, meint Staudte. Auch werde das Ziel - die Zahlung des Bußgelds- kaum erreicht werden, denn Frau Lecomte habe die Zahlung aus Prinzip abgelehnt.
Staudte verweist auch auf eine Anfrage, die sie diesbezüglich mit ihrem Landtagskollegen dem rechtspolitischen Sprecher der Fraktion Helge Limburg und dem Fraktionsvorsitzenden Stefan Wenzel an die Landesregierung gestellt hat:
?Für 5?uro Bußgeld entstehen allein in der JVA, bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft Kosten von 212,95?- Sinn und Zweck dieser Aktion ist auch finanziell nicht darstellbar,? so Staudte.
Für Frauen*, die kandidieren wollen.
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