BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Lüneburg

Claudia Schmidt zu Windkraft im Landkreis Lüneburg

Verantwortung übernehmen für Mensch und Natur

18.09.25 –

Zum Tagesordnungspunkt 22 "Klage gegen das Teilflächenziel von 4 % der Landkreisfläche zur Ausweisung von Windenergie“ sprach die Fraktionsvoristzende Claudia Schmidt heute im Kreistag. Sie hatte in ihrem Redebeitrag darauf verzichtet, bereits von Vorredner*innen gesagtes zu wiederholen. Wir geben hier die vollständige Rede wieder:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren,

wir sprechen heute über die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im Landkreis Lüneburg. Die AfD stellt einen rein populistischen Antrag gegen zu hohe prozentuale Flächenanteile, die CDU versucht es mit einer Resolution.

Bürgerinitiativen fordern: keine Windräder im Wald. Wir haben uns mit BI-VertreterInnen getroffen, die sich sehr gut vorbereitet hatten. Sie stehen laut eigenen Angaben hinter der Energiewende, auch mit Windkraft, aber eben nicht im Wald. Anschließend haben wir in der Fraktion sehr intensiv darüber diskutiert und recherchiert. Es gibt vielfältige Argumente.

Diese Diskussionen werden nicht nur hier und heute im Kreistag geführt, sie werden in Berlin, in Hannover und an den Küchentischen geführt.

Was können wir machen? Es ist gut, dass diese Fragen immer wieder gestellt werden. Es sind wichtige Fragen.

Wo wir Hebel haben, setzen wir sie für Euch gern in Bewegung. Eine Klage ist aber gar kein Hebel. Die geht nämlich nicht durch.

Wenn alle ehrlich sind, müsste man folgende Dinge erkennen:

1. Gesetzliche Pflicht und Realität

Die Fakten heute sind eindeutig:

  • Bis Ende 2027 müssen wir mindestens 3,09 % unserer Kreisfläche als Vorranggebiete für Windenergie ausweisen.

  • Bis Ende 2032 steigt die Pflicht auf mindestens 4,00 %.

„Mindestens“ heißt: Das ist eine Untergrenze, kein Deckel. Mehr ist möglich – weniger nicht.

2. Was passiert, wenn wir die Ziele nicht erreichen?

Hier kommt die sogenannte Superprivilegierung ins Spiel:

  • Wenn wir bis Ende 2027 die 3,09 % nicht ausweisen, verlieren unsere Planungen ihre Steuerungswirkung.

  • Dann können Windräder überall im Außenbereich genehmigt werden, solange keine harten Schutzbelange entgegenstehen.

  • Der Landkreis verliert die Kontrolle, die Gemeinden ihre Mitsprache.

Wer heute also über „zu viele Vorranggebiete“ klagt, riskiert am Ende das Gegenteil: viel mehr Windräder, unkoordiniert verteilt – ohne Rücksicht auf Dorfbilder, Landschaft und Steuerung.

3. Planungssicherheit und Vertrauen

Wenn wir jetzt und heute das geltende Recht in Frage stellen, weil gehofft wird, dass mit dem Regierungswechsel in Berlin neue Gesetze geschrieben werden, dann gibt es keine Planungssicherheit mehr, dann verspielen wir Vertrauen.

  • Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, dass die Energiewende fair gestaltet wird.

  • Vertrauen der Kommunen, dass ihre Planungen Bestand haben.

  • Und auch ganz wichtig: Vertrauen von Unternehmen und Forschung, dass sich ihre Investitionen lohnen.

Ohne Planungssicherheit investiert niemand in neue Anlagen, in Netzausbau, in Speicher. Ohne Planungssicherheit forscht niemand an der nächsten Generation von Technologien. So sabotieren wir uns selbst.

4. Verantwortung übernehmen

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Aufgabe ist klar: Wir müssen diese Flächenziele erreichen – sonst verlieren wir jede Gestaltungsmöglichkeit.

Wir haben die Wahl:

  • Entweder wir planen selbst verantwortungsvoll, mit klaren Regeln, mit Rücksicht auf Menschen und Natur.

  • Oder wir lassen zu, dass der Ausbau über unsere Köpfe hinweg erfolgt – unkontrolliert, durch die Superprivilegierung.

Ich plädiere dafür, dass wir Verantwortung übernehmen. Für eine sichere, saubere Energieversorgung. Für regionale Wertschöpfung. Für Planungssicherheit und Vertrauen.

Vielen Dank.

Um diesen Tagesordnungspunkt ging es.

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