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14.08.19 –
Am kommenden Donnerstag (15.8.) soll der Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreformen die überarbeiteten Anlagerichtlinien für die Hansestadt Lüneburg und Ihre Stiftungen beschließen. Die wesentlichsten Änderungen dieser Anlagerichtlinien sind die Ergänzung von ethischen Grundsätzen auf deren Grundlage die Anlagen der Hansestadt Lüneburg und die der Stiftungen geprüft werden sollen. So soll es zukünftig in der Richtlinie heißen „Für alle Kapitalanlagen gilt der Grundsatz der Nachhaltigkeit im Sinne der Definition der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nation“. „Im Klartext bedeutet dies, öffentliche Gelder der Hansestadt dürfen nicht in Unternehmen fließen, die beispielsweise Kinderarbeit zulassen oder Militärwaffen herstellen. Aber auch Unternehmen, die auf nicht nachhaltige Energieerzeugung, wie Atomenergie, Kohle, Öl und Erdgas setzten oder Fracking betreiben kommen als Beteiligungen durch die Stadt nicht mehr in Frage“ erklärt der Fraktionsvorsitzende Ulrich Blanck.
„Ein wichtiger Schritt“, betont auch Ratsfrau Jule Grunau, „wir können uns noch so sehr gegen Fossile Brennstoffe, Fracking und Gentechnik stellen, wenn weiterhin Gelder in Unternehmen fließen, die diese Praktiken fördern, kann sich nichts ändern.“
Als Divestment wird dieses Vorgehen auch bezeichnet. Die Vorlage der veränderten Anlagerichtlinien kommt von der Verwaltung, allerdings hatte die Grünen dieses Thema schon zuvor auf der Agenda. Im Mai veranstalteten sie eine gut besuchte Podiumsdiskussion zum Divestment und auch in den Wahlprüfsteinen der Grünen für die Stichwahl des Landrates wurden Anlagerichtlinien gefordert. Die Vorlage wurde bereits in der letzten Ausschusssitzung am 12.06 vorgestellt, zu der Jule Grunau für Ihre Fraktion einen Änderungsantrag gestellt hatte. Sie sitzt für die Stadtgrünen im Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreformen und führt aus „Unser Änderungsantrag sollte einige Punkte der Anlagerichtlinien noch konkretisieren. Zum einen darf Sie nicht nur für die Anlagen der Stadt gelten, sondern auch für die Stiftungen und die städtischen Gesellschaften, denn die Stadt selbst verwaltet aufgrund ihrer Entschuldung nur wenige Anlagen. Zum anderen wurden in der ersten Vorlage die kurzfristigen Anlagen noch ausgeschlossen, hier hat die Verwaltung nun einen guten Kompromiss erarbeitet. Unsere Änderungsvorschläge sind sowohl bei der Verwaltung als auch bei den anderen Fraktionen auf offene Ohren gestoßen.“
Da die städtischen Stiftungen ihre eigenen Anlagerichtlinien haben, wurden nun auch deren Richtlinien überarbeitet und werden am Donnerstag im Ausschuss mitbehandelt. „Nach der Entscheidung im Ausschuss für Finanzen, finden noch Vorberatungen der Stiftungsräte statt, in der kommenden Ratssitzung Ende August werden sie dann endgültig auf den Weg gebracht“, beschreibt Ulrich Blanck das weitere Vorgehen. Jule Grunau ergänzt: „die aktuellen Änderungen sind sicher nur der Anfang, es ist wichtig die ethischen Grundsätze der Anlagerichtlinien in den kommenden Jahren immer weiter zu überprüfen und ggf. zu verschärfen, denn aktuell gibt es noch keine allgemeingültigen Nachhaltigkeitskriterien für Finanzanlagen, doch dies wird sich hoffentlich bald ändern.“
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