
07.08.19 –
GRÜNE stellen Antrag zur Sitzung des Stadtrats am 29.08.2019:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mädge,
zur o.g. Sitzung stellen wir folgenden Antrag:
Der Rat möge beschließen: Die Verkehrstechnische Untersuchung zur geplanten Arena an der Lüner Rennbahn in der Hansestadt Lüneburg der Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert, Hannover wird als unzureichend zurück gewiesen. Dem Landkreis Lüneburg wird aufgegeben die unter 1-4 angeführten Aspekte nachuntersuchen zu lassen. Der Rat stellt fest, dass durch das vorliegende Gutachten die Auflagen der Baugenehmigung nicht erfüllt werden.
BEGRÜNDUNG: Das Verkehrsgutachten ist unzureichend, da es nur die Antwort auf die gestellten Fragen gibt, die offensichtlich falsch und unzureichend gestellt wurden.
Es handelt sich nur um ein PKW-Verkehrsgutachten, welches beliebig und ohne jede Begründung die Anzahl von max. 600 PKW zugrundelegt (Seite 9). Damit setzt das Gutachten schon zu Beginn falsch an, denn die Fragen für ein auf sämtliche Verkehrsmittel bezogenes Gutachten müssten zunächst lauten:
Aus welchen Teilen des Landkreises kommen wie viele Besucher?
Wie viele der Besucher können und werden andere Verkehrsmittel als den PKW benutzen und insbesondere auf Basis der vorhandenen ÖPNV-Verbindungen nutzen können?
Wie viele Besucher sind entsprechend auf den PKW angewiesen? (Das sind im Ergebnis dann deutlich mehr als die 600 bzw. 1.200 bei Belegung der PKW mit 2 Personen.)
Welche Shuttle Angebote mit welcher Frequenz sind entsprechend notwendig? (Diese Shuttle-Verkehre wären zusätzlich beim PKW-Verkehr zu berücksichtigen.)
Es ist ohne tiefergehende Analyse klar, dass bei einer gleichmäßigen Verteilung der Besucherzahlen auf den Landkreis je nach Veranstaltungszeiten nicht mehr als 10 - 30% den ÖPNV nutzen können. Somit ist das Shuttleangebot ohne klare Aussage zu angepassten Fahrtzeiten des ÖPNV ohne jede Substanz. Keinerlei Aussagen erhält das Verkehrsgutachten sowie die Baugenehmigung zu der Tatsache, dass in der Arena bis zu 150 Mitarbeiter tätig sein werden, die damit bereits eine große Anzahl der 272 Stellplätze belegen dürften. Unklar bleibt überdies wie Parkplätze in einer Bauverbotszone ausgewiesen werden können und deren Bestand langfristig gesichert ist.
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