Lärmschutz entlang der Ostumgehung/Tempobegrenzung

Antrag zu Top 5 der Verkehrsausschusssitzung am 7.12.2009

Der Verkehrsauschuss empfiehlt dem Rat zur Beschlussfassung:

  1. Die Höchstgeschwindigkeit auf der Ostumgebung wird zwischen der Anschlussstelle Stadtkoppel (Bleckeder Landstraße) und der Kreuzung der Bahnlinie Lüneburg ? Adendorf (Lübeck) in beide Fahrtrichtungen auf 80 km/h begrenzt.
  2. Der Landkreis wird aufgefordert durch das Aufstellen weiterer stationärer Messvorrichtungen die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung zu überwachen.

Begründung:

Die Einhaltung einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 80 ist durch mehrere Faktoren angezeigt:

  • Lärmminderung, besonders bei Krafträdern
  • Vermeidung übermäßiger Feinstaubbelastung
  • Verkehrssicherheit wegen der kurz hintereinander liegenden Ein- und Abfahrten
  • Maximierung der Verkehrsleistungsfähigkeit

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Für die Fraktion
Ulrich Löb

Kategorie

Städtebau & Verkehr

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