29.04.19 –
Manchmal sind schädigende Eingriffe in die Natur notwendig. Dann muss für Ausgleich oder Ersatz gesorgt werden. Dieser Grundsatz des Bundesnaturschutzgesetzes ist im Landkreis sicher und dauerhaft umzusetzen. Eine Naturschutzstiftung, die auch die Pflege der Ausgleichsmaßnahmen übernimmt, wäre dafür eine geeignete Einrichtung, die die Verwaltung nicht zusätzlich belasten würde.
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Die AG trifft sich im Grünen Büro (Schröderstraße 16, 21335 Lüneburg). Ansprechpartnerin: angelika.becher@ gruene-lueneburg.de
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