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05.05.23 –
Wir Grüne stehen für den Kampf gegen die Klimakrise, für Artenschutz und Erhalt der Biodiversität.
Daher unterstützen wir die Aussagen zur allgemeinen Siedlungsentwicklung.
Dort geht es darum, eine weitere Zersiedelung zu verhindern und endlich den Flächenverbrauch wirksam zu reduzieren.
Es muss gelingen, zukünftig Wohnbebauung da zu stärken, wo eine gute ÖPNV-Anbindung und vorhandene Infrastruktur weite Wege mit dem Auto überflüssig macht.
Wir unterstützen daher die gesetzten Vorgaben und wünschen uns eine verstärkte Berücksichtigung von Innenverdichtung und Nachnutzung.
Wir Grüne stehen zur Beschleunigung der Energiewende und fordern, soviel Windenergie wie möglich zu nutzen.
Was aber ist möglich? Es darf nicht ein Ziel gegen das andere ausgespielt werden.
Da im vorgelegten Entwurf des RROP insbesondere die umfangreichen Waldstandorte zu einer deutlichen Erhöhung der Sollzahlen führen, ist hier besondere Aufmerksamkeit gefragt.
Die Waldstandorte müssen in ihrer unterschiedlichen Wertigkeit überprüft, Umweltschutzbelange wie üblich berücksichtigt werden.
Der tatsächliche Flächenverbrauch muss ermittelt und die Frage der notwendigen, standortnahen Ausgleichsflächen muss vorab geklärt werden. Die dafür notwendigen Ausgleichsflächen sollten in der Region gefunden werden und nur in Ausnahmefällen extern durch ein Punktesystem erkauft werden.
Es ist auch grundsätzlich zu hinterfragen, ob nicht neben der reinen Flächenausweisung ein Leistungs- und Ertragsfaktor mit einfließen müsste. Es geht ja schließlich um die Erzeugung einer konkreten Menge Energie.
Hier könnte es Sinn machen, eher wenige, dafür höhere Anlagen zu errichten, um die ökologischen Beeinträchtigungen zu reduzieren.
Ebenso ist es notwendig, den erzeugten Strom möglichst regional zu nutzen. Hier sind sowohl die regionale Wirtschaft als auch die Privathaushalte in den Blick zu nehmen.
Um Stillstand der Windenergieanlagen bei starkem Wind oder Stromüberschuss zu vermeiden, ist jede Form der Speicherung parallel aufzubauen und zu intensivieren, auch power-to-gas oder Wasserstofferzeugung. Bislang überlässt der Landkreis die Planung von PV-Anlagen den Gemeinden. Eine Ergänzung mit Ausweisung auf den Windenergie - Flächen unter den Anlagen wäre sinnvoll.
Eine intensive, niedrigschwellige Bürgerbeteiligung ist als Nachteilsausgleich und zur Steigerung der Akzeptanz unerlässlich.
Dies kann mithilfe einer kommunalen Energiegesellschaft eventuell auch auf dem Wege eines vergünstigten Strompreises vor Ort realisiert werden.
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Weitere diskussionswürdige Ergänzungen:
Unsere am 6.4.23 nochmals formulierte grundlegende Einschätzung vor allem im Kontext WKA-versus-Wald:
Dazu ist aber die Abwägung der Zielkonflikte essentiell, um „möglich“ und „nötig“ sauber abzuwägen.
Das ist leider ziemlich schwammig im Fazit („Abwägung“) und es stellte sich die Frage, wie die Politik hier ab 2025 wirklich noch Eingriffsmöglichkeiten hat:
FAZIT: Wenn das RROP 2025 erstmal beschlossen ist, gibt es nur noch wenige Stellschrauben
FAZIT: Dann müssen wir es ab dann (im B-Planverfahren) anders lösen: Höhere Räder, bessere Leistung (welche eigentlich?), Verbrauch nur vor Ort (Bürgerakzeptanz) und nur nicht nach Bayern liefern.
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