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15.09.19 –
Schon 2005 wurde festgestellt, dass die Funktionsfähigkeit der abgängigen Fischaufstiege an der Ratsmühle und Abts- und Lüner Mühle auch nach dem Stand der Technik nicht mehr vollständig gewährleistet ist und seit diesem Zeitpunkt befassen sich Rat und wechselnde Ausschüsse mit der Herstellung der Durchgängigkeit der Ilmenau - erfolglos.
Seitens der Stadtverwaltung wird die Verantwortlichkeit auf die Mühlenbetreiber geschoben, die nach der Gesetzeslage für die Durchgängigkeit zu sorgen haben. Diese sehen sich auf Grund der hohen Kosten jedoch nicht in der Lage Abhilfe zu schaffen, obwohl die Fördermittel des Landes eine 90%ige Finanzierung ermöglichen. Eine Förderung ist jedoch ausgeschlossen, wenn wie bei der Abts- und Lüner Mühle Strom erzeugt wird. Dies ist jedoch schon seit vielen Jahren bekannt. Das gilt auch für die besonderen Anforderungen, die der Denkmalschutz an eine Fischaufstiegsanlage an einem so prominenten Ort stellt.
Weshalb die Stadt jedoch nicht auf die Mühlenbetreiber zugeht und auf die Idee kommt, selbst in die Bresche als Träger einer solchen Maßnahme zu springen, ist nicht nachvollziehbar. Zumindest an der Ratsmühle existiert zur Zeit kein Recht auf Wasserkraftnutzung. Dabei ist hier eine Förderung über das Fließgewässerprogramm Niedersachsen zu 90% möglich, so dass umgehend mit der Umsetzung der Durchgängigkeit der Ilmenau im Stadtgebiet begonnen werden könnte. Vorschläge der Sportangler-Kameradschaft Lüneburg e.V. (SAKL) liegen seit geraumer Zeit auf dem Tisch (die LZ berichtete im Mai 2018) und seit neuesten auch ein Planungskonzept des NLWKN.
Die Unwilligkeit der Stadt Lüneburg hier konstruktiv tätig zu werden, verhindert bis auf weiteres, dass die Ilmenau in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden kann.
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