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07.01.15 –
Kreistag weiterhin ohne hauptamtliche Bürgermeister/ Ausgewogenes Verhältnis beibehalten
Der Kreisverband Lüneburg von Bündnis 90/DIE GRÜNEN spricht sich gegen die angeregte Gesetzesnovelle aus, mit der hauptamtlichen Bürgermeistern erlaubt werden soll, zugleich als Kreistagsmitglied tätig zu sein.
Derzeit sind 58 Abgeordnete Mitglied des Kreistags Lüneburg. Hierbei handelt sich ausschließlich um ehrenamtliche Mitglieder. Im Landkreis Lüneburg gibt es 11 hauptamtliche Bürgermeister von Einheitsgemeinden oder Samtgemeinden.
Der Landkreis hat die Kommunalaufsicht über die Gemeinden. Außerdem entscheidet er nicht nur bei der Höhe der Kreisumlage, sondern auch bei vielen Zuweisungsentscheidungen und dem Regionalen Raumordnungsprogramm unmittelbar über Vorhaben der Gemeinden und Samtgemeinden.
Die ausschließlich ehrenamtlichen Mitglieder des Kreistags erarbeiten Vorgaben und Impulse für die Arbeit des Landkreises. Bisher haben hauptamtliche Bürgermeister keine Möglichkeit, unmittelbar auf die Entscheidungen des Kreistags Einfluss zu nehmen. Erhielten die Bürgermeister zusätzlich die Gelegenheit eines Mandats im Kreistag, würden ihre Möglichkeiten zur gemeinsamen Einflussnahme deutlich wachsen. Den Bürgermeistern arbeitet jeweils eine ganze Verwaltung zu.
Oliver Kraemer, Sprecher des Kreisvorstandes des Kreisverband Lüneburg von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Michael Gaus, Referent für Kommunalstruktur des Kreisverbandes:
„Wir sehen diese angeregte Gesetzesnovelle mit Sorge. Der Kreistag würde damit entwertet. Das so wichtige ehrenamtliche Engagement der Kreistagsmitglieder könnte verdrängt werden. Kommt die Reform, werden die Ehrenamtlichen mit der fachlichen Sicht und den Ausarbeitungen der hauptamtlichen Bürgermeister konkurrieren müssen. Es kann nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein, wenn sich im Kreistag künftig eine informelle Koalition der Gemeindeverwaltungen bildet. Der Kreistag lebt von der Arbeit der vielen ehrenamtlichen Mitglieder. Sie sind durch ihre Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern nah an deren Sorgen und Wünschen, transportieren diese unmittelbar und ohne Eigeninteresse in die Politik. Verändert man das ausgewogene Verhältnis, wird die Basis für politisches Denken und Handeln nicht größer, sondern schmäler.
Derzeit schließt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eine solche Vermengung der Interessen aus gutem Grunde aus. Kreistagsmandat und Hauptamt sind unvereinbar. Der Vertreter einer Gemeinde darf nicht als Kreistagsmitglied seine Aufsichtsbehörde lenken. Eine offene, zukunftsweisende Politik und eine politische Nachwuchsförderung sehen für uns anders aus.“
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