Ralf Gros hält am 28.09.2020 im Kreistag zu den Themen Gründung einer Naturschutzstiftung sowie 2. zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 16.08.2020 zur Grundwasserentnahme und Feldberegnung (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 24.08.2020).

28.09.20 –

Kreistag am 28.9.2020
Zu TOP Ö13 Gründung einer Naturschutzstiftung des Landkreises Lüneburg (im Stand der 2. Aktualisierung der Verwaltung vom 02.09.2020)

Naturschutzstiftungen sind in anderen Landkreisen bereits in den neunziger Jahren gegründet worden. Nun zieht der Landkreis Lüneburg auf unsere Initiative nach. Es ist ein sehr kleines Pflänzchen, dass wir hier gemeinsam mit der CDU setzen können. Nur 2 Flurstücke für den Anfang, dass ist deutlich weniger als von uns ursprünglich beabsichtigt. In welchem Umfang wir künftig auf die geringe Unterstützung anderer Parteien angewiesen sein werden, wird die Kommunalwahl 2021 zeigen.
Entscheidend für unsere Entscheidung heute ist, wie stark die Stiftung wachsen kann. Kreistag und Landrat werden wir künftig daran messen, inwieweit sie die Stiftung unterstützen werden. Aber auch die Stiftung muss beweisen, dass sie sich eigene Einnahmequellen verschaffen kann. Wir geben hier der CDU und dem Landrat einen Vertrauensvorschuss, damit die Stiftung schnell wächst und sich schon bald leistungsstark für den Naturschutz einsetzen kann.

Erinnern wir uns, dass sich neben der Klimakatatastrophe für manche Zeitgenossen unbemerkt (auch unter uns im Kreistag) schleichend eine weitere ökologische Katastrophe vollzieht: ein Verlust von Tier-und Pflanzenarten, der sich in einer Größenordnung vollzieht, der nur mit dem Aussterben der Saurier am Ende der Kreidezeit durch einen Asteroideneinschlag auf der heutigen Halbinsel Yukatan vergleichbar ist.

Zu TOP Ö 30 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 16.08.2020; Grundwasserentnahme und Feldberegnung (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 24.08.2020)

Hier standen wir schon im Umweltausschuss alleine. Alleine für den Schutz des Grundwassers vom privaten Zugriff, sei es durch Coca-Cola, sei es durch Landwirte, die das Grundwasser einschränkungslos für ihre Biogasanlagen verwenden möchten.Zuerst vorab: es gibt im 3. Dürrejahr in Folge einen akuten Mangel an Grundwasser. Das belegen die Grundwasserberichte 36 und 41 des NLWKN. Es ist irreführend, wenn die Landwirte im Umweltausschuss vortragen, diese Gesamtjahresregenmenge habe sich seit langem nicht geändert. Die Niederschläge haben in der Vegetationsperiode drastisch nachgelassen. Stattdessen fällt der Hauptniederschlag im Winter. Wir haben heute das Klima Norditaliens in Niedersachsen und fangen jetzt auch an, Wein statt Grünkohl anzubauen. Auf diese Veränderungen müssen wir uns einstellen. Dazu ist aber weder das MU, noch der Landkreis ebensowenig bereit, wie einzelne Vertreter der Landwirtschaft, wie wir an Hand der verabschiedeten und geänderten NSG-VO Hohes Holz mit Ketzheide und Gewässern gesehen haben, dessen Änderungsentwurf allein darauf beruht, die Entwässerung LNF sicherzustellen. Die umliegenden Kreise sind da deutlich weiter, so fördert im Landkreis Lüchow-Dannenberg das Land über die Leaderförderung jetzt ein kleines Projekt zur sparsamen Feldberegnung. Zu den einzelnen Anträgen:

1.    Coca-Cola hat keinen Anspruch darauf, unser Grundwassers in Plastikflaschen abzufüllen. Es ist trocken, sodass ein sachlicher Grund besteht, die Grundwassernutzung einzuschränken. Die Landkreisverwaltung hat nicht die Kraft, eine solche Entscheidung zu treffen, deshalb muss es politisch geschehen. Wenn CDU, SPD und FDP unser Grundwasser an Coca-Cola verkaufen wollen, ist auch das eine politische,  – wir meinen eine skandalöse – Entscheidung. Das wollen wir hervorheben. Die Verwaltung soll uns unterschriftsreif zuarbeiten so wie sie es für den Landrat machen würde.

2.    Coca-Cola errichtet derzeit eine Stelle zur Probebohrung im Umfang der späteren Hauptbohrung. Das würde die Firma nicht investieren, wenn sie nicht sicher wäre, eine Bewilligung für den Zugriff auf das Grundwasser zu erhalten. Es ist formale Augenwischerei, wenn unserem Antrag auf Ablehnung der Grundwasserannahme entgegengehalten wird, sei noch kein Antrag gestellt worden. Wir sind Sie sicher, dass es da bereits ein informelles Augenzwinkern gab. Dem stellen wir uns entgegen.

3.    der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat es vor langem getan, die Landkreise Osnabrück (Landrätin Bündnis 90/die Grünen) und Fechter machen das auch. Wenn es trocken ist, muss die Wassernutzung eingeschränkt werden. Das gilt für die Feldberegnung als größten Verbraucher, dass soll gerne auch für überflüssige Luxus wie private Swimmingpools gelten. Es ist beschämend, dass der Landkreis sich hier einfach wegduckt.

4.     In der Verwaltungspraxis hat sich ein Grundsatz etabliert, Kooperation vor Verbot. Darauf basieren viele sogenannte freiwillige Vereinbarungen mit Industrie, Handel und Urproduktion. Wir arbeiten mit diesem Antrag diese Reihenfolge ab. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg hat eine solche Vereinbarung funktioniert. Wir sehen hier die Bereitschaft der Landwirte zur Kooperation, erwarten nichts Anderes im Landkreis Lüneburg. Wenn der Landkreis nichts unternimmt, um eine solche Vereinbarung zu erreichen, ist das schwach. Wenn die Landwirte sich weigern würden, an einer solchen Vereinbarung mitzuarbeiten, wäre das ein sachliches Argument für die Notwendigkeit eines Verbotes gemäß Ziffer 3 oder weitergehend.

5.    Wir können nach 3 trockenen Jahren nicht darauf hoffen, dass sich das Jahr 2017 als feuchtes Jahr wiederholen werde und dann alles gut sei. Wir müssen für die Zukunft planen. Es ist bedauerlich, wenn das so beharrlich verweigert wird. Wir zeigen mit dem Antrag, wohin der Weg führen muss.



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