Die Wahl zum Europäischen Parlament fand am 26. Mai 2019 statt.

05.02.20 –
Vor dem Hintergrund des jüngst ergangenen Beschlusses vom 30.01.2020 zum Klimanotstand, zu den Änderungsanträgen der Gruppe und dem der Grünen Fraktion beantragt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Verwendung von Terrassenstrahlern bzw. Heizpilzen im Außenbereich von Gastronomiebetrieben zu untersagen.
Die Verwendung solcher Geräte erscheint vor dem Hintergrund des Klimawandels völlig anachronistisch. Ein einzelner mit Gas betriebener Heizpilz, der etwa 36 Stunden pro Woche in Betrieb ist, produziert rund 4 Tonnen Kohlendioxid. Das entspricht dem Ausstoß eines Neuwagens, der rd. 20000 Kilometer im Jahr fährt. Nicht viel besser sieht die Bilanz elektrischer Terrassenstrahler aus.
Als Alternative bietet sich an, Decken für die Gäste bereitzustellen, wie es von vielen Gastronomen auch in Lüneburg schon praktiziert wird.
Heizpilze sind schon in vielen Städten, wie z.B. in München, Berlin, Köln, Nürnberg, Ludwigsburg, Stuttgart, Tübingen verboten.
Ralf Gros, Umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
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