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17.11.22 –
Immer heißere Sommer, immer längere Trockenheit – die Folgen der Klimakrise sind auch bei uns in Lüneburg längst zu spüren. Weil diese Entwicklung auch zu großen gesundheitlichen Belastungen für viele Menschen führt, müssen Städte und Gemeinden aktiv Vorsorge treffen. Mit einer Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes hat der Bundestag beschlossen, dass Städte künftig freien öffentlichen Zugang zu Trinkwasser anbieten müssen.
Sowohl im Innen- als auch im Außenbereichen sollen künftig an öffentlichen Orten Trinkwasserbrunnen stehen, an denen kostenlos Wasser getrunken oder abgefüllt werden kann. Das Bereitstellen von Trinkbrunnen an öffentlichen Orten gehört künftig zur öffentlichen Daseinsvorsorge. „Die Menschen müssen Gelegenheit haben, sich zu erfrischen und ihren Durst zu stillen.“, betont die grüne Bundestagsabgeordnete und stellv. Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden . „Das Lebensmittel Nr. 1 muss allen Bürger*innen zur Verfügung stehen, überall.“
Weiterhin erklärt Verlinden: „Gerade vor dem Hintergrund immer stärkerer und längerer Hitzeperioden in Folge der Klimakrise schaffen wir so einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung in Lüneburg.“
An vielen Orten stehen schon heute öffentliche Trinkwasserspender, so auch in der Lüneburger Innenstadt. Für Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch Durchreisende und Sportler sind sie eine leicht erreichbare Quelle, um kostenlos an Trinkwasser zu kommen. Besonders wichtig ist es zudem für wohnungslose Menschen, über öffentliche Trinkwasserbrunnen Zugang zu Wasser zu haben. Mit der Novellierung stärkt der Bundestag damit auch das von der UN-Vollversammlung beschlossene Menschenrecht auf freien Zugang zu Wasser und setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht um.
Darüber hinaus sind Kommunen künftig auch stärker in der Verantwortung, wenn es um die Wasserentnahme geht. Verunreinigungen durch Industrie oder starke landwirtschaftliche Nutzung stehen vielerorts einer guten Trinkwasserqualität im Weg. Der Wasserschutz wird deshalb rund um die Stellen, an denen Wasser aus der Landschaft entnommen wird, stark verbessert. Damit ist das Wasserhaushaltsgesetz auch ein „Gutes-Trinkwasser-Gesetz“.
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