Die Wahl zum Europäischen Parlament fand am 26. Mai 2019 statt.

22.12.11 –
Wer sein Kind schlägt, begeht eine Straftat. Wer Eltern in "Erziehungsratgebern" zu Schlägen ermuntert, auch. Miriam Staudte hat deswegen Strafanzeige gegen dubiose Verleger und einen freikirchlichen Prediger erstattet, der körperliche Züchtigung für gottgewollt hält.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Miriam Staudte hat bei der Polizei Strafanzeige wegen in evangelikalen Verlagen produzierten sogenannten Erziehungsratgebern gestellt. Die Grünen-Politikerin bezieht sich darin auf die aktuelle Berichterstattung im Norddeutschen Rundfunk, wonach in diversen Veröffentlichungen dazu aufgefordert wird, Kinder mit der Rute zu züchtigen. "Wer Kinder schlägt, begeht nicht nur Körperverletzung, sondern kann die Entwicklung eines Kindes für das ganze Leben schädigen", sagte die Grünen-Politikerin am Mittwoch (heute) in Hannover. Dieses Vergehen sei keine Privatangelegenheit von Eltern.
Die Ausführungen in den betreffenden Publikationen würden eine "Aufforderung zur Straftat" (Strafgesetzbuch Paragraf 111) darstellen, denn Kinder zu schlagen sei "Körperverletzung" (§223) bzw. "Misshandlung Schutzbefohlener" (§225). "Um das Wohl der Kinder zu schützen, müssen solche Ratgeber umgehend aus dem Verkehr gezogen werden", sagte Staudte. Die Grünen-Politikerin appellierte an Verlage und Versandanbieter, entsprechende Druckwerke nicht in den Handel zu bringen.
Die Strafanzeige richtet sich gegen Verlage als Herausgeber und gegen den freikirchlichen Prediger Wilfried Plock, der in öffentlichen Veranstaltungen zu körperlichen Züchtigungen aufgefordert haben soll.
Für Frauen*, die kandidieren wollen.
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