BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Lüneburg

 

Kreistagsfraktion Lüneburg

Kooperationsvereinbarung 2016-2021

Zwischen

der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Lüneburg, vertreten durch die Fraktionsvorsitzende Petra Kruse-Runge,

(im Folgenden: die Grünen)

und

der Kreistagsfraktion der Christlich Demokratischen Union im Kreistag Lüneburg, vertreten durch den Fraktionsvorsitzenden Alexander Blume,

(im Folgenden kurz: CDU)

wird folgende

Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Fraktionen

in der Kreistagswahlperiode 2016-2021

geschlossen:

Zwischen der CDU und den Grünen besteht Einigkeit, auf der Grundlage dieser Vereinbarung in der Legislaturperiode vom 01.11.2016 bis zum 31.10.2021 eine vertrauensvolle Zusammenarbeit anzustreben, ohne eine Gruppe gem. § 57 Abs. 1 NKomVG zu bilden.

§ 1

(1)  Die Vereinbarungspartner verpflichten sich, während der o.a. Legislaturperiode keine Gruppe i.S. des NKomVG mit einer anderen Fraktion im Kreistag Lüneburg zu bilden.

(2)  Eine Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen, insbesondere zu einzelnen Sachthemen, ist selbstverständlich möglich.

§ 2

(1)  Um eine vertrauensvolle, sachorientierte Zusammenarbeit zu erreichen, verabreden die Vereinbarungspartner eine regelmäßige Zusammenkunft der Fraktionsvorstände und/oder Fachleute/-sprecher der Fraktionen  zur Erörterung der anstehenden Sachfragen. Zunächst wird eine monatliche Abstimmung vereinbart. Im Rahmen der Haushaltsberatungen werden sich die Grünen und die CDU gesondert treffen, mit dem Ziel, eine gemeinsame Stellungnahme zum Haushaltsentwurf der Verwaltung zu erarbeiten.

§ 3

Zwischen der CDU und den Grünen besteht Einigkeit, die folgenden Sachthemen in der kommenden Legislaturperiode gemeinsam voranzubringen. Dabei werden die Fraktionen den demografischen Wandel als Querschnittsaufgabe begreifen und bei allen Themen berücksichtigen:

(1)  Die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes und eine Verbesserung des ÖPNV. Es besteht Einigkeit darüber, dass im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des RROP die Ausweisung von Wohnbauflächen und Gewerbe- bzw. Industrieflächen nicht unabhängig, sondern in Abhängigkeit von einem grundlegenden Mobilitätskonzept gesehen werden muss.
Eine rechtzeitige Einbeziehung der gemeindlichen Ebene ist selbstverständlich.

(2)  In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, inwiefern vorhandene Kapazitäten, insbesondere im Ostkreis, zur Deckung des Wohnraumbedarfes über eine Steigerung der Attraktivität von ÖPNV/SPNV genutzt werden können. Eine Kreissiedlungsgesellschaft kann hierbei ggf., wiederum in enger Abstimmung mit den Gemeinden, wertvolle Hilfe leisten, z.B. bei Projekten wie Mehrgenerationenhäusern.

(3)  Es besteht Einigkeit, zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und der biologischen Vielfalt sowie zur Sicherung der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Betriebe den Flächenverbrauch insbesondere durch Verkehrs- und Siedlungsflächen zu senken. Bedeutung kommt hierbei dem aufzustellenden  Landschaftsrahmenplan zu, der mit den Gemeinden abzustimmen ist.

(4)  Die Erarbeitung eines neuen Schulentwicklungsplanes. Dabei besteht Konsens, unter Akzeptanz bestehender Unterschiede in der schulpolitischen Ausrichtung die konkreten Probleme vor Ort gemeinschaftlich lösen und voranbringen zu wollen.

(5)  Eine Überprüfung von Strukturen und Mitgliedschaften in überregionalen Verbänden und Institutionen (Süderelbe, Metropolregion etc.) und ggf. eine Stärkung der Akteure vor Ort (Wirtschaftsförderung

(6)  Eine kritische Bestandsaufnahme und ggf. Weiterentwicklung des Themas „Wasser“ (Grundwasserentnahmen, Feldberegnung, Ilmenau).

(7)   Das Ziel „100 %- energieautarker Landkreis“ wird weiter verfolgt.

(8)  Ein Einstieg in den Ausstieg bei den Kindergartengebühren in enger Abstimmung mit der gemeindlichen Ebene.

§ 4

In Bezug auf das Thema „Elbbrücke“ besteht Einigkeit, unabhängig von der bisherigen Vorgeschichte nach neuen Lösungsansätzen zu suchen. Dabei ist der finanzielle Spielraum des Landkreises zu beachten. Es besteht weiterhin Einigkeit, dass den Menschen im Amt Neuhaus kurzfristig nachhaltig geholfen werden muss (neue Fähre, Ausdehnung der Fährzeiten, unentgeltliche Beförderung).

§ 5

Im Übrigen verpflichten sich die Grünen und die CDU, sich bei allen anstehenden Sachthemen auszutauschen, um ein gemeinsames Vorgehen anzustreben bzw. die Ansichten des jeweils anderen in die Meinungsbildung der eigenen Fraktion einfließen zu lassen. Sollte dennoch im Einzelfall ein gemeinsames Abstimmungsverhalten nicht möglich sein, wird dieses frühzeitig kommuniziert und  außerdem respektiert und akzeptiert, ohne an dem Ziel einer vertrauensvollen Zusammenarbeit etwas zu ändern.

§ 6

CDU und die Grünen stimmen darin überein, alle personellen Fragen im Vorfeld der konstituierenden Sitzung am 21.11. (stellv. Landräte, Kreistagsvorsitzender und Stellvertreter, Ausschussvorsitze etc.) in Absprache mit den bisher im Kreistag vertretenen Fraktionen zu klären. Sofern dies nicht möglich ist, werden die beiden Fraktionen ihre Vorstellungen abstimmen und jeweils unterstützen.

 

Lüneburg, den 1. Dezember 2016

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