BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Lüneburg

Schweinemastanlage Ellringen (BHZP) – Wird der Baustopp wirklich eingehalten?

GRÜNE Kreistagsfraktion stellt kritische Nachfragen Anfrage zum Baustopp BHZP ... wir, die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN, haben schon mehrfach nachgefragt wegen des verfügten Baustopps in der Schweinemastanlage Ellringen (BHZP). Unsere Beobachtungen decken sich nicht mit den Aussagen und auch nicht mit der Antwort im letzten Kreistag. Daher erfolgt hier eine spezifizierte Anfrage:

01.01.70 –

GRÜNE Kreistagsfraktion stellt kritische Nachfragen

Anfrage zum Baustopp BHZP

... wir, die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN, haben schon mehrfach nachgefragt wegen des verfügten Baustopps in der Schweinemastanlage Ellringen (BHZP). Unsere Beobachtungen decken sich nicht mit den Aussagen und auch nicht mit der Antwort im letzten Kreistag. Daher erfolgt hier eine spezifizierte Anfrage:

 

Hintergrund

Am 11.12.18 wurde durch das Urteil des OVG Lüneburg der komplette Bebauungsplan zur BHZP Baumaßnahme für nichtig erklärt. Die Baugenehmigung war somit nicht mehr rechtsgültig. Daher hätte unverzüglich ein Baustopp verfügt werden müssen, da ein Revisionsverfahren zum Urteil nicht zugelassen worden ist.

Trotzdem wurde ein Weiterbau an der Anlage seitens der Baubehörde zugelassen. Erst durch die Beschwerde der Klägerin wurde am 15.2. seitens des LK reagiert (Urteil lag bereits dem LK seit 10.1.19 vor- in schriftl. Behördenfassung über juris) und der weitere Vollzug der „Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung“ ausgesetzt.

Dazu die Kreisverwaltung am 18.2.2019: "...Denn die Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren komme zu dem Ergebnis, dass das Aussetzungsinteresse das Vollzugsinteresse überwiege. Nach derzeitigem Sachstand sei eine weitere Ausnutzung der Genehmigung nicht interessengerecht. Dies habe zur Folge, dass die Bauarbeiten bis auf sichernde Maßnahmen nicht weitergeführt werden können."

Hierzu hatte KTA Bauschke Sie auch bereits im letzten Kreistag mündlich befragt, und Sie versuchten die Bautätigkeiten auch so zu begründen.

Inzwischen steht augenscheinlich fest, dass weit über Sicherungsmaßnahmen zum Regenschutz weitergebaut wurde:

  • So wurde ein komplett neuer Anbau für den Abluftfilter errichtet, welcher sicherlich auch anders hätte gesichert werden können! Ebenso ist neu eine Pumpenanlage mit Einhausung bei den Güllebehältern.
  • Vordem wurde angeliefertes Ausbaumaterial komplett in die Ställe eingelagert (z.B auch die Kastenstände), was einen weiteren Innenausbau zulässt, der ja auch von Anwohnern beobachtet wird.
  • Es findet, wie zuvor, eine rege Fahrzeugbewegung statt. Damit kann berechtigt angenommen werden, dass auch nach Ablauf April weitergebaut wurde!

Diese Zusammenhänge verhelfen der BHZP dazu, die zunehmende Fertigstellung als Druckmittel im weiteren Rechtsverfahren zu benutzen. Genau um dies auszuschließen, hätte der Bau bereits im Dezember stillgelegt werden müssen und die Sicherungsmaßnahmen auf das nötigste Minimum reduziert werden müssen. Und so war ja auch die oben zitierte Rechtsauffassung der Verwaltung.

Im KT am 13.5.2019 wurde erneut zu dem Stand des Weiterbaus gefragt. Die Fraktion erhielt keine befriedigende Auskunft und ist dementsprechend äußerst skeptisch bei der Bemerkung „dass Sie schon sicher sein können, dass der Landkreis seiner Aufsichtspflicht nachkommt“.

 

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellt daher folgende Fragen und bitte um präzise Antworten:

  1. Auf welcher Grundlage wurde der Weiterbau BHZP nun bis April 2019 verfügt, sodass sogar weitere Anlagenteile und Innenausstattung errichtet werden konnte?
  2. Welche Fachbereiche sind in der Baukontrolle involviert?
  3. Wer hat seit Jahresbeginn, seit Vorlage des schriftlichen Urteils, die Einstellung der Baumaßnahme überwacht?
  4. Wann ist ein Übergabeprotokoll zum Baustopp gefertigt worden, mit welchen Baufortschritten?

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