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Die Wahl zum Europäischen Parlament fand am 26. Mai 2019 statt.
16.12.20 –
Am 17.12. fällt die Entscheidung im Stadtrat für das neue Baugebiet Am Wienebütteler Weg:
ohne Gesamtverkehrskonzept für Lüneburg und die umliegenden Gemeinden. Das wird nicht
funktionieren!
Die Verkehrssituation im Lüneburger Westen ist schon jetzt katastrophal: geprägt von Staus und
einem hohen Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer*innen – besonders an der „REWE-Kreuzung“
Schnellenberger Weg/Vor dem neuen Tore/Neuetorstraße. Auch die Einfallstraßen wie z.B. Am
Wienebütteler Weg sind stark ausgelastet.
Weitere Baugebiete im Westen von Lüneburg sind in Planung: dazu zählt der sogenannte
„Digitalcampus“ Richtung Reppenstedt und das Baugebiet in Reppenstedt am Ortsausgang
Richtung Lüneburg. In Vögelsen wird ein weiteres Baugebiet vorbereitet – aber auch Gemeinden
wie Westergellersen wachsen weiter.
Zur Verkehrsplanung existieren bisher nur Einzelgutachten. Dabei wird lediglich der neu
hinzukommende Verkehr des jeweiligen Baugebietes gewichtet. Das hier eine Gesamtbetrachtung
des Verkehrs über die Stadtgrenzen Lüneburgs hinweg notwendig ist, liegt auf der Hand, denn
neben den Lüneburgern*innen werden auch Neubürger*innen der Umlandgemeinden zum Arbeiten
und Einkaufen in die Stadt fahren.
Mit dem Bau von weiteren Wohngebieten werden Fakten geschaffen: Wenn der Verkehrsfluss
erwartbar ins Stocken gerät, wird wohl „alternativlos“ die Westumgehungsstraße proklamiert – mit
all den Konsequenzen, wie bereits Prof. Dr. Pez in einem Vortrag zur Verkehrsentwicklung erläutert
hat. Der Bau einer Umgehungsstraße zieht weiteren Verkehr nach sich. Entlang der neuen Straße
werden weitere Siedlungen und Gewerbegebiete entstehen.
Bündnis 90/Die Grünen haben bereits 2016 die Forderung nach einem
Stadtentwicklungskonzept in ihr Wahlprogramm geschrieben, es wurde in der Jamaikagruppe
sowie im Stadtrat beschlossen – aber über Jahre verschleppt.
Erst jüngst wurde das Stadtentwicklungskonzept auf den Weg gebracht. Es ist daher damit zu
rechnen, das noch drei Jahre vergehen, bis ein verbindliches Handlungsergebnis vorliegt.
Erst auf Grundlage eines Stadtentwicklungskonzept mit integrierten Klimakonzept und einen
entsprechendem Gesamtverkehrskonzept können weitere Baugebiete ausgewiesen werden.
Folgerichtig ist ein Moratorium für die Aufstellung von Bebauungsplänen größerer
Baugebiete. Zudem darf nur in begrenztem Rahmen eine Nachverdichtung erfolgen. Vor diesem
Hintergrund ist es schlüssig, dass die Quote des öffentlich geförderten Wohnungsbaus für diese
Übergangszeit von 30% auf 50% der beplanten Flächen angehoben werden muss, um die
Wohnungsnot abzufedern.
AG Mobilität Bündnis 90/ Die Grünen
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Gäste nach Anmeldung an ulrich.blanck@ willkommen. rathaus-aktuell.de
Die AG trifft sich im Grünen Büro (Schröderstraße 16, 21335 Lüneburg). Ansprechpartnerin: angelika.becher@ gruene-lueneburg.de
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