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13.05.19 –
Auf der heutigen Kreistagssitzung sprach die Fraktionssprecherin der Grünen, Petra Kruse-Runge heute über das verkorkste Arena-Projekt und die Folgen. Hier ihre Rede im Wortlaut:
"Wir Grüne stellen hier Anträge, deren Tragweite uns durchaus bewusst ist. Und an vielen Stellen gehen wir deutlich weiter als die anderen Fraktionen.Mir ist daher auch viel Kritik und Empörung entgegen geschlagen. So etwas ist in diesem Kreistag tatsächlich nicht normal.
Aber genau das ist eben auch nicht das Projekt "Arena Lüneburger Land"! Nach der Akteneinsicht muss ich sagen: hier ist nichts normal! Wir haben eine besondere Situation die besondere Schritte erfordert. In diesem verfahrenen Bauprojekt zeigt sich eine Einstellung und eine Vorgehensweise der Verwaltungsspitze, die wir als Grüne Fraktion deutlich missbilligen.
Wir haben am 17 12.2018 ausführlich begründet, warum die Grüne Fraktion nicht gegen die Halle ist, aber uns die Zuversicht fehlt, dass das Projekt mit den seinerzeit bekannten Schwächen auf gutem Wege sei. Ich wiederhole das nicht. Aber schon damals war es schlimmer als gegenüber dem Kreistag dargestellt, und seitdem ist es nochmals schlimmer geworden.
Für den gesamten Prozess sei beispielhaft der fehlende externe Gutachter, das weiter fehlende Verkehrsgutachten oder das Hin und Her beim Betreibervertrag genannt.
Es kann nicht sein, dass sich Fachbereiche des Landkreises bei einem so wichtigen Projekt wie der Arena der Verwaltungsspitze verweigern können. Wenn der Landkreis ein wichtiges Projekt bestimmt, müssen alle mitziehen.
Wenn Schulbau wichtiger ist - und dafür spricht viel- muss man die Arena lassen. Oder die Prioritäten mit der Politik diskutieren.
Die Schlussfolgerung aus schlechter Zusammenarbeit darf aber nicht darin bestehen, das Projekt ohne den internen Sachverstand anzugehen. Es kann erst recht nicht sein, dass die schließlich doch eingesetzte Fachverwaltung binnen kurzer Zeit nicht nur fachliche Versäumnisse zutage fördert, sondern zugleich wichtige Sachverhalte des Projekts, die dem Projektverantwortlichen bis dato nicht bekannt waren.
Es spricht doch Bände, wenn jetzt erstmal eine neue Statik abgewartet werden muss, ehe der Hallenkörper weiter gebaut werden kann.
Eine zukünftige, positive Bewältigung der anstehenden Großprojekte sehen wir vor diesem Hintergrund äußerst skeptisch. Daher sprechen wir dem 1. Kreisrat als verantwortlichem Projektleiter das Misstrauen aus.
Unser Antrag hat dabei nichts zu tun mit einer abschließenden Feststellung oder Vorverurteilung. Dazu gibt es besondere Verfahren, mit denen wir nicht konkurrieren wollen. Unsere Fraktion ist weder Staatsanwalt, noch Disziplinarvorgesetzter. Wir haben allerdings jetzt und nicht erst in Monaten endgültig das Vertrauen verloren, welches die Voraussetzung für eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit ist.
Uns ist bewusst, dass dieser Antrag heute wohl der umstrittenste ist. Ich bitte dennoch um Zustimmung.
Damit das vielleicht einfacher fällt, haben wir die Formulierung geändert und bitten um Einzelabstimmung der Punkte 1. und 2.
Wir wollen heute aber auch deutlich und klar festlegen, wie das zukünftige Prozedere in der Baubegleitung ablaufen soll.
Das Begleitgremium hat in unseren Augen seine eigentlich gedachte Funktion nicht erfüllt. Substantielle Aspekte wurden nicht oder nicht ausreichend dargestellt und beraten. Andererseits wurde die Materie so komplex, dass es immer schwieriger wurde, sie für die anderen Kreistagsmitglieder zu "übersetzen".
Das Begleitgremium ist daher zu beenden. Wir fordern statt dessen die laufende zeitnahe Information im Hochbauausschuss. Dieser muss dazu eben entsprechend häufig tagen.
Hier im Kreistag war die Taktung bislang zwar eine andere, aber aus den Gemeinden kennen wir gut die häufigen und oft auch kurzfristig anberaumten Sitzungen der Bauausschüsse. Das ist also gar nichts ungewöhnliches.
Uns ist wichtig, dass hier auch der Klimaschutz seinen Platz haben muss. Wir dürfen weder auf Kosten der technischen Funktion noch auf Kosten der Ökologie sparen. Und eigentlich wäre ein reeller baustopp notwendig um wirklich in Ruhe alles zu überprüfen.
Nach dem Kreisausschuss am 29.4. haben wir uns noch einmal ausführlich beraten und sind in der Grünen Fraktion zu dem Schluss gekommen: Ein wesentlicher Aspekt fehlt uns in dem überfraktionell abgestimmten Antrag. Es geht dort und auch in einigen heute vorliegenden Anträgen vor allem um das weitere Vorgehen. Welche Personen, welche Gremien sollen weiter beteiligt sein? Reicht die Bauunterbrechung? Bleiben wir bei dieser Planungsgrundlage usw.
Was uns gänzlich fehlt, ist eine klare Position des Kreistages zum gesamten "Vorgang Arena".
Und zwar insgesamt in 2018, zugespitzt aber bei der entscheidenden Abstimmung im Dezember letzten Jahres.
In Wahrheit stellte sich bei der Akteneinsicht doch klar heraus, dass wesentliche Informationen nicht mit der Politik diskutiert wurden. Immer wieder wurde vertröstet, wurden zeitnah neue Vorlagen zugesagt oder lediglich fehlende "Details" eingeräumt.
Am Ende waren die vorgelegten Zahlen schlichtweg falsch. Wir haben heute wieder neue Zahlen bzgl. der Ausschreibung und von Ansprüchen der Firmen gehört.
Dürfen wir als gesamter Kreistag das so stehen lassen? Die Grünen sagen eindeutig: NEIN! Wir können und wollen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, wenn die Verwaltungsspitze Beschlüsse auf einer fehlerhaften Grundlage herbeiführt.
Wo stehen wir als ehrenamtliche Kreistagsabgeordnete, wenn wir uns nicht darauf verlassen können, dass uns die Verwaltungsleitung korrekte Vorlagen zur Abtimmung gibt?
Aus unserer Sicht kann das nur bedeuten: der am 17.12.2018 gefasste Beschluss zur Arena muss aufgehoben werden.
In unserer Geschäftsordnung steht dies unter § 7, Nr 6, denn dort regeln wir (ich zitiere): "Anträge auf Aufhebung von Beschlüssen früherer Sitzungen dürfen in die Tagesordnung nur aufgenommen oder in der Sitzung gestellt werden, wenn der Kreisausschuss einen entsprechenden Beschluss empfiehlt oder die Beschlussfassung des Kreistages mehr als 6 Monate zurückliegt. Dies gilt nicht, wenn sich die Sach- und Rechtslage wesentlich verändert hat."
Ein Standdardpassus laut NKomVG übrigens in den Geschäftsordnungen. Wenn hier bei der Arena nicht gilt, dass sich die Sachlage wesentlich verändert hat - ja dann weiß ich nicht, wann das je gelten soll.
Der Hauptforderung des Antrages, der Aufhebung, angefügt haben wir die daraus logische Folgerung: was benötigen wir zur Erlangung einer Grundlage für eine gültige neue Abstimmung? Insbesondere ein externer Fachgutachter, ein Fachplaner ist umgehend hinzuzuziehen um die Durchführbarkeit der jetztigen Bau- und Betriebsplanung zu prüfen.
Vieles findet sich heute in parallelen Anträgen wieder. Ich bitte an dieser Stelle aber um Zustimmung zu unseren Grünen Anträgen.
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