Verwerten statt verbrennen

Zum Antrag der Gruppe CDU/Bündnis 21 RRP, die Auswirkungen der Abschaffung der Brenntage zu beobachten, redete unsere Stellvertretende Landrätin Stefi Brockmann in der Sitzung des Kreistages am 2. Juni 2014:

02.06.14 –

Stefi Brockmann-WittichZum Antrag der Gruppe CDU/Bündnis 21 RRP, die Auswirkungen der Abschaffung der Brenntage zu beobachten, redete unsere Stellvertretende Landrätin Stefi Brockmann in der Sitzung des Kreistages am 2. Juni 2014:

Wir alle haben den Umgang mit dem Feuer unter freiem Himmel positiv besetzt. Am abendlichen Lagerfeuer sitzen, haben wir schon als Pfadfinder geliebt. Und so verbrennen wir gern auch unsere Abfälle im Garten, Äste und Pflanzenreste und was dann noch so anfallen kann. Hier müssen wir aber umdenken, wenn es um Brenntage geht, wo ganze Gemeinden für Tage im Rauch versinken.

Ich bin Ihnen für diese Anfrage dankbar, zeigt sie doch, wie wichtig unser Antrag zur Verwendung des Landschaftspflegeschnitts ist.

Der vorläufige Stopp der Brennverordnung durch die niedersächsische Landesregierung ist ein wichtiger Schritt gegen den Eintrag  von giftigen Substanzen in die Umwelt, die bei unvollständigen Verbrennungsprozessen  - zwischen 300 und 700 Grad – entstehen (PAKs – polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe).

Die im Qualm entstehenden Stäube sind lungengängig, wo sie toxisch wirken  und haben eine lange Halbwertzeit, sie verbleiben Jahrzehnte im Boden und können immer wieder an die Oberfläche und in die Nahrungskette gelangen, Beispiel Dioxin in Hühnereiern.

Es gibt Samtgemeinden, die Brenntage schon lange abgeschafft  und somit das Problem dieser Art der Abfallbeseitigung gelöst haben. Ich denke an die Ostheide, hier könnte man sich informieren.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Gartenabfälle wie Astwerk nicht nur im Wald landen, sondern ganz besonders in diesem Frühjahr wieder auf den Osterfeuern. Das Osterfeuer sollte aber nicht als Abfallbeseitigung entzaubert und instrumentalisiert werden.

Die Bitte an den Landkreis, also an die Verwaltung, gilt weiterhin, den Antrag zur Verwendung des Landschaftspflegeschnitts zügig mit den Samtgemeinden und Gemeinden auf den Weg zu bringen.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen endlich unterstützt werden, in einer sinnvollen Zuführung dieses Naturproduktes zur Humusbildung oder Energieerzeugung.

Danke.

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