20.05.05 –
Begründung:
Autoarmes Wohnen ist eine Möglichkeit der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Radverkehrs. Es ermöglicht eine Nachverdichtung in Innenstadtbereich und damit eine Reduzierung des Landschaftsverbrauchs. Es zielt unmittelbar auf Ein- bis Zweipersonenhaushalte, Rentner und Pendler, die bahnhofsnah wohnen wollen. Insbesondere bei der Schließung von Baulücken oder der Neunutzung alten Wohnbestandes im Citybereich ist es nicht immer möglich, genügend Stellraum für PKWs nachzuweisen. Diese beliebten Wohnlagen sollten aber auch unter dem Gesichtspunkt der Innenstadtbelebung und der Kaufkraftförderung der Innenstadt genutzt werden können. Hier wäre eine flexible Richtlinie zum Stellplatznachweis ein geeignetes Instrument.
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