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Die Wahl zum Europäischen Parlament fand am 26. Mai 2019 statt.
15.04.12 –
Miriam Staudte ist Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Kreistages und genervt: "Den Kommunen fehlen die Mitel um ausreichend Krippenplätze zu schaffen und Berlin pumpt sie in ein volkswirtschaftlich wie bildungspolitisch fragwürdiges Konzept zur Rettung des Koalitionsfriedens." Für die Sitzung des Kreistages am 7. Mai hat sie daher folgende Resolution vorbereitet:
Der Kreistag Lüneburg fordert die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung gegen eine Einführung des Betreuungsgelds einzusetzen und dafür zu werben, diese Bundesmittel in Höhe von bis zu 2 Milliarden jährlich für den quantitativen und qualitativen Betreuungsausbau einzusetzen. |
Begründung:
Ab dem 01.08.2013 wird bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bestehen.
Ausbauziel ist die Schaffung von Betreuungsplätzen für 35% der Unter-Dreijährigen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Quote den Bedarf in vielen Städten und Gemeinden nicht decken wird. Es ist zu befürchten, dass in Niedersachsen der Rechtsanspruch zum Stichtag nicht erfüllt werden kann, denn derzeit liegt Niedersachsen bei einer Quote von 19,1% und ist vorletztes der Bundesländer beim Ausbau. Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, das Niedersachsen in den letzten Jahren nicht ausreichend eigene Landesmittel für den Betreuungsausbau bereitgestellt hat.
Die politische Antwort auf diesen Mangel darf aber nicht sein, den Eltern einen finanziellen Ausgleich in Form des so genannten Betreuungsgelds anzubieten, wenn sie ihr Kind nicht betreuen lassen. Dies wäre volkswirtschaftlich und bildungspolitisch fatal.
Schätzungen gehen davon aus, dass die Einführung des Betreuungsgeldes von 1,3 Milliarden bis zu 2 Milliarden € jährlich kosten wird. Also möglicherweise bis zur Hälfte der Bundesmittel für den gesamten Krippenausbau (4 Milliarden). Mit dieser Summe könnte der weitere Ausbau bzw. die qualitative Verbesserung der Krippen enorm vorangebracht werden.
Während bei Besserverdienenden durch das Betreuungsgeld unnötige Mitnahmeeffekte hervorgerufen werden, ist nicht klar, ob das Betreuungsgeld bei Hartz IV-Empfängern nicht ebenso wie das Kindergeld angerechnet werden wird, die Familien also nicht einen Cent mehr Geld zur Verfügung hätten. 100,-€ können auch in einem Normalverdiener-Haushalt über den Krippenbesuch entscheiden, wenn man die eingesparten 200- 300,-€ Elterngebühr für die Kita hinzurechnet. Die Erfahrungen mit den Bildungs- und Teilhabepaket haben gezeigt, dass eine Gutschein-Lösung viel bürokratischen Mehraufwand mit sich bringt.
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