Die Wahl zum Europäischen Parlament fand am 26. Mai 2019 statt.
22.04.24 –
Niemand will Dackel verbieten!
Am 18. April 2024 fand im Nds. Landtag eine Fragestunde statt: "Überarbeitung des Tierschutzgesetzes: Wie steht die Landesregierung zu sogenannten Qualzuchten?". Miriam Staudte, unsere grüne Landwirtschaftsministerin, stellte sich sehr fundiert den Fragen der Fraktionen.
Ihr Statement:
„Wir wollen aufklären: Niemand will Dackel verbieten wie einige polemisierend behaupten. Richtig ist, dass einige Rassen weiterentwickelt werden müssen, was bestimmte problematische Merkmale angeht. Der Begriff „Qualzucht“ will deutlich machen, dass bei manchen Rassen zunehmend erblich begünstigte Gesundheitsschäden auftreten. Bei einigen Rassen braucht es also einen neuen Blick auf die Züchtung, bei dem nicht die Reinrassigkeit, sondern die Weiterentwicklung der Zucht hin zur Vermeidung von Schmerzen, Leiden oder Schäden im Fokus steht. Guter Tierschutz braucht in diesen Fällen konkrete Definitionen, wie nun in der Novelle des Bundestierschutzgesetzes angelegt. Die Landesregierung unterstützt finanziell die Erstellung von Arbeitshilfen, um die oft sehr unterschiedlichen Erscheinungsformen und Krankheitsbilder besser abgrenzen zu können, so dass Züchterinnen und Züchter aber auch Tierärztinnen und Tierärzte, die für den Vollzug zuständig sind, besser arbeiten können. So kann der Tierschutz auf dem Papier auch in der Praxis umgesetzt werden“.
Das Wissen über Qualzucht fördern
Ende März 2024 gab das Landwirtschaftsministerium bekannt, dass es das Pilotprojekt "Qualzucht-Evidenznetzwerkes QUEN" mit 55 000 Euro für das laufende Jahr fördern wird. Das Ziel ist die inhaltliche Erstellung und Veröffentlichung von zehn Merkblättern zu erblich bedingte Erkrankungen besonders beliebter Hunderassen (https://qualzucht-evidenz-netzwerk.de/). Damit ist Niedersachsen Vorreiter im Tierschutz und hofft, dass andere Bundesländer folgen.
Laut § 11 b des Tierschutzgesetzes ist es seit Jahrzehnten verboten, „Wirbeltiere ... zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit … erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten ...“.
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