Grüne fragen nach Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ im Landkreis Lüneburg

Landesweiter Konsens für besseren Naturschutz muss zügig umgesetzt werden. Anfang November letzten Jahres haben sich Landesregierung, Landwirtschafts- und Umweltverbände im Konsens auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Natur- und Artenschutz verständigt. Die Ziele des von Ende Juni bis Anfang November laufenden Volksbegehrens Artenvielfaltsind durch diese Einigung weitgehend erreicht worden – vorausgesetzt, die rechtlichen Regelungen und die angekündigten Programme der Landesregierung werden auch im Sinne des Naturschutzes umgesetzt? Die Lüneburger Grünen-Kreistagsfraktion will jetzt von der Verwaltung wissen, wie es mit der Umsetzung vor Ort aussieht.

03.03.21 –

Landesweiter Konsens für besseren Naturschutz muss zügig umgesetzt werden.

Anfang November letzten Jahres haben sich Landesregierung, Landwirtschafts- und Umweltverbände im Konsens auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Natur- und Artenschutz verständigt. Die Ziele des von Ende Juni bis Anfang November laufenden Volksbegehrens Artenvielfaltsind durch diese Einigung weitgehend erreicht worden – vorausgesetzt, die rechtlichen Regelungen und die angekündigten Programme der Landesregierung werden auch im Sinne des Naturschutzes umgesetzt? Die Lüneburger Grünen-Kreistagsfraktion will jetzt von der Verwaltung wissen, wie es mit der Umsetzung vor Ort aussieht.

„So lange unser Volksbegehren noch lief, war der „Niedersächsische Weg“ nach Corona das wichtigste Thema der Landesregierung, aber seitdem kommen aus Hannover ganz andere Signale. Deshalb wollen wir wissen, ob die konkrete Umsetzung zumindest bei uns schon angelaufen ist, denn dafür sind überwiegend die Landkreise zuständig“, sagte Ralf Gros, umweltpolitischer Sprecher der Grünen Kreistagsfraktion.

Die Grünen wollen unter anderem wissen, ob das Land seine Zusage bereits eingehalten hat, zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen eine weitere Stelle bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises zu finanzieren und ob diese zusätzliche Stelle bereits geschaffen wurde. Außerdem wird in der Grünen-Anfrage nach der Erfassung der zusätzlichen besonders geschützten Biotope und der Abgrenzung der Flächen gefragt, auf denen künftig kein Grünlandumbruch mehr stattfinden darf.

„Die Beeinträchtigung der besonders geschützten Biotope und der Grünlandumbruch etwa auf Standorten mit hohem Grundwasserstand oder erosionsgefährdeten Hanglagen ist zwar grundsätzlich seit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen im vergangenen Herbst verboten, aber ohne die Flächen konkret zu erfassen und zu benennen, ist das faktisch nicht durchsetzbar und deshalb muss das dringend gemacht werden“, erläutert Gros.

Die Grünen-Kreistagsfraktion werde sehr genau darauf achten, dass die beschlossenen Maßnahmen jetzt auch vor Ort umgesetzt würden, versprach Gros. „Das sind wir den über 162.000 niedersächsischen Bürgerinnen und Bürgern schuldig, die mit der Unterschrift unter unser Volksbegehren dafür gesorgt haben, dass sich auch in Niedersachsen endlich etwas beim Schutz unserer Natur und ihrer Arten tut“.

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