Fahrradfreundlicher Landkreis Lüneburg

Der etwas lako­nische Antrag zur Über­prü­fung der Radwege­beschil­derung sorgte auch in der Mehr­heits­gruppe für Diskus­sionen. Da außer­dem in der Gruppen­verein­barung die Beru­fung eines Radver­kehrs­beauf­tragten und der Bei­tritt des Land­krei­ses zur Arbeits­gemein­schaft fahrrad­freund­licher Kommu­nen in Nieder­sachsen (AGFK) verein­bart war, hat die Gruppe ihren eigenen Antrag gründ­lich erwei­tert. Er liegt dem SBU Aus­schuss am 4. Dezem­ber zur Bera­tung vor, dem Kreis­tag am 17. Dezember.

07.11.12 –

Der etwas lako­nische Antrag zur Über­prü­fung der Radwege­beschil­derung sorgte auch in der Mehr­heits­gruppe für Diskus­sionen. Da außer­dem in der Gruppen­verein­barung die Beru­fung eines Radver­kehrs­beauf­tragten und der Bei­tritt des Land­krei­ses zur Arbeits­gemein­schaft fahrrad­freund­licher Kommu­nen in Nieder­sachsen (AGFK) verein­bart war, hat die Gruppe ihren eigenen Antrag gründ­lich erwei­tert. Er liegt dem SBU Aus­schuss am 4. Dezem­ber zur Bera­tung vor, dem Kreis­tag am 17. Dezember.


Der Antrag im Wortlaut:

Änderungsantrag der Gruppe zum eigenen Antrag "Überprüfung Radwegebeschilderung vom 8. Juni 2012", Beschluss des Kreistages vom 16. Juli 2012

Aufgrund der Beratungen im SBU am 18.09.2012 möge der Kreistag wie folgt beschließen:

1. Zur Verbesserung der Sicherheit und Verkehrssituation von Radfahrern insbesondere auch in Ortslagen wird:
i) die Arbeitsgruppe „Fahrradfreundlicher Landkreis Lüneburg“ aus Sachkundigen gebildet und
ii) das Amt einer/eines „Radverkehrsbeauftragten“ eingerichtet.

2. Die Arbeitsgruppe unter Leitung des Radverkehrsbeauftragten erhält den Auftrag, gefährliche und/oder nicht zumutbare Radwege im Landkreis zu ermitteln und realisierbare Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen.

3. Die Arbeitsgruppe besteht aus der/dem Radverkehrsbeauftragten, sowie

  • zwei von den im Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV beratenden ADFC und VCD zu benennenden Mitgliedern,
  • drei durch den Betriebs- und Straßenbauausschuss (SBU) zu benennenden Mitgliedern,
  • einer/eines Mitarbeiter/in des Fachdienstes Straßenverkehr und Führerscheine (42).

Weitere Sachkundige kann die Arbeitsgruppe hinzuziehen.

4. Die jeweils betroffene Gemeinde ist an den Beratungen zu beteiligen.

5. Der Landrat wird gebeten, die oder den Radverkehrsbeauftragten möglichst umgehend zu benennen.

6. Der Landkreis Lüneburg tritt der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Niedersachsen (AGFK)" bei.

Begründung:

Aufgrund der Erörterung im Betriebs- und Straßenbauausschuss am 18.09.2012 hat sich gezeigt, dass neben dem Verkehrsaspekt des Abbaus von Schildern im Sinne von § 45 (9) der StVO weitere Aspekte zu berücksichtigen sind. Es ist daher angebracht, die Thematik „Überprüfung von Radwegen“ umfassender zu bearbeiten und dazu eine Arbeitsgruppe unter Leitung eines „Radverkehrsbeauftragten“ einzurichten.

Von Radfahrern und ihren Verbänden sind immer wieder Klagen über ungeeignete oder unerträgliche Verkehrsführungen in Ortslagen zu hören, die Radfahrer gefährden oder behindern. Darunter leiden die Motivation und Freude am Radfahren. Wir wollen die Attraktivität des Fahrrads als Alltagsverkehrsmittel aber steigern, um seinen Anteil am Verkehrsaufkommen insgesamt zu erhöhen.

Bei den notwendigen Maßnahmen sind eine Reihe von Aspekten zu beachten und Interessen abzuwägen, so dass hier nicht allein die Sichtweise des Landkreises, sondern auch der betroffenen Gemeinden Berücksichtigung finden soll.

Der ADFC Lüneburg hat zu diesem Thema eine umfangreiche Bestandsaufnahme vorgenommen, die der Arbeitsgruppe als Vorlage dienen kann. Wichtige Ergänzungen können von anderen Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern kommen.

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