Menü
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD bilden im Lüneburger Kreistag eine Gruppe. Aus diesem Grund werden ab dem 27.08.2010 alle Anträge gemeinsam gestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Elternbefragung zur Errichtung einer zweiten Gesamtschule im Landkreis Lüneburg vorzubereiten und mit der Landesschulbehörde abzustimmen.
Begründung:
Nach Errichtung der Integrierten Gesamtschule in der Hansestadt Lüneburg zum Schuljahresbeginn 2009/10 ist festzustellen, dass diese neue Schulform erfolgreich gestartet und mit den Anmeldezahlen überzeichnet ist. Gemäß der Gruppenvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen sollen die Vorarbeiten für eine spätestens zum Schuljahr 2012/13 einzurichtende weitere Gesamtschule bereits im Jahr 2010 beginnen. Der erste Schritt ist die Elternbefragung. Diese soll Embsen als möglichen Standort benennen. Darüber hinaus soll im Rahmen der Befragung der generelle Bedarf nach einem Gesamtschulangebot im Landkreis Lüneburg ermittelt werden.
Der Landkreis Lüneburg führt im Laufe des Schuljahrs 2010/2011 ein so genanntes Schulbuslotsen-Programm ein. Zur Qualifizierung der Lotsen wird eine Kooperation mit Schulen, Polizei, Kriminalpräventionsrat und den örtlichen Busunternehmen angestrebt. Bestehende Schulbuslotsen-Programme sollen dabei als Grundlage dienen. Es soll geprüft werden, ob neben Schülerinnen und Schülern auch 1-Euro-Kräfte als Schulbuslotsen eingesetzt werden können.
Begründung:
Viele Schülerinnen und Schüler klagen über Mobbing im Schulbus. Die Angst vor dem Schulweg wird zur physischen und psychischen Belastung. Konzentrationsschwierigkeiten sind die Folge. Einige Eltern fahren ihre Kinder selbst zur Schule, um ihnen die belastende Situation zu ersparen.
Busfahrerinnen und Busfahrer sind in erster Linie mit dem sicheren Führen des Fahrzeugs beschäftigt und können Konflikte im Bus nicht immer wahrnehmen und ihnen entgegentreten.
Etliche Landkreise setzen daher auf das Konzept der „Schulbus-Lotsen“. Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren werden ausgebildet um Konflikte zu verhindern und gegebenenfalls einzuschreiten. Diese Konzeptionen sind weiterzuentwickeln. Eine Kooperation mit der Arge ist zu prüfen, um zu klären inwieweit hier 1-Euro-Kräfte eingesetzt werden können.
Der Kreisausschuss stellt fest:
Der Kreistag Lüneburg hat auf seiner letzten Sitzung am 8.März mehrheitlich eine Resolution verabschiedet, die sich für eine Stilllegung des Atomkraftwerks Krümmel ausspricht und eine Verlängerung der im Atomkonsens vereinbarten Restlaufzeit ablehnt.
Damit hat der Kreistag sich in dieser aktuellen atompolitischen Frage deutlich positioniert.
Der Kreisausschuss beschließt:
Um ein noch deutlicheres Zeichen gegen eine Wiederinbetriebnahme des AKW Krümmels zu setzen und den Beschluss vom 8.März zu unterstreichen, fordert der Kreisausschuss die Mitglieder des Kreistags auf, sich an der Menschenkette, die am 24. April 2010 die beiden Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel verbinden soll, zu beteiligen. Der Kreisausschuss appelliert an die Bürgerinnen und Bürger der Landkreises Lüneburg sich ebenfalls an dieser Menschenkette zu beteiligen.
Begründung:
Der Atomreaktor Krümmel hat in den vergangenen Jahren immer wieder mit Zwischenfällen für Schlagzeilen gesorgt: Fehlerhafte Dübel, Trafobrand, defekte Kühlpumpen und weitere Zeichen von Materialermüdung lassen die Pannenserie nicht abreißen. Letztmalig am 12.März 2010 kam es zu einem meldepflichtigen Zwischenfall an einem defekten Kühlpumpengehäuse. Der Betreiber des AKW Vattenfall fällt darüber hinaus durch ein mangelhaftes Krisen- und Informationsmanagement auf- insbesondere was die Information der niedersächsischen Anrainerlandkreise betrifft. So wurde auch bei diesem letzten Zwischenfall die Atomaufsicht in Kiel erst 5 Tage später informiert. Auch durch die nicht abreisen wollende Leukämieserie in der Elbmarsch ist der Bevölkerung ein Weiterbetrieb des AKW Krümmel nicht zuzumuten, da die Kinderkrebsstudie des Deutschen Kinderkrebsregisters einen Zusammenhang zwischen der AKW-Wohnortnähe und der Wahrscheinlichkeit an Kinderkrebs zu erkranken festgestellt hat. Das AKW Krümmel trägt also zumindest zu einer Verstärkung der Gefahrensituation bei.
Der Kreistag stellt fest:
Vorgaben zur wirtschaftlichen Rentabilität prägen die Arbeit der Landesforsten und anderer Waldbesitzer in immer stärkerem Ausmaß. Nicht mehr nur über die Vermarktung des Nutz-holzes sollen Einnahmen generiert werden, auch über so genannte „Gestattungsverträge“ mit Kommunen oder Waldnutzern sollen künftig Erlöse einzielt werden. Dies hat auch nega-tive Auswirkungen: Nutzungsentgelte für die Nutzung und insbesondere die Ausschilderung von Rad-, Wander- und Reitrouten erschweren den Tourismus in Niedersachsen erheblich. Die Position des Landes (MW und ML) und deren Empfehlung an die Kommunen sind zu diesen Fragen nach wie vor nicht eindeutig. Die derzeitigen Regelungen stellen ein Hemmnis für die allseits gewünschte Entwicklung einer attraktiven touristischen Infrastruktur dar und stehen damit den Zielen der vom Landkreis Lüneburg gewünschten Tourismusförderung entgegen. Sie haben dazu geführt, dass viele Kommunen bereits mit erheblichem bürokrati-schem Aufwand kostenpflichtige Gestattungsverträge mit Eigentümern abschließen mussten. Derzeit werden aus diesem Grund Radverkehrskonzepte in Teilbereichen des Landes gar nicht mehr umgesetzt. Es sind Fälle bekannt, wo ein Landkreis mit über 120 Grundstücksbe-sitzern Einzelverträge für die Ausschilderung nur eines Radwegeprojektes abgeschlossen hat. Der Aufwand steht in vielen Fällen in keinem Verhältnis zum Nutzen.
1. Der Landkreis Lüneburg übernimmt stellvertretend für alle kreiseigenen Kommunen die Zuständigkeit für den Abschluss von Gestattungsverträgen für die Nutzung von Forst- und Wirtschaftwegen im Rahmen der Festlegung von touristischen Routen und der Installation eines Wegweisungssystems für Radfahrer, Wanderer und Reiter so-wie als Kutschwege oder Laufsportstrecken.
2. In den Gestattungsverträgen ist sicherzustellen, dass Rechte aus den Verträgen auf die Gemeinden übertragen werden können, so dass deren Handlungsspielräume bei der Festlegung von Strecken für Tourismus und Naherholung gewahrt bleiben.
3. Der Landkreis setzt sich dafür ein, dass für das gesamte Kreisgebiet einheitliche Be-dingungen für die Nutzung von Forst- und Wirtschaftswegen sichergestellt werden, die Übernahme von Verkehrssicherungspflichten und der Haftung durch die Kommu-nen vermieden werden.
4. Der Landkreis setzt sich gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden beim Land für folgende Regelungen im Zusammenhang mit Gestattungsverträgen, der Ü-bernahme von Verkehrssicherungspflichten und der Haftung ein:
· Auf den Wegen im Grundbesitz der Landesforsten übernimmt das Land Niedersachsen die Verkehrssicherungspflicht und die Haftung, ohne diese per Gestattungsvertrag auf die jeweilige Kommune zu übertragen.
· Das Land Niedersachsen legt einen einvernehmlich erstellten Gestattungsvertrag als Mustervertrag vor, an dem sich künftig alle Vertragspartner orientieren sollen (Basis: Mustervertrag der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen). Auf Vertragsab-schlussgebühren und Nutzungsentgelte wird verzichtet.
· Das Land Niedersachsen übernimmt die Initiative für eine gemeinsame Absichtserklä-rung aller großen Grundeigentümer wie Niedersächsische Landesforsten, Deutsche Bahn, Klosterforsten, Wasserschifffahrtsamt und Privateigentümer mit dem Ziel, regiona-le und landesweite Radverkehrskonzepte, Wanderroutenkonzepte und Reitroutenkon-zepte abzustimmen, bei der Umsetzung zu unterstützen und zu begleiten.
Begründung:
Im Landkreis Lüneburg stehen mehrere Kommunen in diesem Zusammenhang in Verhand-lungen über Gestattungsverträgen mit Landesforst, Klosterkammer und privaten Forstbesit-zern. Es ist bekannt, dass Gemeinderäten erklärt wird, dass eine Förderung von touristi-schen Wegeprojekten nur erfolgen werde, wenn entsprechende Gestattungsverträge abge-schlossen würden. Hier wird ein Druck aufgebaut, solche Verträge abzuschließen, der sach-lich und fachlich nicht gerechtfertigt ist. Die Förderprogramme der N-Bank haben lediglich zur Bedingung, dass das Einverständnis des jeweiligen Grundstückseigentümers vorliegen muss, dass die Maßnahme durchgeführt werden darf. Dazu ist ein schriftlicher Zweizeiler ausreichend- kein umfangreicher, gebührenbewehrter Gestattungsvertrag.
Dem Versuch besonders der Landesforsten nach ihrer Umwandlung in eine Anstalt öffentli-chen Rechts auch für Leistungen, die schon immer zum Wohl der Allgemeinheit von der Forst erbracht wurden, jetzt Einnahmen zu erzielen, einmalige oder jährliche Gebühren zu verlangen und die Verkehrssicherungspflicht, die ihr als „Verwalterin der Wälder für die Bür-ger“ obliegt, auf die Kommunen abzuwälzen, damit letztlich Kosten auf die Kommunen zu verlagern, muss entschieden entgegen getreten werden.
Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, technische Möglichkeiten und finanziellen Aufwand für ein sogenanntes ?oberflächennahes Geothermie-Kataster?(1) für den Landkreis Lüneburg zu prüfen und den beschließenden Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Begründung:
Unsere Fraktion hält es für dringend erforderlich, zusätzlich neben den ?gängigen? Methoden der erneuerbaren Wärmeversorgung (z.B. Holzhackschnitzel-Heizungen und Solarthermie) auch die Möglichkeiten den Geothermie bekannter zu machen sowie BürgerInnen konkrete Informationen an die Hand zu geben.
Die Stadt Bonn beispielsweise hat ein ?Geothermie-Kataster? erstellen lassen und online zugänglich gemacht, sodass sich jedeR BürgerIn informieren kann, wie hoch die geothermische Ergiebigkeit auf dem eigenen Grundstück ist, vgl. angehängte Grafik.
Hintergrund:
Laut ?Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ? EEWärmeG)? müssen seit 2009 bei neu errichteten Gebäuden (bis auf wenige Aus-nahmen) ein Mindestanteil der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien bereitgestellt werden (vgl. § 5 EEWärmeG: Solarthermie = mindestens 15%; Biogas = mindestens 30%; flüssige/ feste Bi-omasse/ Geothermie/ Umweltwärme = mindestens 50% des Wärmeenergiebedarfs).
Damit Bauherren einschätzen können, welche erneuerbare Energieform am besten zu ihrem Baupro-jekt passt, brauchen sie Informationen über die verschiedenen Techniken, Investitions- und laufenden Kosten. Während der deutsche Strommix inzwischen deutlich über 15 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien enthält, wird die benötigte Energie für Heizungen und Warmwasser noch immer zum ganz überwiegenden Teil mit fossilen Energieträgern bereitgestellt ? hier schaffen die ?Öko-Energien? erst ca. 8%. Neben Strom bietet also der Wärmemarkt weiteres Potential für den Klimaschutz.
Während Solarthermie bei Neubauten bereits gängige Praxis ist, die Nachfrage nach Holzhackschnit-zel-/ Pellets-Heizungen oder Holzöfen steigt und Biogas seit einigen Jahren über das normale Erdgas-netz von einem entsprechenden Energiehändler bezogen werden kann, gibt es auch bei der Geothermie noch großen Nachholbedarf. Hierbei können Erdwärmekollektoren, Erdwärmesonden und sogenannte ?Wasser-Wasser-Anlagen? zum Einsatz kommen.
Das Marktanreizprogramm der Bundesregierung fördert den Einsatz von Wärmepumpen (www.bafa.de), auch die Avacon gewährt Zuschüsse.
Doch neben einem finanziellen Anreiz benötigen BürgerInnen zunächst ausreichend Informationen: Wichtig ist neben der Beauftragung eines/r erfahrenen ExpertIn und einer qualitätsgesicherten Boh-rung nach dem aktuellen Stand der Technik auch die Kenntnis darüber, inwiefern sich die oberflä-chennahe Nutzung der Geothermie überhaupt auf dem eigenen Baugrundstück finanziell lohnt und inwiefern Gewässerschutz- sowie seismische Risiken etc. ausreichend minimiert werden können.
Hierbei kann der Landkreis durch ein entsprechendes Kataster ? auch im Sinne der Wirtschaftsförderung - unterstützend tätig werden.Und somit gleichzeitig ermitteln, für welche Kreis-eigenen Gebäude sich diese Technik mittelfristig lohnen könnte.
(1)Geothermie kann ?oberflächennah?/ ?flach? genutzt werden (meist nur wenige Meter unter der Erdoberfläche bis max. 400 Meter tief), hierfür werden sogenannte ?Wärmepumpen? genutzt.
Tiefere Geothermie (tausende von Meter tiefe Bohrungen) hingegen wird großtechnisch zur Wärme- oder Stromgewinnung genutzt und ist in diesem Antrag explizit nicht gemeint.
Der Kreistag möge folgenden Antrag beschließen:
Im Haushaltsplan des Landkreis Lüneburg 2010 (S. 25) werden die Ansätze für Planungs- und Investitionskosten Luhmühlen in den Jahren 2010 und 2011um jeweils 250.000 ?, also insgesamt 500.000? gekürzt. Es verbleiben Haushaltsansätze in Höhe von jeweils 370.000 ? (insgesamt 740.000 ?) in 2010 und 2011, um dringend notwendige Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten durchzuführen.
Begründung:
Das so genannte Leuchtturmprojekt Luhmühlen besteht aus verschiedenen Projektteilen, von denen einige sinnvoll und richtig sind. Wir unterstützen durchaus notwendige Sanierungs- und Modernisierungsarbei-ten auf dem Turniergelände, lehnen aber bestimmte Teile des Projektes ab, die wir als überdimensioniert, nicht allgemeinwesenorientiert und zudem als umweltschädlich erachten. Dazu zählen in erster Linie die Parkplatzplanungen, ein Mehrzweckgebäude (?VIP-Lounge?) und ein überdimensioniertes Gebäude für die Kartenkontrolle. Aus unserer Sicht wird mit den avisierten hohen finanziellen Mittel nicht die Förde-rung des Breitensports unterstützt, sondern eine noch immer elitäre Sportart mit öffentlichen Steuergel-dern gefördert. Wir sehen in den derzeitigen Plänen eine Verschwendung von Steuergeldern auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene. Der Bund der Steuerzahler hat sich bereits einmal kritisch dazu geäußert. Vor dem Hintergrund der desolaten Haushaltslagen aller öffentlichen Kassen (Kommune-Kreis-Land-Bund) und der dringend notwendigen Investitionen in soziale, Bildungs- und Kulturprojekte erscheint diese Ausgabe unangebracht.
Die Kreisverwaltung wird beauftragt das Konzept der Verkehrsfreunde Lüneburg zum Erhalt und Betrieb der Bahnstrecke Lüneburg ? Bleckede zu prüfen. Bei positivem Ausgang erklärt sich der Landkreis bereit die laufenden Kosten von 17.000 Euro pro Jahr zu übernehmen.
Die einmaligen Kosten von 30.000 Euro müssen von den an der Strecke liegenden Kommunen getragen werden.Einen Antrag der betreffenden Gebietskörperschaften vorausgesetzt, erklärt der Kreistag seine Bereitschaft diese Summe aus dem Etat des kommunalen Strukturentwicklungsfonds mit 50 % zu bezuschussen.
Begründung:
Der Erhalt der Bahnstrecke ist wirtschaftlich und touristisch für den Landkreis von erheblicher Bedeutung. Das vorliegende Konzept der Verkehrsfreunde Lüneburg zeigt Wege auf, wie die drohende Stilllegung und Veräußerung der Bahnlinie auch unter vertretbarem Kostenaufwand verhindert werden kann. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob der der Eigenbetrieb für Straßenbau und Unterhaltung (SBU) die gesetzlich vorgeschriebene Rolle eines ?Eisenbahninfrastrukturunternehmen? (EIU) übernehmen und/oder Gerät zur Unterhaltung der Strecke bereitstellen kann, um Synergien zu nutzen und so weitere Kosteneinsparungen zu erreichen.
Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lüneburg sind wegen der jüngsten Vorgänge im AKW Krümmel verunsichert und auf das Höchste besorgt. Bereits nach der durch einen Brand in einem Transformatorenhaus verursachten Schnellabschaltung am 26.06.2007 musste die zuständige Aufsichtsbehörde in Kiel einräumen, das Unregelmäßigkeiten auch im Reaktorgebäude aufgetreten sind. Schon damals musste die Aussage des Betreibers, es habe zu keinem Zeitpunkt ein Sicherheitsrisiko bestanden, sehr kritisch hinterfragt werden. Nun haben sich die Ereignisse, die zu der zweijährigen Stillegung des Reaktors geführt haben, nur zwei Wochen nach Wiederinbetriebnahme wiederholt. Auch an der völlig unzulänglichen Informationspolitik des Betreibers hat sich nichts geändert.
Aufgrund der andauernden Pannenserie und der trotz gegenteiliger Vereinbarungen weiterhin nicht eingehaltenen Informationspflichten hat der Lüneburger Kreistag erhebliche Zweifel, ob Vattenfall in der Lage ist, ein Atomkraftwerk mit der nötigen Sorgfalt zu betreiben. Da eine Wiederholung der aufgetreten Störungen nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann, bittet der Lüneburger Kreistag den Landrat und die örtlichen Abgeordneten im Bundes- und Landtag in ihrem Einflussbereich darauf hinzuwirken, dass das Kernkraftwerk Krümmel dauerhaft stillgelegt wird.
Begründung:
Der Text dieser Resolution orientiert sich inhaltlich an dem einstimmigen Kreistagsbeschluss vom 16.07.2007. Da die dort formulierten Voraussetzungen für die Wiederinbetriebnahme des AKW Krümmel augenscheinlich nicht erfüllt werden können, sollte der Kreistag die Sorge der Bürgerinnen und Bürger wie auch seine eigenen Beschlüsse ernst nehmen und die entgültige Außerbetriebnahme von Krümmel fordern.
Der Gesellschafter Landkreis Lüneburg beauftragt die GfA mit Lightcycle und den Gemeinden und den Energiesparbirnenverkaufsstellen ein flächendeckendes Konzept für die Rücknahme der Energiesparbirnen zu entwickeln.
Die Klimaleitstelle wird beauftragt, eine jeweils aktuelle Liste der Rückgabestellen (inkl. der Öffnungszeiten) im Landkreis und der Hansestadt Lüneburg zu erarbeiten und ins Netz zu stellen, sowie die Presse zu informieren.
Die Verwaltung wird beauftragt mit der Stadt Lüneburg, also mit der Klimaleitstelle, und Lightcycle eine Kampagne für das Energiesparbirnenrecycling zu entwickeln und durchzuführen.
Begründung:
Mit dem Einsatz von Energiesparbirnen kann ein deutlicher Beitrag zur Senkung des Endenergieverbrauches und damit zum Klimaschutz geleistet werden. Energiesparbirnen verbrauchen bis zu 80 % weniger Strom bei gleicher Lichtausbeute. Ihr Einsatz ist daher aus umweltpolitischer Sicht wünschenswert.
Vor dem Hintergrund des schrittweisen Verbotes gewöhnlicher Glühbirnen in der EU wird sich der Einsatz von Energiesparbirnen in den Haushalten deutlich erhöhen, damit auch die Notwenigkeit einer sicheren Entsorgung.
Aber bereits heute stellt sich das Problem der Entsorgung der Birnen. Sie enthalten in geringen Mengen giftiges Quecksilber, das gesondert entsorgt werden muss, um Gefahren für Mensch (Nutzer und GfA-Mitarbeiter) und Umwelt zu vermeiden.
Obwohl die Entsorgung über die Hausmülltonne gesetzlich verboten ist, werden lediglich 30 % der Birnen fachgerecht entsorgt. Die Birnen sind klein genug, um als tonnengängiger Abfall über die Mülltonne entsorgt zu werden. Damit sinkt die Bereitschaft der Bevölkerung, die Birnen gesondert zu entsorgen. Im Gegensatz zu alten Batterien, bei denen ein flächendeckendes Rücknahmesystem im Einzelhandel aufgebaut wurde, ist der Handel derzeit nicht zur Rücknahme von alten Energiesparbirnen verpflichtet. Die weniger freiwilligen Rücknahmestellen sind weitgehend unbekannt.
Vor diesem Hintergrund muss die Infrastruktur zur Rücknahme gebrauchter Energiesparbirnen bürgerinnenfreundlich ausgestaltet werden und das Bewusstsein in der Bevölkerung für die sichere Entsorgung der Energiesparbirnen ist zu erhöhen. Derzeit kann man nach der Abfallfibel des GfA nur bei der GfA in Bardowick direkt und beim Schadstoffmobil alle 2 Monate/ 1-2 mal im Jahr die Birnen abgeben.
Diese Möglichkeiten sind bei weitem für das Giftpotential nicht ausreichend und stellen nicht genug Anreiz zur umweltgerechten Entsorgung dar.
Für dauerhafte und leicht erreichbare Sammelstellen bieten sich das Servicecenter der GfA beim Bürgeramt, die Rathäuser der Gemeinden an. Zur Förderung des Umweltbewusstseins könnten auch Sammelstellen an den Schulen eingerichtet werden. Auch alle Verkaufsstellen für Energiesparbirnen sollten angesprochen werden, bei der Sammelaktion mitzumachen, da ohnehin davon auszugehen ist, dass sie ? wie bei den Altbatterien ? ein Rücknahmesystem entwickeln müssen.
Solange kann und darf das giftige Quecksilber aber nicht den Hausmüll verseuchen und die GfA-Mitarbeiter belasten.
Einzelne Aktionen wie z.B. in Hamburg beim Eishockeyspiel der Hamburg Freezers gegen die Kölner Haie (siehe Anlage) helfen das Bewusstsein zu fördern, bringen aber keine Sicherheit.
Derartige Maßnahmen könnten im Rahmen der Werbung durchgeführt werden, z.B. auf der Umweltmesse, bei Spielen von Hansa oder HVL oder bei Stadtfesten.
Die Verwaltung wird beauftragt bei der bevorstehenden Ausschreibung der Stromversorgung den Bezug von Strom ab 2010 aus ausschließlich erneuerbarer Energien (Ökostrom) gemäß der Vorgabe der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu gewährleisten.
Begründung:
?Der sich stetig vollziehende Klimawandel kann nur durch konsequentes, umgehendes Handeln abgemildert werden. Eine der klimapolitisch wirkungsvollsten Handlungsmöglichkeit für Verbraucher ? Privathaushalte wie auch öffentliche Auftraggeber ? ist der Wechsel des Stromanbieters hin zu einem Ökostrom-Lieferanten. Durch die Reduktion fossiler Energieträger wie Kohle und Gas vermindert die Produktion von Ökostrom den Ausstoß von CO2 bis zu 80 %.
Atomstrom ist als Stromquelle im regenerativen Strommix ausgeschlossen. In der Vergangenheit hat der Kreistag seine Besorgnis im Hinblick auf die fragwürdige Sicherheitslage in der Nähe der Atomanlage Krümmel zum Ausdruck gebracht. Die ungeklärte Endlagerfrage für hoch radioaktiven Müll ? der in Gorleben diskutierte Salzstock ist aus grüner Sicht geologisch ungeeignet ? und das Endlagerdesaster im mit Wasser vollgelaufenen Salzstock ASSE II im Landkreis Wolfenbüttel, werfen drängende Fragen zum künftigen Schutz der Biosphäre in unserem Nahbereich auf.
Wie auch die Samtgemeinde Elbmarsch, oder das Bundestagsgebäude samt Verwaltung sowie Behörden wie das (SPD-geführte) Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) kann nun auch der Landkreis Lüneburg vorbildhaft die Marktmacht der Verbraucherinnen und Verbraucher aufzeigen und seinen Teil zu einer sicheren und sauberen Stromgewinnung beitragen.
Der Landkreis Lüneburg muss als keine Pionierarbeit leisten, sondern kann sich an den Ausschreibungsempfehlungen und Ausschreibungsmustern des Bundesumweltministeriums orientieren (vgl. UBA-Veröffentlichung "Beschaffung von Ökostrom - Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren"), die nicht nur für Bundesbehörden, sondern für jeden öffentlichen Auftraggeber im Rahmen einer nachhaltigen Beschaffungspolitik konzipiert sind.?
Die Kreistagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen stellt zum Kreistag am 15.12.2008 folgenden Antrag:
1. Zum Schuljahr 2009/2010 wird an den Schulstandorten Kaltenmoor und Embsen jeweils eine neue fünfzügige Gesamtschule gegründet.
2. Die Kreisverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob am Standort Kaltenmoor zusätzlich mit der sechsten Jahrgangsstufe gestartet werden kann.
Begründung.
Bei der Elternumfrage hat sich die deutliche Mehrheit der Gesamtschulbefürworterinnen und -befürworter für eine Integrierte Gesamtschule ausgesprochen: 1409 Eltern wünschen sich eine IGS für ihr Kind, lediglich 530 eine KGS.
Damit wurden die Erwartungen der Politik auch insgesamt deutlich übertroffen. Anstatt wie bisher geplant nur alternativ in Embsen oder in Kaltenmoor eine Gesamtschule neu zu gründen, müssen diese Planungen nun in Frage gestellt werden. Um den offenbar gewordenen Bedarf zu decken, sind mindestens zwei neue Gesamtschulen notwendig.
Mit der Elternumfrage wurden bei den betroffenen Familien Hoffnungen geweckt, die nun auch erfüllt werden sollten. Eine Bürgerbeteiligung , deren Ergebnisse nicht akzeptiert werden, fördert Politikverdrossenheit. Dies können wir uns bei der erschreckend niedrigen Wahlbeteiligung und der landesweit zu verzeichnenden Skepsis gegenüber der Politik nicht leisten. Außerdem sollte Kommunalpolitik, ihrem eigenen Anspruch, die politische Ebene zu sein, die die größte Bürgernähe hat, gerecht werden.
Auch in anderen Landkreisen in Niedersachsen werden mehrere Gesamtschulen gegründet. So entstehen im Landkreis Schaumburg zusätzlich zu der bestehenden Gesamtschule sogar drei weitere neue Integrierte Gesamtschulen.
Mit der Umfrage wurde die notwendige Mindestzahl von 130 Schülerinnen und Schülern sowohl in Embsen (174), als auch in Kaltenmoor (225) erreicht.
Mit nur einem Standort müsste voraussichtlich mehr als die Hälfte der Bewerberinnen und Bewerber abgelehnt werden. Selbst wenn beide Standorte eingerichtet werden, ist absehbar, dass Schülerinnen und Schüler Ablehnungen bekommen werden. Diese Zahl sollte jedoch so gering wie möglich gehalten werden.
Wie der Presse zu entnehmen war wurde den engagierten Eltern des Vereins ?Eine Schule für Alle? in Gesprächen zugesichert, dass die Gesamtschule mit zwei Jahrgängen starten könnte. Daher ist diese Variante nun mit dem Kultusministerium bzw. der Landesschulbehörde zu klären und ggf. eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Dies ist angemessen, da diese Eltern maßgeblich dazu beigetragen haben, dass die Gründung von Gesamtschulen in Stadt und Landkreis angeschoben wird. Sie haben wesentliche Vorarbeiten geleistet.
Die Kreistagsfraktion von Bündnis´90/Die Grünen stellt zum Kreisausschuss am 08.September und zum Kreistag am 22.September 2008 folgenden Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
Der Integrationsbeirat von Stadt und Landkreis Lüneburg wird gebeten, Strategien zu entwickeln, um die Besuchsquote von Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen zu erhöhen.
Begründung:
Kindern mit Migrationshintergrund besuchen deutlich seltener eine Kindertages-einrichtung als deutsche Kinder. Niedersachsen ist mit einer Besuchsquote von 53% das Schlusslicht unter den westdeutschen Bundesländern. Dies ist besonders problematisch, da Einwandererkinder ohne KiTa-Erfahrung wenig Gelegenheit haben, die deutsche Sprache schon vor Schulbeginn zu lernen. Der schulische Misserfolg ist so vorprogrammiert. Ein Drittel mehr ausländische als deutsche Kinder werden vom Schulbesuch zurückgestellt. Viele müssen schon in der Grundschule eine Klasse wiederholen. Die Schulabbrecherquote beträgt in Niedersachsen ca. 25% (Der Durchschnittswert liegt bei 8%). Ohne Spielkameraden aus dem Kindergarten, mit denen sie eingeschult werden, geraten viele von Anfang an in eine Außenseiterrolle.
Auch der Bildungsbericht der Bundesregierung nennt als eine von drei zentralen Herausforderungen die bessere Integration von MigrantInnen in unser Bildungssystem.
Der Integrationsbeirat sollte gebeten werden, Handlungsvorschläge zu entwickeln, um die Besuchsquote von Migrantenkindern in Stadt und Landkreis Lüneburg zu erhöhen. Im Vordergrund sollten die Fragen stehen, welche Hemmnisse aus Sicht der Migranten dem KiTa-Besuch entgegenstehen und welche Maßnahmen Abhilfe schaffen könnten.
Die Kreistagsfraktion von Bündnis´90/Die Grünen stellt zum Kreistag am 22.09.2008 folgenden Antrag:
Der Kreis legt mit 20.000 Euro (Mitteln aus dem ?Klimabudget?) ein Förderprogramm für klimaschonende Taxis und Anruf-Mietwagen auf: Personenbeförderungs-Unternehmen, die in Kommunen des Landkreises Lüneburg tätig sind (aus zugehörigen Städten/ Gemeinden ihre Lizenz haben), können auf Antrag einen Zuschuss für die Anschaffung eines neuen klimaschonenden Fahrzeugs erhalten.
Als ?vergleichsweise klimaschonende Fahrzeuge? sollen Fahrzeuge mit max. 140 g CO2-Ausstoß/ km (kombiniert) gefördert werden:
o Zuschuss für Fahrzeuge mit maximal 120g CO2-Ausstoß/ km = 1000 Euro
o Zuschuss für Fahrzeuge mit maximal 140g CO2-Ausstoß/ km = 500 Euro
Die Zuschüsse werden nach Antragsdatum vergeben (?wer zuerst kommt, mahlt zuerst?). Nach Zusage der Förderung muss das Fahrzeug innerhalb von drei Monaten angeschafft werden, sonst verfällt die Zusage. Weitere Details des Förderprogramms sind von der Verwaltung auszuarbeiten.
Begründung:
Taxi-Unternehmen leiden unter den steigenden Kraftstoffpreisen besonders ? sie könnten durch innovative, Kraftstoff sparende Motoren oder durch Erdgasantrieb Geld sparen: Erdgas wird wegen seiner Umweltvorteile von der Bundesregierung bis 2018 steuerlich gefördert und kostet an der Tankstelle umgerechnet nur halb so viel wie Benzin.
Es ist uns wichtig, die Taxi-Preise stabil zu halten, denn
· dies leistet einen Beitrag dafür, dass der ?Umweltverbund? (öffentlicher Personennahverkehr plus Taxis/Anruf-Mietwagen) den motorisierten Individualverkehr teilweise ersetzen kann (z.B. für Nutzer, die gelegentlich außerhalb der Busfahrt-Zeiten unterwegs sind; für Randgemeinden im Landkreis etc.)
· gerade ältere Menschen sowie Menschen, die sich kein Auto leisten können (oder wollen) sind auf ein bezahlbares Taxi-Angebot angewiesen
Als förderfähig sieht unsere Fraktion sowohl den Erdgas-Antrieb als auch sparsame Benziner/Diesel-Motoren, auch mit Hybrid-Technik.
Erdgas:1 verursacht bis zu 25% niedrigere CO2-Emissionen als Benzin/ Diesel. Außerdem sind die Fahrzeuge leiser und stoßen praktisch keine Rußpartikel aus. Ein Erdgasfahrzeug kann ohne Umstellung auch hochwertiges Biogas tanken. In vielen anderen deutschen Regionen sind bereits zahlreiche Erdgastaxen erfolgreich unterwegs: z.B. Hamburg, Berlin, Hannover, Düsseldorf... Relevant ist hierfür eine entsprechende Tankstellendichte mit geeigneten Öffnungszeiten. In mehreren Städten gibt es (meist für Privatpersonen, die sich ein Erdgasfahrzeug anschaffen) Zuschüsse/ Tankgutscheine von örtlichen Energieversorgern.
Aus ökologischen Gründen möchten wir Autogas (Flüssiggas, LPG) nicht explizit fördern: Dieser Kraftstoff führt zwar auch zu etwas niedrigeren Emissionen als ein vergleichbarer Benzin-/ Dieselmotor, erreicht jedoch nicht die höheren möglichen Emissions- und Kosteneinsparungen wie bei der Verwendung von Erdgas.
Besonders sparsame Otto-/Diesel-Motoren (max. 120/ 140 g CO2-Ausstoß/ km):
Die Autoindustrie kann längst Fahrzeuge herstellen, die max. 5 l Sprit/ 100 km benötigen. Doch Effizienzgewinne bei der Antriebstechnik werden z.T. leider ?aufgefressen? durch insgesamt größere und ?leistungsfähigere? Motoren. Hierbei stellt sich die Frage, warum ein Taxi-Fahrzeug mehr als 100 PS haben sollte.
Wir glauben, dass es den KundInnen wichtiger ist, zu einem vernünftigen Preis und sicher zu ihrem Ziel zu gelangen, als in einem (überdimensionierten) Fahrzeug chauffiert zu werden, das theoretisch 250 km/ h fahren könnte.
Mit den jeweils effizientesten Motorvarianten erreichen die gängigen Fahrzeugmodelle mehrerer Autohersteller bereits diese Grenzwerte.2
Hintergrund zu den Grenzwerten
Der Anteil des Verkehrs an den CO2-Emissionen liegt in Deutschland bei 18 Prozent. Tendenz ist steigend. Eine klimaschonende Verkehrspolitik ist also auf allen politischen Ebenen notwendig.
Die europäischen Autohersteller verpflichteten sich 1998, den durchschnittlichen CO2-Ausstoß aller in der EU zugelassenen Neufahrzeuge bis 2008 auf 140 Gramm pro Kilometer zu senken, und verhinderte so eine gesetzliche Regelung. Diese Selbstverpflichtung hielt die Industrie bei weitem nicht ein.
Deswegen schlug die EU im vergangenen Winter vor, einen verbindlichen Grenzwert von 120 g/ km ab 2012 einzuführen ? und wiederholte damit die Forderung des EU-Umweltministerrats aus den 90er Jahren (damals peilte das Gremium - dem zu der Zeit Bundesumweltministerin Merkel angehörte - diesen Zielwert bereits für das Jahr 2005 an).
Unsere Fraktion hält es für dringend erforderlich, sowohl die Produktion als auch die Nachfrage von Fahrzeugen mit möglichst niedrigen Grenzwerten bei Industrie und VerbraucherInnen politisch einzufordern. Taxis aus der Region könnten dabei einen entscheidenden Beitrag leisten.
Info:
Grundsätzlich ist eine Neuanschaffung eines Erdgasfahrzeug sinnvoller als eine Umrüstung auf Erdgas. Eine Umrüstung eines Fahrzeugs auf Erdgas kann nur gefördert werden, wenn sie in einer Fachwerkstatt durchgeführt wurde, die sich hierfür hat zertifizieren lassen (Der ?Initiativkreis Erdgas als Kraftstoff ? Deutschland e.V.?
(IEK) hat in Zusammenarbeit mit DEKRA und TÜV ein Prüf- und Zertifizierungsverfahren entwickelt, nach dem sich alle interessierten Fachbetriebe ihre Qualitätsarbeit bei der Nachrüstung von Fahrzeugen auf Erdgasantrieb bescheinigen lassen können.) Hierüber ist ein Nachweis zu erbringen.
Die Kreistagsfraktion von Bündnis´90/Die Grünen stellt zum Kreistag am 22.09.2008 folgenden Antrag:
Die Verwaltung prüft, an welchem Standort und mit welchem Betreiber (mindestens) eine weitere Erdgas- und/oder Biogastankstelle im Landkreis errichtet werden könnte.
Hierzu sollen Gespräche mit betroffenen Kommunen und möglichen interessierten Betreibern geführt werden (z.B. Eon Avacon, Tankstellenbetreiber, KVG, Taxi-Unternehmen, Unternehmen mit großem Fuhrpark, CampusMobil etc.)
Insbesondere sollte mit ?Region Aktiv? und den Dahlenburger E-Werken besprochen werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung einer Biogas-Tankstelle im Landkreis Lüneburg möglich ist.
Des weiteren ist die Beantragung von Fördermitteln (Bundes-, Landes-, EU-Ebene) zu prüfen.
Die Ergebnisse sind den politischen Gremien mitzuteilen.
Begründung:
Erdgasfahrzeuge sind leise und stoßen praktisch keine Rußpartikel aus. Auch bei den Stickoxiden (NOx) sind sie deutlich sauberer als Diesel. Die Kohlendioxid-Emissionen sind verglichen mit Benzin- und Dieselfahrzeugen niedriger.
Ohne Umrüstung ist auch Biogas in Erdgasfahrzeugen nutzbar ? Biogas gilt als mit Abstand effizientester ?Bio-Kraftstoff? (im Gegensatz zu Bioethanol und Biodiesel), da weniger Fläche beansprucht wird und somit die Konkurrenz zu Nahrungsmitteln weitaus geringer ist. Außerdem trägt Biogas dazu bei, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt. Biogas kann im Wendland (Tankstelle Jameln) bereits regulär getankt werden, eine weitere Tankstelle ist in Dannenberg geplant.
Bisher gibt es im gesamten Landkreis Lüneburg nur eine einzige Erdgastankstelle (in Lüneburg, Auf den Blöcken). Dies reicht kaum, um diesen alternativen Fahrzeugantrieb in unserer Region attraktiv zu machen.
Die Grüne-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 05.05.2008:
?Der Landkreis Lüneburg nimmt Abstand von der Planung einer Umgehungsstraße in Neu Darchau. Diesbezügliche Gespräche mit der Gemeinde Neu Darchau und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg werden nicht fortgeführt.?
?Der Landkreis Lüneburg ist daran interessiert, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Zuwegung zur geplanten Elbbrücke Neu Darchau von einer Landesstraße zu einer Kreisstraße herabstuft, denn nur so können die GVFG-Mittel des Landes (VGG-Mittel) zum Brückenbau in Anspruch genommen werden. Die Verwaltungsspitze des Landkreises Lüneburg versucht seit längerem die Zustimmung des Landkreis Lüchow-Dannenberg dadurch zu ?erkaufen?, dass der Bau einer Ortsumgehung bei Neu Darchau in Aussicht gestellt wird, die die neue Zuwegung zur Brücke darstellen soll.
Dieser Bau ist aber nach schriftlicher Auskunft der Landesregierung rechtlich nicht möglich. Die geplante Trasse verliefe nämlich teilweise im Gebietsteil C des Biosphärenreservats Niedersächsische Elbtalaue ? also im am stärksten geschützten Gebiet. Die Landesregierung führt dazu in einer Antwort auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Staudte aus: ?Der Bau einer neuen Ortsumgehung auf einer neuen Trasse wäre als Neubau zu qualifizieren und von der Ausnahmeregelung nicht erfasst.? Mit anderen Worten: Das Biosphärenreservatsgesetz (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 NElbtBRG) verbietet einen solchen Bau.
Auch in der ersten naturschutzfachlichen Stellungnahme des EGL wurden erhebliche Bedenken an der Realisation deutlich. Diese Stellungnahme, die von der Verwaltung in Auftrag gegeben wurde, hätte den Kreistagsabgeordneten längst zur Kenntnis gegeben werden müssen.
Um die Verschwendung weiterer personeller und finanzieller Ressourcen zu verhindern, muss der Landkreis Lüneburg seine Bemühungen, eine Ortsumgehung in Neu Darchau zu realisieren, nach Ansicht der Grünen daher unverzüglich beenden.?
Die Kreistagsfraktion von Bündnis´90/Die Grünen stellt zum Umweltausschuss am 31.3.2008 folgenden Antrag:
Der Kreistag Lüneburg möge beschließen:
Der Landkreis Lüneburg appelliert an den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Herrn Wolfgang Tiefensee für die Elbe eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Motorsportboote von 20km/h zu erlassen und das geplante Powerboot-Rennen zwischen Geesthacht und Dömitz am 24.Mai 2008 zu verhindern.
Begründung:
Nach Angaben im Internet ist in der Zeit vom 22. bis 25. Mai 2008 von Motorsportfreunden ein Power-Boot-Treffen in Dömitz an der Elbe geplant. In diesem Rahmen soll am 24.05.2008 eine als ?Poker-Run-Germany 2008? bezeichnete Motorbootsternfahrt zwischen Dömitz (Elbkilometer 504) und Geesthacht (Elbkilometer 584) und zurück durchgeführt werden. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg bestätigte dies. Außer diesen beiden Häfen sollen auf der Strecke die Stationen Lauenburg und Bleckede mit den Booten angefahren werden. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg hat dieses Motorbootrennen mit schifffahrtspolizeilicher Erlaubnis Nr. 001/2008 genehmigt.
Der so genannte ?Poker-Run-Germany? wurde in den vergangenen Jahren auf dem Rhein ausgetragen. Nach unseren Informationen hat die für den Rhein zuständige Genehmigungsbehörde die Austragung dieses Rennens für 2008 nicht mehr genehmigt. Die Veranstalter sind deshalb an die Elbe ausgewichen. Ihrer Internetseite ist zu entnehmen, dass inzwischen 64 Motorboote für dieses Rennen gemeldet sind und die Teilnehmerliste geschlossen wurde. Die bei solchen Rennen eingesetzten Powerboote oder Speedboote sind besonders stark motorisiert und erreichen Geschwindigkeiten von über 120 km/h.
Der LK darf nicht hinnehmen, dass sich eine kleine Anzahl Motorsportler mit ihren Hochgeschwindigkeitsbooten an der Elbe ansiedeln, weil sie auf anderen Flüssen nicht mehr willkommen und geduldet sind. Auf die Menschen an der Elbe würden nur Nachteile durch diese Extremsportler zukommen, der Naturraum würde erheblich belastet werden.
Der Bund hat es bisher versäumt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Sportmotorboote an der Elbe festzulegen. Die Elbe ist die einzige Bundeswasserstrasse im Bereich der WSD-Ost, wo bisher keine Geschwindigkeitsregelungen festgesetzt wurden.
Die möglichen Folgen dieser Veranstaltung betreffen sowohl den naturnahen Tourismus der Elbregion als auch den Naturraum und seine Lebewelt selbst.
Zum Einen geht von diesen Booten eine hohe Lärmbelastung aus. Lärm und Wellenschlag können zu erheblichen Störungen des Naturraums, insbesondere der Vogelwelt in der Brut- und Aufzuchtzeit führen. Insbesondere dadurch, dass eine Art ?Schnitzeljagd? geplant ist und die Boote daher den Uferbereich mehrmals anfahren, ist eine extreme Störung während der Brutzeit zu erwarten.
Noch einschneidendere Folgen kann das geplante Anfahren der Ufer- und Buhnenbereiche für die Brut- und Aufzuchthabitate der Elbfische haben. Gerade die strömungsberuhigten Bereiche der Buhnenfelder spielen in der Fortpflanzungsbiologie vieler Fischarten eine herausragende Rolle. Das Anfahren dieser Bereiche mit Motorbooten kann Sedimentumlagerungen verursachen. Die Folgen daraus sind vielgestaltig:
1. Indirekte Folgen können die Zerstörung von Laichräumen und die Erstickung von Fischbrut sein.
2. Eine generelle Störung von Brut-und Aufzuchträumen der Elbfische.
3. Durch die Sedimentumlagerungen kann es zur Mobilisierung von Schadstoffdepots kommen, welche dann in die Nahrungskette gelangen.
Weiterhin ist eine direkte Schädigung von larvalem und juvenilem Fischnachwuchs durch die Motoren der Boote zu befürchten.
Mit Beeinträchtigungen für Elbanwohner und -besucher, nichtmotorisierte Wassersportler, Angler und Erholungssuchende durch dieses Bootsrennen und weitere Privatrennen während des viertägigen Treffens ist sicher zu rechnen. Die Elbe wird auf diesem Abschnitt auf beiden Seiten von Schutzgebieten nationaler und internationaler Bedeutung gesäumt. Die Elbtalaue ist auf niedersächsischer Seite als Biosphärenreservat gesetzlich geschützt, die Flächen sind bei der EU-Kommission als Vogelschutz- und als FFH-Gebiete gemeldet. Es ist kaum vorstellbar, dass eine solche Veranstaltung, die einen so wertvollen Naturraum tangiert, ohne naturschutzrechtliche Genehmigung und ohne FFH-Verträglichkeitsprüfung zugelassen werden kann. Eine derartige Veranstaltung steht einerseits grundsätzlich den Intentionen eines Großschutzgebietes und andererseits der Erwartungshaltung der Besucher der Elbregion entgegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der Beliebtheit des Elberadweges (beliebtester Fernradweg Deutschlands) nicht auszuschließen.
Daher sollte der Landkreis initiativ werden und gemeinsam mit den anderen Anrainer-Landkreisen auf die Bundesregierung einwirken.
Resolution des Kreistages Lüneburg am 18.02.08
Der Landkreis Lüneburg soll ?gentechnikfreie? Zone bleiben und auf Dauer werden
Der Landkreis Lüneburg unterstützt das Bestreben einer großen Mehrheit der Lüneburger Landwirte , die Flächen im Landkreis Lüneburg auch künftig ohne gentechnisches Saatgut zu bewirtschaften und einer Kontamination der Flächen entgegenzuwirken. Die Initiativen und freiwilligen Zusammenschlüsse von Lanwirten und Handel im Landkreis Lüneburg für gentechnikfreie Zonen werden unterstützt.
Die Gefahren von gentechnisch verändertem Saatgut können wir nicht abschätzen. Gentechnisch erzeugte Eigenschaften machen auch vor anderen Nutzpflanzen nicht halt und können zu Reaktionen und Veränderungen in der Tier- und Pflanzenwelt führen, die wir alle nicht wollen. Außerdem sind Langzeitwirkungen (wie z.B. Allergien und andere Krankheiten) für Menschen zu befürchten.
Honig aus dieser Region könnte z.B. nicht mehr gentechnischfrei vermarktet werden.
Sollte ein Landwirt im Landkreis Lüneburg aufgrund von besonderen Angeboten z.B. der Firma Monsanto, Flächen kontaminieren, so riskiert er aus Profitsucht den guten Ruf und die Absatzchancen einer ganzen Region.
Um weiterhin im Landkreis Lüneburg ?gentechnikfrei? zu bleibben werden u.a. folgende Maßnahmen ergriffen:
Der Landkreis erlässt für alle derzeitigen und zukünftigen landkreiseigenen landwirtschaftlichen Flächen ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen in allen Pachtveträgen.
Der Landkreis fordert die beiden großen Kirchen auf auf allen kirchlichen Flächen die Aussaat genmanipulieten Saatgutes zu untersagen.
Der Landkreis Lüneburg unterstützt den Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes bei seiner Forderung auf ein Zulassungsmoratorium für gentechnisch veränderte Pflanzen.
Der Landkreis Lüneburg appeliert an die kreisangehörigen Gemeinden und Städte die Pachtverträge für alle gemeindeeigenen Flächen und den Passus Gentechnikfreiheit zu ändern.
Der Landkreis Lüneburg stellt sich hinter die kritischen Landwirte und fordert diejenigen auf, die bereits Flächen im Bundeszentralregister des Verbraucherministeriums eingetragen haben, diese Eintragung rückgängig zu machen und dies im Interesse aller öffentlich zu erklären.
Der Landkreis Lüneburg moderiert in Zusammenarbeit mit dem Bauernverband des Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) einen Prozess mit den Landwirten im Landkreis mit dem Ziel auf Dauer ein vertragliches Bündnis aller landwirtschaftlichen Grundbesitzes anzustoßen, auf gentechnisch veränderte Pflanzen zu verzichten und mit dem Labal gentechnischfreier Landkreis zu werben.
Begründung:
Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist ein erhebliches Risiko für konventionell wie auch ökologisch wirtschaftende Betriebe, da die Auskreuzung von gentechnisch verändertem Saatgut auf benachbarte Felder nicht verhindert werden kann. Leider ist festzustellen, dass sich die Auskreuzung nicht an die Entfernungen im neuen Gentechnikgesetz hält, sondern noch nach 2 Kilometern messbar ist. Das würde eine riesige Schutzzonne um ein einziges Feld mit gentechnisch verändertem Saatgut bedeuten. Solche Flächen gibt es im Landkreis Lüneburg nicht.Welche Landwirt will die Verantwortung übernehmen, die der Staat Frankreich von amtswegen durch Verbot der Aussaat dieses Genmaises übernommen hat, verantwortlich zu sein, eine ganze Samtgemeinde gentechnisch verseucht zu haben.
Insbesondere seit die Hersteller gentechnisch veränderter Organismen von ihren anfänglichen Versprechen ( in jedem gentechnisch Organismus ist ein Todesgen eingebaut, um eine unkontrolierte Ausbreitung zu verhindern) abgewichen sind, müssen wir selbt vorsorgen.
Der Landkreis Lüneburg sollte alles daran setzen, sich den gentechnisch freien Region in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und anderen Ländern anzuschließen.
Bernhard Stilke Bündnis90/Die Grünen Kreistagsfraktion
Der Kreistag möge beschließen:
Alle Mittel und Möglichkeiten der Einrichtung einer ersten integrativen Schule als Ganztagsschule im Landkreis Lüneburg zu prüfen und in Zusammenarbeit mit der Stadt Lüneburg bei der Umsetzung der Ergebnisse des Schulgutachtens die Errichtung dieser im Landkreis Lüneburg bislang fehlenden Schulangebotes zu prüfen.
Als Standorte kämen unter anderem die vorhandenen Gebäude auf dem Gelände der Schlieffenkaserne oder des Universitätsstandortes Volgershall in Frage (sofern dieser von der Universität aufgegeben wird).
In Zusammenarbeit mit den Einheitsgemeinden, Samtgemeinden und Städten ist weiterhin zu prüfen ob die Einrichtung weiterer Gemeinschaftsschule (bis einschließlich zum Jahrgang 10) möglich und nicht auch wünschenswert ist, da wertvoller Schulraum leerzustehen droht.
Begründung:
Das Schulgutachten liegt nun vor. Daraus kann man entnehmen, an welchen Schulen ein Leerstand und welchen eine Überfüllung droht. Gleichzeitig gibt es Bestrebungen Gebäude im Bereich der Schieffenkaserne umzunutzen oder die Nutzung unter Umständen aufzugeben (Volgershall). Daraus ergibt sich die Notwendigkeit Interesse anzumelden, bevor für diese Gebäude andersweitige Planung akut werden.
Auch die Verwendung von Mitteln für den Schulerweiterungsbau können dann möglicherweise gezielter eingesetzt werden.
Weitere Begründung erfogt mündlich.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zum Sozialausschuss am 17.01.2008 folgenden Antrag: Der Sozialausschuss empfiehlt Kreistag und Verwaltung die Einrichtung eines Seniorenservicebüros.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründet ihren Antrag wie folgt:
?Das Land Niedersachsen fördert in den nächsten vier Jahren die Einrichtung von so genannten Seniorenservicebüros mit einer Gesamtsumme von 2,52 Mio. ?. Zunächst sollen 15 Einrichtungen mit je 40.000,00 ? gefördert werden. Als mögliche Träger kommen sowohl Kommunen wie der Landkreis selbst als auch freie Träger in Frage. Auf Grund des demografischen Wandels wurde im Ausschuss für Soziales und Gesundheit schon öfter über die Notwendigkeit von gebündelten Beratungsangeboten für Seniorinnen und Senioren insbesondere im Bereich der Wohnberatung diskutiert. Hier ergibt sich nun die Chance, Fördermittel des Landes einzuwerben. Die Antragsfrist endet am 31.03.2008. Bis dahin muss ein tragfähiges Konzept eingereicht werden.?
Aus verwaltungsseitiger Sicht ist festzustellen, dass das Land in der Tat in der zweiten Dezemberhälfte 2007 ein Rahmenpapier zum Landesprogramm ?Leben und Wohnen im Alter ? Förderung von Seniorenservicebüros, freiwilliges Jahr für Senioren, Seniorenbegleitung und Wohnberatung im Alter? verabschiedet hat. Da bereits im Vorfeld der Verabschiedung dieses Rahmenpapiers über diese landesseitigen Überlegungen berichtet worden war, hatte die Verwaltung bereits Anfang Dezember Kontakt zur Landesagentur Generationendialog in Niedersachsen aufgenommen, um in Erfahrung zu bringen, ob eine gemeinsame Antragstellung von Stadt und Landkreis Lüneburg möglich ist. Nachdem dies von der Agentur dem Grunde nach bejaht wurde, haben die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Lüneburg vereinbart (vorausgesetzt, dass sich dafür ein politischer Wille findet), einen gemeinsamen Antrag zu stellen.
Dieser Vorlage ist ein Informationspapier des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit zu den Seniorenservicebüros beigefügt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt an, dass eine Vertreterin/ein Vertreter der Stadt Herford oder ein Vertreter des Bremer Instituts GISS (Gesellschaft für Innovative Sozialforschung und Sozialplanung) zur Sozialausschusssitzung am 17.01.2008 eingeladen wird, um vor den Ausschussmitgliedern von den in Herford durchgeführten Maßnahmen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit zu berichten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründet ihren Antrag wie folgt:
?In Herford wurde in den Jahren 2004 bis 2007 ein vom Land Nordrhein-Westfalen unterstütztes Modellprojekt durchgeführt, das zum Ziel hatte, Obdachlosigkeit durch neuartige präventive Maßnahmen zu verhindern. Das Projekt zum Aufbau eines trägerübergreifenden Gesamthilfesystems für von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Haushalte in Herford wurde auch wissenschaftlich begleitet durch das Bremer Institut GISS (Gesellschaft für Innovative Sozialforschung und Sozialplanung).
Den Ausschussmitgliedern sollte Gelegenheit gegeben werden, eine Übertragbarkeit auf Stadt und Landkreis Lüneburg zu überprüfen.?
Verwaltungsseitig wird dazu festgestellt, dass die GISS in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit verschiedenen Städten in Nordrhein-Westfalen verschiedene Projekte zur Vermeidung von Obdachlosigkeit durchgeführt hat. Zum Inhalt wird auf die Anlage verwiesen.
Der Antrag ist darauf gerichtet, den Ausschussmitgliedern Gelegenheit zu geben, eine Übertragbarkeit der Projektergebnisse auf Stadt und Landkreis Lüneburg zu überprüfen.
Dabei ist allerdings Folgendes zu bedenken: Beseitigung von Obdachlosigkeit ist eine Aufgabe der Gemeinden/Samtgemeinden im Rahmen der Gefahrenabwehr auf Grundlage des Nds. Gesetzes über öffentliche Sicherheit und Ordnung. Den Landkreis trifft dieser Aufgabenbereich eher mittelbar, da in Obdachlosigkeit lebende Menschen ggf. zum Personenkreis des § 67 SGB XII (Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) gehören.
Dem Ausschuss wird empfohlen, von einer Befragung abzusehen, um bei dieser wichtigen Fragestellung nicht in die Kompetenzen der Gemeinden und Samtgemeinden einzugreifen.
Musikschule:
S. 136
dezentrale Angebote
Gleichstellungsbeauftragte:
S. 31
Keine Kooperation mit Stadt , Kosten für Familienbüro bei Stadt anteilig übernehmen.
Schülerbeförderung
Unter Produktziele:
S. 130
Der Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit Schulen und Verkehrsträgern ein Konzept zu erarbeiten, wie durch versetzten Unterrichtsbeginn eine Optimierung des Schülertransports erreicht werden kann.
Heide-Shuttle:
Landkreis nimmt Gespräche mit der Stadt LG und Amelinghausen auf, um das Angebot des Heide-Radbus von 2 auf 7 Tage auszuweiten. Ansatz Heide-Radbus wird auf 30.000 ? erhöht.
Obdach:
Keine Prävention ? jemanden aus Duisburg oder Herford einladen
Wohngeld Alg II:
S. 156
wieder plus 10 %
Brücke:
Ansätze raus, 30.000 ? für Vergünstigung Fährtarife Neu Darchau
Radwege:
Landkreis soll wieder in Radwegefinanzierung einsteigen.
100.000 ? aus Straßenunterhaltung transferieren.
Der Kreistag möge beschließen:
Begründung:
Im Landkreis Lüneburg wurden insbesondere nach den Elbe-Hochwassern im August 2002 und April 2006 verschiedene Anstrengungen unternommen, um den Hochwasserschutz zu verbessern. Als Anrainer der Oberelbe ist der Landkreis Lüneburg allerdings auch von den Maßnahmen der Anrainer stromaufwärts betroffen. Auch Zuflüsse der Elbe wie die Saale haben Auswirkungen auf den örtlichen Pegelstand. Durch den geplanten Elbe-Saale-Schleusenkanal wird ein politischer Druck aufgebaut, auch die Elbe weiter zu kanalisieren. Ein schnellerer Wasserabfluß ist die Folge. Die Wasserstände der Elbe bei Hochwasser erhöhen sich und kostbare Vorwarnzeit geht verloren.
Daher muss sich der Landkreis Lüneburg im eigenen Interesse an das Land Sachsen-Anhalt und den Bundesverkehrsminister wenden, um sich für Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes stark zu machen.
Bezogen auf das Einzugsgebiet der Elbe und Saale ergeben sich notwendige Handlungsänderungen. Die von den verschiedensten Forschergruppen vorgestellten Erkenntnisse müssen von der deutschen (und tschechischen) Politik endlich ernst genommen werden und sind zügig in schadensbegrenzendes Handeln umzusetzen (vgl. Max-Planck-Institut Hamburg: Auswertung von 10 Klimamodellen für den Elbe-Raum vom Mai 2005, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung: Glowa Elbe I und II von 2004 bzw. 2006/7).
Übereinstimmend wird in allen Klimamodellen vorausgesagt, dass die Niederschlagsmengen im Elbe-Einzugsbereich starken Schwankungen unterliegen werden. Es werden lange Trockenzeiten und extreme Hochwasser erwartet. Insgesamt wird mit einem Rückgang des Wasserzuflusses gerechnet.
Für die Binnenschifffahrt auf der Elbe und Saale bedeutet das, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ihr Versprechen, an 345 Tagen im Jahr eine Mindestfahrrinnentiefe von 1,60 m auf der Elbe zu garantieren, nicht halten kann.
Genau auf dieser Voraussetzung (1,60 m Fahrrinnentiefe zu 95 % des Jahres) basiert jedoch das Wirtschaftlichkeitsgutachten der Firma PLANCO Consulting GmbH, die für den Saale-Schleusenkanal einen Nutzen/Kosten-Faktor von 2,3 für die nächsten 30 Jahre nach Baubeginn berechnet hat.
In diesen 30 Jahren vollzieht sich aber auch der Klimawandel weiter.
Der Bau des Saale-Schleusenkanals ist also aus Gründen des Hochwasserschutzes und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit abzulehnen. Die Nachteile überwiegen eindeutig.
Ein ähnlicher Appell wurde vom Kreistag des Landkreises Schönebeck (Sachsen-Anhalt) an den Bundesminister Tiefensee und den Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts Dr. Böhmer gerichtet.
Änderungsantrag zur Vorlage 2007/193
Grundsätzliche Veränderungen ergeben sich aus der Reduzierung der Berechnungsgrundlage des Müllvolumens pro 14 Tage von 20 l auf 10 l und der Reduzierung der Grundgebühr auf 3,00 Euro.
Der Paragraph §3 (1) 1 erhält folgende Fassung:
Für die Entleerung von Abfallumbehältern für Hausmüll werden Gebühren gemäß der nachstehenden Tabelle zuzüglich der Grundgebühr von 3,00 EUR (Behälter/Monat) erhoben. Grundgebühr 3,00 EUR (Behälter/Monat).
Behälter-größe | Abfuhr-rhythmus | mtl. Gebühr | inkl. Grundgeb. |
40 l | 28-tgl. | 2,80 ? | 5,80 ? |
60 l | 28-tgl. | 4,20 ? | 7,20 ? |
40 l | 14-tgl. | 5,60 ? | 8,60 ? |
60 l | 14-tgl. | 8,40 ? | 11,40 ? |
80 l | 14-tgl. | 11,20 ? | 14,20 ? |
120 l | 14-tgl. | 16,80 ? | 19,80 ? |
240 l | 14-tgl. | 33,60 ? | 36,60 ? |
660 l | 14-tgl. | 92,40 ? | 95,40 ? |
1.100 l | 14-tgl. | 154,00 ? | 157,00 ? |
660 l | wöchentl. | 184,80 ? | 187,80 ? |
1.100 l | wöchentl. | 308,00 ? | 311,00 ? |
Begründung: Das Abfallrahmengesetz und das Niedersächsische Abfallgesetz gehen von dem Grundsatz aus, dass Müll zur Entsorgung so weit als möglich zu reduzieren ist. Personen, die sich gesetzestreu verhalten, produzieren also auch wenig Müll. Dieses sollte sich auch in der Gebührenkalkulation niederschlagen. Das dies auch heißt, dass Personen, die sich nicht so gesetzestreu verhalten, mehr bezahlen müssen, ist vom Gesetz auch so vorgesehen, denn oberstes Gebot ist das Verursacherprinzip: Wer Müll produziert, muss auch dafür bezahlen.
Was bedeutet die obige Tabelle für eine Familie (einen Haushalt) mit 5 Personen?
Bisher zahlte die Familie für 100 l laut Tabelle Seite 16 16,90 Euro/Monat = 3,38 Euro/Person/Monat.
Nach Verwaltungsvorlage ändert sich der Betrag auf 13,15 Euro/Monat = 2,63 Euro/Person/Monat.
Bei starker Mülltrennung ändert sich der Beitrag auf 10,00 Euro/Monat = 2,00 Euro/Person/Monat.
Ohne Mülltrennung ändert sich der Betrag auf 17,00 Euro/Monat = 3,40 Euro/Person und Monat.
Real würde diese Familie vermutlich eine 60 l-Tonne 14-täglich nehmen und dann mit 11,40 Euro belastet werden.
Bei einem 8-Personen-Haushalt kommen im Vergleich ähnliche Zahlen heraus:
scharfe Mülltrennung 14,20 Euro bzw. 1,78 Euro/Person
ohne Mülltrennung 25,40 Euro bzw. 3,18 Euro/Person
Jeder kann sofort erkennen: Mülltrennung lohnt sich, bis zu 1,40 pro Person und Monat.
Auch der Vorwurf: ?die Reduzierung von 20 l auf 10 l nützt nur den kleinen Haushalten? ist falsch.
Ein 2-Personenhaushalt zahlt 2,90 ?/Pers./Monat (5,80/2)
Ein 4-Personenhaushalt zahlt 2,10 ?/Pers./Monat (8,40/4)
Ein 5-Personenhaushalt zahlt 2,00 ?/Pers./Monat (s. o.)
Ein 8-Personenhaushalt zahlt 1,78 ?/Pers./Monat (s. o.)
Ein Mietblock mit 110 Personen zahlt 1,43 ?/Pers./Monat (157,00/110)
Ändert man den §6 der Abfallsatzung leicht, könnten sich 1-Personenhaushalte zur Nutzung einer gemeinsamen Mülltonne Nachbarn anschließen. Es brauchen also keine neuen Tonnen beschafft werden.
Das Problem mit den Windeln - und dem damit größerem Müllvolumen - ließe sich leicht lösen. Es könnten Rabatte von 5,00 Euro pro Monat an diese Familien ausgegeben werden, es könnten ein getrenntes Abholen der Windeln aufgebaut werden oder ein Windel-Wasch-Dienst angeregt und bezuschusst werden. Dafür sind in den Berechnungen Gelder vorgesehen.
Sozialausschuss am 16.10.2007
Kreistag am 12.11.2007
Die Kreistagsfraktion von Bündnis´90/Die Grünen stellt folgenden Antrag:
Der Sozialausschuss am 16.10.2007/ Kreisausschuss am 12.11.2007 möge beschließen:
Der Sozialausschuss/der Kreisausschuss begrüßt die ab dem 01.01.2008 geltende Rechtslage, die jedem behinderten Menschen das Recht, die für ihn notwendigen Hilfsangebote selbst über ein so genanntes ?Persönliches Budget? zu koordinieren, einräumt.
Damit die betroffenen Menschen auch von ihrem Recht erfahren und animiert werden davon Gebrauch zu machen, wird die Verwaltung aufgefordert, Informationsveranstaltungen zu diesem Thema zu organisieren. Dies setzt voraus, dass die Verwaltung umgehend Überlegungen zur vorgesehenen Umsetzung anstellt. Ziel ist, dass auch trägerübergreifend Leistungen eingekauft werden können.
Begründung:
Der §17 Abs. 2 SGB IX (Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) schafft die Möglichkeit, dass behinderten Menschen ein individueller, pauschaler Geldbetrag zur Verfügung gestellt wird, mit dem sie sich die für sie notwendigen Unterstützungsleistungen in eigener Verantwortung ?einkaufen? und koordinieren können.
Ziel ist es, behinderten Menschen ein Höchstmaß an Selbstbestimmung einzuräumen und so zu mehr Lebensqualität beizutragen.
Ab 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das so genannte ?Persönliche Budget?.
Nach Auslaufen des wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs zum Instrument des ?Persönlichen Budgets? hat die niedersächsische Sozialministerin in einer Pressemitteilung vom 14.03.2007 an die Landkreise appelliert, das Persönliche Budget flächendeckend einzuführen.
Nach Auffassung der grünen Kreistagsfraktion ist es Aufgabe des Landkreises diese Möglichkeit zu kommunizieren, um die Betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf ihren neuen Rechtsanspruch hinzuweisen und über das Verfahren zu informieren. In der Stadt Emden haben solche Informationsveranstaltungen bereits stattgefunden. Auf Grund unserer Anfrage vom 31.07.2007 hat sich gezeigt, dass der Landkreis Lüneburg bisher keine Erfahrungen mit ?Persönlichen Budgets? auf freiwilliger Basis gesammelt hat. Es ist also zwingend notwendig, dass die Landkreisverwaltung sich mit anderen Leistungsträgern wie der gesetzlichen Krankenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung koordiniert, um die angestrebte Geldleistung ?wie aus einer Hand? überhaupt anbieten zu können.
Um zum 01.01.2008 startklar zu sein, müssen diese Verhandlungen umgehend aufgenommen werden.
Kreisausschuss am 03.09.2007
Kreistag am 24.09.2007
Der Kreistag am 24. September 2007 möge beschließen:
Die Verwaltung des Landkreises Lüneburg wird beauftragt Vorbereitungen zu treffen, um zum nächst möglichen Zeitpunkt die Stromversorgung neu auszuschreiben. Anforderung in der notwendigen Ausschreibung soll die Versorgung mit regenerativ erzeugtem Ökostrom sein. Vor Ausschreibung legt die Verwaltung den Entwurf der öffentlichen Bekanntmachung (v. a. Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien) den Kreistagsgremien zur Beschlussfassung vor.
Begründung:
Der sich stetig vollziehende Klimawandel kann nur durch konsequentes, umgehendes Handeln abgemildert werden, das hat der aktuelle IPCC-Bericht bestätigt.
Eine der klimapolitisch wirkungsvollsten Handlungsmöglichkeit für Verbraucher - Privathaushalte wie auch öffentliche Auftraggeber - ist der Wechsel des Stromanbieters hin zu einem Ökostrom-Lieferanten. Durch die Reduktion fossiler Energieträger wie Kohle und Gas vermindert die Produktion von Ökostrom den Ausstoß von CO2 bis zu 80 %.
Atomstrom ist als Stromquelle im regenerativen Strommix ausgeschlossen.
Mit der auf der letzten Sitzung verabschiedeten Resolution hat der Kreistag seine Besorgnis im Hinblick auf die fragwürdige Sicherheitslage in der Nähe der Atomanlage Krümmel zum Ausdruck gebracht. Die ungeklärte Endlagerfrage für hoch radioaktiven Müll - der in Gorleben diskutierte Salzstock ist aus grüner Sicht geologisch ungeeignet - und das Endlagerdesaster im mit Wasser voll gelaufenen Salzstock ASSE II im Landkreis Wolfenbüttel, werfen drängende Fragen zum künftigen Schutz der Biosphäre in unserem Nahbereich auf.
Wie auch die Samtgemeinde Elbmarsch oder Behörden wie das (SPD-geführte) Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) kann nun auch der Landkreises Lüneburg vorbildhaft die Marktmacht der Verbraucherinnen und Verbraucher aufzeigen und seinen Teil zu einer sicheren und sauberen Stromgewinnung beitragen.
Bis vor wenigen Jahren war die vergaberechtliche Zulässigkeit einer Ausschreibung von Ökostrom umstritten. Diese Rechtsunsicherheiten sind laut BMU zwischenzeitlich durch die europäische Kommission und die Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofs beseitigt worden.
Der Landkreises Lüneburg muss also keine Pionierarbeit leisten, sondern kann sich an den Ausschreibungsempfehlungen (und Ausschreibungsmustern) des Bundesumweltministeriums orientieren, die nicht nur für Bundesbehörden, sondern für jeden öffentlichen Auftraggeber im Rahmen einer nachhaltigen Beschaffungspolitik konzipiert sind.
Kreisausschuss am 07.05.2007
Kreistag am 12.05.2007
Der Kreistag am 21. Mai 2007 möge beschließen:
Der Landkreis Lüneburg initiiert eine Fachtagung ?Gewaltfreie Schulen?.
Die Ausgestaltung erfolgt in Zusammenarbeit mit interessierten Schulen des Landkreises und mit den Trägern der verschiedenen Sozialräume. Die Finanzierung der Fachtagung übernimmt der Landkreis. Eine Kostenbeteiligung der Stadt wird angestrebt.
Begründung:
Auf der Bauausschusssitzung am 11.04.2007 in der Realschule Oedeme wurde von der anwesenden Lehrerschaft das Problem der zunehmenden Gewalt an ihrer Schule bzw. im nahen Schulumfeld thematisiert. Nach verschiedenen Beschädigungen sieht die Personalvertretung der Schule nur noch Abhilfe in der Installation von Überwachungskameras.
Um Präventionsstrategien zu entwickeln, einen Erfahrungsaustausch unter den Schulen zu unterstützen, und ein gemeinsames Vorgehen von Jugendarbeit und Schule zu etablieren, beantragen wir eine Fachtagung zum Thema ?Gewaltfreie Schulen?, zu der Referenten der verschiedensten Professionen eingeladen werden. Zielgruppen sollen insbesondere interessierte Lehrer(innen) und in den Sozialräumen tätige Sozialarbeiter(innen) sein.
Ausschuss für Soziales und Gesundheit, 18.01.2007
Änderungsantrag zum Antrag der Links-Partei ?Jedermannkonto?
Antrag der Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen zur konstituierenden Kreistagssitzung am 23.11.2006
Der neue Kreistag möge folgende Ergänzung der Geschäftsordnung beschließen:
§21b Einwohnerredezeit
(1)
Im Rahmen von öffentlichen Kreistagssitzungen haben Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises bei Themen von besonderem öffentlichem Interesse auch die Möglichkeit nach der Diskussion der Kreistagsabgeordneten mündliche Stellungnahmen zum Beratungsgegenstand abzugeben. Erst hiernach stimmen die Kreistagsabgeordneten über die entsprechende Vorlage ab.
(2)
Diese Stellungnahmen dürfen im Einzelfall 2 Minuten nicht überschreiten. Die gesamte Einwohnerredezeit darf die Dauer von 15 Minuten pro Tagesordnungspunkt nicht überschreiten.
(3)
Einwohnerinnen und Einwohner, die die Bürgerredezeit in Anspruch nehmen wollen, müssen sich zu Beginn der Kreistagssitzung bei dem/der Vorsitzenden melden.
(4)
Ob es sich bei einem Beratungsgegenstand um ein Thema von besonderem öffentlichem Interesse nach Absatz (1) handelt, entscheidet der den Kreistag vorbereitende Kreisausschuss mit einfacher Mehrheit.
Ist eine Einwohnerredezeit vorgesehen, wird dies der Presse im Vorfeld der Kreistagssitzung bekannt gegeben.
Mitgliederöffentlich. Anmeldung unter sprecher@ erbeten. gruene-lueneburg.de
Gäste nach Anmeldung an ulrich.blanck@ willkommen. rathaus-aktuell.de
Die AG trifft sich im Grünen Büro (Schröderstraße 16, 21335 Lüneburg). Ansprechpartnerin: angelika.becher@ gruene-lueneburg.de
Gäste nach Anmeldung an ulrich.blanck@ willkommen. rathaus-aktuell.de
Gäste nach Anmeldung an torsten.franz@ willkommen. gruene-lueneburg.de
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]