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Die Ausgangssituation war schon Anlass für politische Aktivitäten verschiedenster Parteien. Bislang mussten Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, für ihre Kinder ab der 11. Klasse die Kosten für Schülerfahrkarten aus dem knapp bemessenen Regelsatz bestreiten. Doch ein bei Betroffenen noch recht unbekannter Gerichtsbeschluss vom Dezember 2007 hat eine neue Rechtssituation geschaffen: Der Senat des Landessozialgerichts Niedersachen-Bremen in Celle hat beschlossen, dass einer Schülerin, die gegen den Landkreis Uelzen geklagt hatte, die Kosten für ihre Monatsfahrkarte von knapp 90? erstattet werden müssen. Grundlage des Beschlusses ist der allgemein gehaltene Paragraph 73 des Sozialgesetzbuchs (SGB) XII , der besagt: ?Leistungen können auch in sonstigen Lebenslagen erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen.?
Für Miriam Staudte, Landtagsabgeordnete der Grünen, war der Beschluss überfällig: ?Gerade Kinder aus finanzschwachen Familien dürfen doch nicht vom Besuch des Gymnasiums abgehalten werden.? Dass dieser Beschluss den Charakter eines Präzedenzfalls für Niedersachsen und Bremen habe, zeige sich nach Ansicht der grüne Kommunalpolitikerin nun zum Beispiel an der Reaktion der Verwaltung des Landkreis Lüneburg: ?Sie übernimmt die Kosten inzwischen auch in ähnlich gelagerten Fällen- allerdings nur auf Antrag der Hilfeempfänger?, so Staudte. Deswegen sei es notwendig, die Betroffenen über die neue Situation zu informieren. Die Grünen appellieren daher insbesondere auch an Schulleitungen und Lehrerschaft dies publik zu machen.
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