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14.03.16 –
Michael Gaus spricht auf der Sitzung des Kreistages am 14. März 2016 zur Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes an der unteren Ilmenau:
Herr Landrat Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wir haben heute als untere Wasserbehörde also im übertragenen Wirkungskreis für die Ilmenau die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasser statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.
Ich bin neu im Kreistag konnte daher das Verfahren nicht während der gesamten Dauer begleiten. Ich habe unsere Ausschussvorsitzende und stellvertretende Landrätin Stefi Brockmann-Wittich und Bernhard Stilke als den zu Beginn des Verfahrens zuständigen und vor allem Sachkundigen aus unserer Fraktion gefragt, ob es besondere Probleme gab. Beide haben es verneint. Die Grenzen sind in etwa so geblieben wie bereits 1912 festgesetzt.
Das wirft die Frage auf, warum die Neufestsetzung erforderlich war. Weil die altehrwürdige Verordnung immer stärker unter Baudruck geriet. Wenn ich den immer stärkeren Wasserdruck der Kritik auf die Wälle der Verordnung in den letzten Jahrzehnten vereinfachend zusammenfasse, dann lautete das Argument, dass Wasser unter dem Druck von Geld anders fließt, als die Physik das erwarten lässt.
Jetzt wissen wir wieder, dass das nicht stimmt.
Der gewässerkundliche Landesdienst des NWKN hat das Verfahren sorgfältig vorbereitet und fachlich gut begleitet. Die Erarbeitung geschah auf der Basis eines digitalen Geländemodells. Auf dessen Basis wurde ein zweidimensionales Strömungsmodell erstellt. Das ist gut, das ist Stand der Technik.
Das ist bei diesem kleinen Projekt auch von niemandem in Frage gestellt worden. Ich bin etwas enttäuscht wenn ich bei einem größeren Projekt im Landkreis immer wieder erlebe, dass diese 2-D Modellierung wieder und wieder infrage gestellt wird, weil man deren Ergebnisse nicht wahrhaben will.
Die protokollierten Einwendungen der Bürger sind überwiegend konstruktiv. Bürgerbeteiligung behindert nicht, sondern sie ist ein wichtiger Beitrag für unsere Demokratie. Wir wollen sie wo immer möglich stärken.
Es finden sich auch Einwendungen, die nicht dem Gemeinwohl dienen, sondern in denen Anlieger ihre Interessen schützen und ausbauen wollten. Auch das ist legitim. Ich stelle aber bei solchen Einwendungen fest dass vom Gemeinwohlinteresse nichts übrig bleibt, wenn man den Interessen Einzelner zu sehr nachgibt. ich bin der Verwaltung sowohl des Landkreises als auch des NLWKN dankbar, dass dies hier nicht geschehen ist.
Ich wünsche mir, dass unsere Verwaltung und natürlich auch wir als Kreistag in unserer aktuellen und in der künftigen Besetzung der nächsten Wahlperiode diesen Gedanken bei den wichtigen anstehenden Planungsentscheidungen beherzigen werden. Ich denke an das regionale Raumordnungsprogramm, an die Steuerung künftigen Wohnungsbaus oder an die Bewahrung von Naturlandschaften. Wir sollen das Gemeinwohl fördern. Wir werden deshalb nicht jeder Gemeinde und nicht jedem Projektträger alle Wünsche erfüllen können.
Bei diesem kleinen Projekt mit eher geringem Siedlungsdruck ist die Abwägung des Gemeinwohls gelungen.
Die Hansestadt Lüneburg hat es da mit ihrem Abschnitt deutlich schwerer.
Mein herzlicher Dank für die Vorarbeit geht an die beteiligten Verwaltungen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
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