Schnell reagiert - kein Fracking in Lüneburg!

Ein­­stim­­mig spra­chen sich die Mit­glie­der des Kreis­tags­aus­schus­ses für Er­neu­er­ba­re En­er­gien ge­gen Fra­­cking im Land­­kreis Lü­­ne­­burg aus. Die Grü­ne Ab­ge­ord­ne­te Pet­ra Kru­se-Run­ge hat­te die Re­so­lu­tion ini­ti­iert, die Rot-Grün mit Dring­lich­keit ein­brach­te.

29.01.13 –

Fracking Bohrturm (in Wyoming)Ein­­stim­­mig spra­chen sich die Mit­glie­der des Kreis­tags­aus­schus­ses für Er­neu­er­ba­re En­er­gien ge­gen Fra­­cking im Land­­kreis Lü­­ne­­burg aus. Die Grü­ne Ab­ge­ord­ne­te Pet­ra Kru­se-Run­ge hat­te die Re­so­lu­tion ini­ti­iert, die Rot-Grün mit Dring­lich­keit ein­brach­te.

Am Dienstag wurde im Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klima­folge­anpassung noch einmal energisch deutlich gemacht, wie die Frak­tionen zu diesem Problem stehen. Eine breite Ableh­nung sowohl der Technik als solcher, wie auch der Vorge­hens­weise des LBEG war deutlich sichtbar.

Petra Kruse-Runge"Auslöser war das Bekannt­werden der ersten Auf­suchungs­erlaub­nis seitens des LBEG an die mögli­chen Betreiber," begründet Petra ihre Initiative. Die Infor­mation kam bekanntlich über die Presse. "Das entspre­chende Schreiben ist tat­sächlich erst heute beim Landrat einge­gangen," sagt sie kopf­schüttelnd, und: "Weder das Igno­rieren unserer Bedenken, noch diese unsägliche Infor­mations­poli­tik kön­nen schwei­gend hin­ge­nommen werden! Es ist höchste Zeit für ein Mora­torium auch in Nieder­sachsen und eine Ände­rung des veral­teten Berg­rechtes auf Bundes­ebene!"

Die Resolution fordert:

Kein Fracking-Verfahren im Kreisgebiet. Widerspruch gegen den Beschluss des LBEG.

Der Ausschuss für erneuerbare Energien, Raumordnung und Klima­folgean­passung protes­tiert ener­gisch gegen die jetzt vorlie­gende Geneh­migung des Landes­amtes für Bergbau, Energie und Geo­logie (LBEG) an Unter­nehmen zur Aufsuche von Erdgas und Erdöl in unserem Land­kreis.

Der Landrat wird beauftragt, ein Fachan­walts­büro zur Prüfung der Rechts­wahrung oder Sach­lage einzu­schalten und gege­benen­falls Wider­spruch beim LBEG gegen die Geneh­migung der Suche einzu­legen."

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