BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Lüneburg

Zur nächtlichen Beschränkung von Mährobotern

Es geht nicht um ein Verbot

25.06.26 – von Julia B. Diehl –

Zur Verweisung unsere Antrages "Antrag auf die Erlassung einer Allgemeinverfügung für eine nächtliche Betriebsbeschränkung von Mährobotern im Gebiet des Landkreises Lüneburg" in den Umweltausschuss hielt die Abgeordnete Julia B. Diehl folgende Rede:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

sehr geehrter Herr Landrat,

sehr geehrte Kolleg*innen,

sehr geehrte Gäste hier in der Ritterakademie und online,

jetzt und hier geht es ja nicht um eine abschließende inhaltliche Beratung unseres Antrags. 

Der Kreisausschuss hat einstimmig empfohlen, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umweltschutz zu verweisen. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Lassen Sie mich dennoch die Gelegenheit in dieser größeren Öffentlichkeit des Kreistages für ein paar Worte nutzen:

Unser Antrag verfolgt ein klares Ziel: 

eine nächtliche Betriebsbeschränkung für Mähroboter im Landkreis Lüneburg – von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang.

(Es geht nicht um ein Verbot von Mährobotern.)

Alle Geräte können weiterhin tagsüber genutzt werden. Es geht um eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme in genau der Zeit, in der viele kleine Wildtiere besonders aktiv sind.

Fachlich sprechen wir nicht nur über Igel, auch wenn sie besonders betroffen sind. 

Es geht auch um andere kleine Wildtiere, etwa Amphibien, Reptilien und Kleinsäuger. 

Die wissenschaftliche Datenlage ist ernst zu nehmen: 

Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung hat 370 dokumentierte Fälle von Schnittverletzungen bei Igeln durch elektrische Gartenpflegegeräte ausgewertet.

Fast die Hälfte der betroffenen Tiere überlebte diese Verletzungen nicht oder musste eingeschläfert werden. Eine weitere Studie mit 19 Mährobotermodellen zeigt, dass Geräte sehr unterschiedlich reagieren und dass Schutztechnik bislang nicht zuverlässig flächendeckend ist.

Auch juristisch ist das Thema nicht aus der Luft gegriffen. 

Der Landkreis Göttingen hat im September 2025 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese stützt sich nicht nur allgemein auf § 39 Bundesnaturschutzgesetz, sondern auf § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 44 Absatz 1 Nummer 1 und § 39 Absatz 1 Nummer 3 Bundesnaturschutzgesetz sowie auf die Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde nach niedersächsischem Naturschutzrecht. 

Genau diese rechtlichen Grundlagen müssen nun auch für den Landkreis Lüneburg um Umwelt-Ausschuss sorgfältig geprüft und bewertet werden.

Und ja: Natürlich gibt es ganz unterschiedliche Fragen zu unserem Antrag.

Zur Kontrolle. Zur Verhältnismäßigkeit. Zur technischen Entwicklung moderner Geräte. 

Genau deshalb ist die Überweisung in den Umweltausschuss ebenfalls richtig. 

Dort können wir die Erfahrungen anderer Landkreise, die Rechtsgrundlagen und die praktische Umsetzung sorgfältig beraten. Und eben Antworten geben und gemeinsam finden.

Aus unserer Sicht ist ein Nachtfahrverbot keine Symbolpolitik, sondern eine einfache Vorsorgemaßnahme: 

  •     geringer Eingriff, 
  •     tagsüber natürlich nutzbar, 
  •     und ein erheblicher Beitrag zum Schutz nachtaktiver Wildtiere.

    Ich freue mich auf die Beratung im Umweltausschuss und gehe davon aus, dass wir den Antrag heute einstimmig dorthin überweisen.

    Vielen Dank.

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