Die Wahl zum Europäischen Parlament fand am 26. Mai 2019 statt.

Unsere Kandidat*innen

Ska Keller - Europäische Spitzenkandidatin

Ska Keller - Europäische Spitzenkandidatin

Katrin Langensiepen - aus Niedersachsen

Katrin Langensiepen - aus Niedersachsen

Viola von Cramon - aus Niedersachsen

Viola von Cramon - aus Niedersachsen

Carl-Christian Heinze - aus Lüneburg

Carl-Christian Heinze - aus Lüneburg

Ziele

  • Bekämpfung des Klimawandels unter Nutzung der Finanzindustrie
  • Durchsetzung einer angemessenen Besteuerung multinationaler Konzerne
  • Reduzierung der sozialen Ungleichheit innerhalb Europas
  • Besteuerung von Kerosin und Herstellung von preislicher Attraktivität von Bahn und ÖNPV

 

Zur Person

  • 52 Jahre alt
  • verheiratet
  • zwei Kinder
  • ein Hund
  • evangelisch-lutherisch
  • lebt nun in Lüneburg nach vorherigen Stationen in Hamburg, London, München und Paris.
  • Hobbies:
    • Mitarbeit in der Flüchtlingsinitiative “Café International” von St. Marien, Lüneburg
    • Lesen (Belletristik, Biographien, Wirtschaft)
    • Sport (Handball und Golf)
    • Reisen
    • Gute Weine

Aktuelles zur Europawahl 2019

Brückenbau bei Neu Darchau

AfD-Antrag dient der Spaltung

20.05.24 – von Detlev Schulz-Hendel

Presseerklärung von Detlev Schulz-Hendel, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag:

Der AfD geht es mit ihrem Antrag im Landtag nicht um die Realisierung eines Brückenbaus bei Neu Darchau. Der Antrag reiht sich in eine ganze Reihe ein, bei denen es um Spaltungstendenzen geht. Bei den Planungen zur Elbbrücke handelt es sich ausschließlich um ein kommunales Projekt und insofern liegt es komplett in der Verantwortung des Landkreises zu entscheiden, ob die Brücke geplant wird oder nicht. Hier kann und wird der Landtag sich nicht einmischen und schon gar nicht darüber entscheiden. Es  bleibt verwunderlich, dass der Landkreis unbeirrt an den Brückenplanungen festhält. Der vom Landkreis selbst beauftragter Gutachter hat festgestellt, dass es im Falle eines Brückenbaus zu nicht unerheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Natur kommen wird. Rund 240 Hektar sind betroffen, davon 200 Hektar mit besonderer Bedeutung für Natur, Umwelt und das Landschaftsbild. Da auch FFH Gebiete betroffen sind, ist im Falle eines Baus eine Sondergenehmigung der EU erforderlich, die Stand heute nicht vorliegt oder in Aussicht gestellt ist. Das hat übrigens Landrat Böther den Menschen im Amt Neuhaus bei der Podiumsdiskussion verschwiegen, obwohl die Bewertung zu dem Zeitpunkt bereits vorliegt. Der Antrag der AfD ist auch inhaltlich falsch, denn der Landtag entscheidet nicht über die Bewilligung einzelner Zuschüsse, die im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für kommunale Verkehrsprojekte gezahlt werden. Das ist Aufgabe des Ministeriums, der Landtag entscheidet nur über die Gesamthöhe der Mittel. Eine Aufnahme in das Mehrjahresprogramm ist nicht mit einer verbindlichen Zusage gleichzusetzen. An die Bezuschussung sind strenge Maßstäbe zu setzen, wie etwa die Wirtschaftlichkeit. Hier hat der Landkreis bisher kein Gutachten vorgelegt, lediglich eine Verkehrsprognose liegt vor. Bei täglich prognostizierten 2000 Fahrzeugen und derzeit veranschlagten 100 Millionen an Kosten, ist man bei diesem Projekt meilenweit von einem positiven Nutzen-Kosten-Wert entfernt. Rot-Grün wird auch weiterhin ein Fährkonzept favorisieren und gerne den Landkreis Lüneburg bei dessen Entwicklung unterstützen. So können wir die Mobilität der Menschen im Amt Neuhaus deutlich schneller verbessern.
Solche Anträge, wie der AfD sollten Mahnung genug sein, dass die demokratischen Kräfte, ob Brückenbefürworter oder Brückengegner konstruktiv kritisch auch mal in der Sache hart miteinander umgehen. Jedoch darf die persönliche Wertschätzung dabei nicht verloren gehen, auch wenn es inhaltlich keine Übereinstimmung geben wird. Das Brückenvereinsmitglieder jetzt hinter den Kulissen mit der AfD über die Rücknahme des Antrages verhandeln, ist allerdings sehr befremdlich, auch wenn dieser Antrag dazu führt, dass sich eine Anhörung im Petitionsausschuss erstmal aufgeschoben werden muss.

 

Rede im Landtag im Wortlauft:

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,
es geht Ihnen nicht darum Brücken zu bauen, sondern vielmehr Gräben zu vertiefen, wie bei vielen anderen Anträgen auch.
Wir als rot-grüne Koalition werden an unseren Plänen ein zukunftsorientiertes Fährkonzept statt eines Brückenbaus festhalten. Und gerne unterstützen wir die Region bei der Konzeptentwicklung und in Folge bei der Umsetzung. Ein gut abgestimmtes Fährkonzept in Bleckede, aber auch in Neu Darchau erzeugt den größten und schnellsten Mehrwert für die Regionen und insbesondere für die Mobilität der Menschen im Amt Neuhaus. Leider hat das unbeirrte Festhalten des Landkreises Lüneburg an den Brückenplanungen verhindert. Dass der Landkreis an diesen Planungen festhält ist unverständlich, denn alle Fakten und Eckdaten sprechen eine klare Sprache: diese Brücke ist nicht zu realisieren. Da sind zunächst die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Landschaftsbild. Der vom Landkreis bestellte Gutachter macht in seinem Bericht klar: Rund 240 Hektar sind betroffen, davon 200 Hektar mit besonderer Bedeutung. Es handelt sich also um einen erheblichen Eingriff mit negativen Auswirkungen für Natur und Umwelt. Projekte wie diese Brücke sind zunächst auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000 Gebietes zu prüfen und weil das so ist, stellt der Gutachter klar - ein Brückenbau wäre nur mit einer EU-Sondergenehmigung möglich. Die gibt es Stand heute nicht und auch die Aussicht darauf nicht.
Eine Änderung des Landesraumordnungsplan ist richtig und konsequent, denn diese regionale Brücke wird nach heutigen Schätzungen mindestens rund 100 Millionen Euro kosten. Dazu kommt dann, dass die Verkehrszahlen von 2000 Fahrzeugen pro Tag ausgehen. Ich muss niemanden erklären, dass der Bau einer Brücke meilenweit von einem positiven Kosten-Nutzenwert entfernt ist und ein Brückenbau nicht zu rechtfertigen ist.
Zu Ihrem Forderungspunkt 2 bleibt festzuhalten, dass sie sich offenbar in keiner Weise mit Zuständigkeiten auskennen. Der Landtag beschließt lediglich im Rahmen des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierung über deren Gesamthöhe, also Stand heute 150 Millionen Euro jährlich, davon 50% für den ÖPNV und 50% für kommunale Straßenprojekte, zu denen auch Brücken gehören. Über die eigentliche Bezuschussung wird im Ministerien entschieden, sofern dann Zuschussanträge vorliegen. Selbst eine Aufnahme in ein Mehrjahresprogramm ist nicht mit einer verbindlichen Zusage von Mitteln gleichzusetzen. Gleichwohl ist klar, eine grundsätzliche Förderungsfähigkeit liegt vor, ist aber dann im Falle eines konkreten Antrages strengen Maßstäben zu unterziehen. Nicht umsonst hat bereits Bernd Althusmann dem Landkreis nahegelegt, ein Wirtschaftsgutachten vorzulegen. Passiert ist nichts.  Alles also gute Gründe aus Landessicht ein innovatives Fährkonzept einem Brückenbau gegenüber zu favorisieren. Und mit einem Fährkonzept ist nicht der bloße Austausch einer Fähre gemeint. Hören Sie also auf damit, mit solchen Anträgen den Menschen im Amt Neuhaus Sand in die Augen zu streuen - ein Brückenbau ist nicht erforderlich, um Mobilität zu verbessern. Das wissen Sie aber auch alles selbst und Ihr Antrag gilt nur der Spaltung von Menschen. 
Vielen Dank
 

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