Verwaltungsrichter gibt Grünen Forderungen nach Reduzierung des Mindestvolumens bei Müll recht

Aufgrund einer Klage gegen das Mindestvolumen beim Restmüll stellte der zuständige Verwaltungsrichter die Rechtmäßigkeit der Höhe des Volumens in Frage.
Damit befindet er sich ganz auf der Linie der Grünen. Zuletzt im September 2007 und davor schon in 1997 stellte die Grüne Kreistagsfraktion den Antrag, den Berechnungsmaßstabes des Müllvolumen von 20 l auf 10 l/ Person und 14 Tage zu reduzieren. Der Antrag wurde damals vom Kreistag abgelehnt.
? In einer Zeit, wo Mülleinsparung und Mülltrennung an der Tagesordnung sind, ist es rückschrittlich und kontraproduktiv, ein so hohes Mindestvolumen anzusetzen.? so der Abfallpolitische Sprecher der grünen Kreistagsfraktion, Bernhard Stilke. ?Statt dessen sollte der sorgsame Umgang mit den Ressourcen belohnt werden.?
Die Kreistagsfraktion hofft nun, dass die Verwaltung ihren Irrtum einsieht und das Mindestvolumen schleunigst an die heutigen Gegebenheiten anpasst, bevor sie auf rechtlichem Wege dazu gezwungen wird.

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