29.04.19 –
Manchmal sind schädigende Eingriffe in die Natur notwendig. Dann muss für Ausgleich oder Ersatz gesorgt werden. Dieser Grundsatz des Bundesnaturschutzgesetzes ist im Landkreis sicher und dauerhaft umzusetzen. Eine Naturschutzstiftung, die auch die Pflege der Ausgleichsmaßnahmen übernimmt, wäre dafür eine geeignete Einrichtung, die die Verwaltung nicht zusätzlich belasten würde.
Gäste sind nach Anmeldung bei Claudia Schmidt oder Matthias Wiebe herzlich willkommen.
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Diesmal in der Musikschule zur kommunalen Wärmeplanung
Anmeldung unter holger.tempel@ gruene-lueneburg.de
Wer macht was im Orts- Kreis- und Landesverband? Wie funktioniert die Lüneburger Kommunalpolitik? Welche Angebote zur aktiven Mitarbeit gibt es?
Anmeldung an torsten.franz@ gruene-lueneburg.de
Gäste sind nach Anmeldung bei Claudia Schmidt oder Matthias Wiebe herzlich willkommen.
Gäste nach Anmeldung an ulrich.blanck@ willkommen. rathaus-aktuell.de
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Der Auftakt der neuen Regierung in Deutschland war durch die gescheiterte erste Wahl von Friedrich Merz zum Kanzler von Misstrauen durchsetzt. [...]
Die heutige Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz ist richtig und konsequent. Die AfD hat sich über Jahre radikalisiert. Sie [...]