Die Wahl zum Europäischen Parlament fand am 26. Mai 2019 statt.

Unsere Kandidat*innen

Ska Keller - Europäische Spitzenkandidatin

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Katrin Langensiepen - aus Niedersachsen

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Viola von Cramon - aus Niedersachsen

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Carl-Christian Heinze - aus Lüneburg

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Ziele

  • Bekämpfung des Klimawandels unter Nutzung der Finanzindustrie
  • Durchsetzung einer angemessenen Besteuerung multinationaler Konzerne
  • Reduzierung der sozialen Ungleichheit innerhalb Europas
  • Besteuerung von Kerosin und Herstellung von preislicher Attraktivität von Bahn und ÖNPV

 

Zur Person

  • 52 Jahre alt
  • verheiratet
  • zwei Kinder
  • ein Hund
  • evangelisch-lutherisch
  • lebt nun in Lüneburg nach vorherigen Stationen in Hamburg, London, München und Paris.
  • Hobbies:
    • Mitarbeit in der Flüchtlingsinitiative “Café International” von St. Marien, Lüneburg
    • Lesen (Belletristik, Biographien, Wirtschaft)
    • Sport (Handball und Golf)
    • Reisen
    • Gute Weine

Aktuelles zur Europawahl 2019

Polizei darf friedliche Demos<br>nicht filmen

Die Berliner Polizei darf künftig auf Demon­stra­tionen nicht mehr generell filmen.  Veran­stalter­Innen der Anti-Atom-Demon­stration vom 5. September 2009 hatten gegen Film­auf­nahmen durch die Polizei geklagt. Das Ber­liner Verwal­tungs­gericht gab ihnen nun Recht.

27.07.10 – von Oliver J. Glodzei

Die Polizei hatte die Videoaufnahmen bei den vollkommen friedlichen Protesten mehrerer zehntausend Menschen damit begründet, dass sie Informationen für ihre Einsatzplanung gewinnen wolle. Für die Aufzeichnung fehle in Berlin jedoch die Rechtsgrundlage, so ein Gerichtsprecher.

Das Verwaltungsgericht erklärte damit die langjährige Praxis, Demonstrationen auch dann mit Videokameras zu überwachen, wenn von ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, für rechtswidrig.

Das Gericht wertete das Beobachten der DemonstrantInnen als unzulässigen Eingriff in die verfassungsmäßigen Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und auf informationelle Selbstbestimmung. So könnten sich möglicherweise Sympathisanten durch die Aufzeichnungen von einer Teilnahme abschrecken lassen.

Der Gerichtssprecher erläuterte die grundsätzliche Bedeutung des Urteils: Da in Bundesländern, die wie Berlin keine eigene gesetzliche Regelung des Versammlungsrechtes vorgenommen haben, das Bundesversammlungsgesetz gilt, dürfen PolizistInnen nach diesem Gesetz nur dann Aufnahmen machen, wenn erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen. Das war bei den friedlichen Anti-Atom-Protesten deutlich nicht der Fall.

Gegen die Entscheidung ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich. Sie ist daher noch nicht rechtskräftig.

Kategorie

Bürgerrechte & Demokratie

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