zu "Miriam Staudte"

"Einrichtung eines Seniorenservicebüros"

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zum Sozialausschuss am 17.01.2008 folgenden Antrag: Der Sozialausschuss empfiehlt Kreistag und Verwaltung die Einrichtung eines Seniorenservicebüros.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründet ihren Antrag wie folgt:

?Das Land Niedersachsen fördert in den nächsten vier Jahren die Einrichtung von so genannten Seniorenservicebüros mit einer Gesamtsumme von 2,52 Mio. ?. Zunächst sollen 15 Einrichtungen mit je 40.000,00 ? gefördert werden. Als mögliche Träger kommen sowohl Kommunen wie der Landkreis selbst als auch freie Träger in Frage. Auf Grund des demografischen Wandels wurde im Ausschuss für Soziales und Gesundheit schon öfter über die Notwendigkeit von gebündelten Beratungsangeboten für Seniorinnen und Senioren insbesondere im Bereich der Wohnberatung diskutiert. Hier ergibt sich nun die Chance, Fördermittel des Landes einzuwerben. Die Antragsfrist endet am 31.03.2008. Bis dahin muss ein tragfähiges Konzept eingereicht werden.?

Aus verwaltungsseitiger Sicht ist festzustellen, dass das Land in der Tat in der zweiten Dezemberhälfte 2007 ein Rahmenpapier zum Landesprogramm ?Leben und Wohnen im Alter ? Förderung von Seniorenservicebüros, freiwilliges Jahr für Senioren, Seniorenbegleitung und Wohnberatung im Alter? verabschiedet hat. Da bereits im Vorfeld der Verabschiedung dieses Rahmenpapiers über diese landesseitigen Überlegungen berichtet worden war, hatte die Verwaltung bereits Anfang Dezember Kontakt zur Landesagentur Generationendialog in Niedersachsen aufgenommen, um in Erfahrung zu bringen, ob eine gemeinsame Antragstellung von Stadt und Landkreis Lüneburg möglich ist. Nachdem dies von der Agentur dem Grunde nach bejaht wurde, haben die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Lüneburg vereinbart (vorausgesetzt, dass sich dafür ein politischer Wille findet), einen gemeinsamen Antrag zu stellen.

Dieser Vorlage ist ein Informationspapier des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit zu den Seniorenservicebüros beigefügt.

"Prävention Obdachlosigkeit"

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt an, dass eine Vertreterin/ein Vertreter der Stadt Herford oder ein Vertreter des Bremer Instituts GISS (Gesellschaft für Innovative Sozialforschung und Sozialplanung) zur Sozialausschusssitzung am 17.01.2008 eingeladen wird, um vor den Ausschussmitgliedern von den in Herford durchgeführten Maßnahmen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit zu berichten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründet ihren Antrag wie folgt:

?In Herford wurde in den Jahren 2004 bis 2007 ein vom Land Nordrhein-Westfalen unterstütztes Modellprojekt durchgeführt, das zum Ziel hatte, Obdachlosigkeit durch neuartige präventive Maßnahmen zu verhindern. Das Projekt zum Aufbau eines trägerübergreifenden Gesamthilfesystems für von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Haushalte in Herford wurde auch wissenschaftlich begleitet durch das Bremer Institut GISS (Gesellschaft für Innovative Sozialforschung und Sozialplanung).

Den Ausschussmitgliedern sollte Gelegenheit gegeben werden, eine Übertragbarkeit auf Stadt und Landkreis Lüneburg zu überprüfen.?

Verwaltungsseitig wird dazu festgestellt, dass die GISS in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit verschiedenen Städten in Nordrhein-Westfalen verschiedene Projekte zur Vermeidung von Obdachlosigkeit durchgeführt hat. Zum Inhalt wird auf die Anlage verwiesen.

Der Antrag ist darauf gerichtet, den Ausschussmitgliedern Gelegenheit zu geben, eine Übertragbarkeit der Projektergebnisse auf Stadt und Landkreis Lüneburg zu überprüfen.

Dabei ist allerdings Folgendes zu bedenken: Beseitigung von Obdachlosigkeit ist eine Aufgabe der Gemeinden/Samtgemeinden im Rahmen der Gefahrenabwehr auf Grundlage des Nds. Gesetzes über öffentliche Sicherheit und Ordnung. Den Landkreis trifft dieser Aufgabenbereich eher mittelbar, da in Obdachlosigkeit lebende Menschen ggf. zum Personenkreis des § 67 SGB XII (Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) gehören.

Dem Ausschuss wird empfohlen, von einer Befragung abzusehen, um bei dieser wichtigen Fragestellung nicht in die Kompetenzen der Gemeinden und Samtgemeinden einzugreifen.

?Haushalt 2008?

Musikschule:
S. 136
dezentrale Angebote

Gleichstellungsbeauftragte:
S. 31
Keine Kooperation mit Stadt , Kosten für Familienbüro bei Stadt anteilig übernehmen.

Schülerbeförderung
Unter Produktziele:
S. 130
Der Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit Schulen und Verkehrsträgern ein Konzept zu erarbeiten, wie durch versetzten Unterrichtsbeginn eine Optimierung des Schülertransports erreicht werden kann.

Heide-Shuttle:
Landkreis nimmt Gespräche mit der Stadt LG  und Amelinghausen auf, um das Angebot des Heide-Radbus von 2 auf 7 Tage auszuweiten. Ansatz Heide-Radbus wird auf 30.000 ? erhöht.

Obdach:
Keine Prävention ? jemanden aus Duisburg oder Herford einladen

Wohngeld Alg II:
S. 156
wieder plus 10 %

Brücke:
Ansätze raus, 30.000 ? für Vergünstigung Fährtarife Neu Darchau

Radwege:
Landkreis soll wieder in Radwegefinanzierung einsteigen.
100.000 ? aus Straßenunterhaltung transferieren.

?Stopp Saale-Schleusenkanal?

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Herrn Wolfgang Tiefensee, auf, die Arbeiten für das Raumordnungsverfahren für den Saale-Schleusenkanal einzustellen und die Streichung der Maßnahme aus dem Bundesverkehrswegeplan zu beantragen.
  2. Der Kreistag Lüneburg ersucht den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt, Herrn Dr. Wolfgang Böhmer, von der bisherigen Forderung nach dem  Bau des Saale-Schleusenkanals  Abstand zu nehmen, und statt dessen auf den Ausbau des Verkehrsträgers Bahn zu setzen und dies dem Bundesverkehrsminister verbindlich mitzuteilen.

Begründung:

Im Landkreis Lüneburg wurden insbesondere nach den Elbe-Hochwassern im August 2002 und April 2006 verschiedene Anstrengungen unternommen, um den  Hochwasserschutz zu verbessern. Als Anrainer der Oberelbe ist der Landkreis Lüneburg allerdings auch von den Maßnahmen der Anrainer stromaufwärts betroffen. Auch Zuflüsse der Elbe wie die Saale haben Auswirkungen auf den örtlichen Pegelstand. Durch den geplanten Elbe-Saale-Schleusenkanal  wird ein politischer Druck aufgebaut, auch die Elbe weiter zu kanalisieren. Ein schnellerer Wasserabfluß ist die Folge. Die Wasserstände der Elbe bei Hochwasser erhöhen sich und kostbare  Vorwarnzeit geht verloren.

Daher muss sich der Landkreis Lüneburg im eigenen Interesse  an das Land Sachsen-Anhalt und den Bundesverkehrsminister wenden, um sich für Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes stark zu machen.

Bezogen auf das Einzugsgebiet der Elbe und Saale ergeben sich notwendige Handlungsänderungen. Die von den verschiedensten Forschergruppen vorgestellten Erkenntnisse müssen von der deutschen (und tschechischen) Politik endlich ernst genommen  werden und sind zügig in schadensbegrenzendes Handeln umzusetzen (vgl. Max-Planck-Institut Hamburg: Auswertung von 10 Klimamodellen für den Elbe-Raum vom Mai 2005, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung: Glowa Elbe I und II von 2004 bzw. 2006/7).

Übereinstimmend wird in allen Klimamodellen vorausgesagt, dass die Niederschlagsmengen im Elbe-Einzugsbereich starken Schwankungen unterliegen werden. Es werden lange Trockenzeiten und extreme Hochwasser erwartet. Insgesamt wird mit einem Rückgang des Wasserzuflusses gerechnet.

Für die Binnenschifffahrt auf der Elbe und Saale bedeutet das, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ihr Versprechen, an 345 Tagen im Jahr eine Mindestfahrrinnentiefe von 1,60 m auf der Elbe zu garantieren, nicht halten kann.

Genau auf dieser Voraussetzung (1,60 m Fahrrinnentiefe zu 95 % des Jahres) basiert jedoch das Wirtschaftlichkeitsgutachten der Firma PLANCO Consulting GmbH, die für den Saale-Schleusenkanal einen Nutzen/Kosten-Faktor von 2,3 für die nächsten 30 Jahre nach Baubeginn berechnet hat.

In diesen 30 Jahren vollzieht sich aber auch der Klimawandel weiter.

Der Bau des Saale-Schleusenkanals  ist also aus Gründen des Hochwasserschutzes und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit abzulehnen. Die Nachteile überwiegen eindeutig.

Ein ähnlicher Appell wurde vom Kreistag des Landkreises Schönebeck (Sachsen-Anhalt) an den Bundesminister Tiefensee und den Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts Dr. Böhmer gerichtet.

Müllgebühren

Änderungsantrag zur Vorlage 2007/193

Grundsätzliche Veränderungen ergeben sich aus der Reduzierung der Berechnungsgrundlage des Müllvolumens pro 14 Tage von 20 l auf 10 l und der Reduzierung der Grundgebühr auf 3,00 Euro.

Der Paragraph §3 (1) 1 erhält folgende Fassung:

Für die Entleerung von Abfallumbehältern für Hausmüll werden Gebühren gemäß der nachstehenden Tabelle zuzüglich der Grundgebühr von 3,00 EUR (Behälter/Monat) erhoben. Grundgebühr 3,00 EUR (Behälter/Monat).

Behälter-größeAbfuhr-rhythmusmtl. Gebührinkl. Grundgeb.
   40 l28-tgl.  2,80 ?  5,80 ?
   60 l28-tgl.  4,20 ?  7,20 ?
   40 l14-tgl.  5,60 ?  8,60 ?
   60 l14-tgl.  8,40 ? 11,40 ?
   80 l14-tgl. 11,20 ? 14,20 ?
  120 l14-tgl. 16,80 ? 19,80 ?
  240 l14-tgl. 33,60 ? 36,60 ?
  660 l14-tgl. 92,40 ? 95,40 ?
1.100 l14-tgl.154,00 ?157,00 ?
  660 lwöchentl.184,80 ?187,80 ?
1.100 lwöchentl.308,00 ?311,00 ?

Begründung: Das Abfallrahmengesetz und das Niedersächsische Abfallgesetz gehen von dem Grundsatz aus, dass Müll zur Entsorgung so weit als möglich zu reduzieren ist. Personen, die sich gesetzestreu verhalten, produzieren also auch wenig Müll. Dieses sollte sich auch in der Gebührenkalkulation niederschlagen. Das dies auch heißt, dass Personen, die sich nicht so gesetzestreu verhalten, mehr bezahlen müssen, ist vom Gesetz auch so vorgesehen, denn oberstes Gebot ist das Verursacherprinzip: Wer Müll produziert, muss auch dafür bezahlen.

Was bedeutet die obige Tabelle für eine Familie (einen Haushalt) mit 5 Personen?
Bisher zahlte die Familie für 100 l laut Tabelle Seite 16 16,90 Euro/Monat = 3,38 Euro/Person/Monat.
Nach Verwaltungsvorlage ändert sich der Betrag auf 13,15 Euro/Monat = 2,63 Euro/Person/Monat.
Bei starker Mülltrennung ändert sich der Beitrag auf 10,00 Euro/Monat = 2,00 Euro/Person/Monat.
Ohne Mülltrennung ändert sich der Betrag auf 17,00 Euro/Monat = 3,40 Euro/Person und Monat.
Real würde diese Familie vermutlich eine 60 l-Tonne 14-täglich nehmen und dann mit 11,40 Euro belastet werden.
Bei einem 8-Personen-Haushalt kommen im Vergleich ähnliche Zahlen heraus:
scharfe Mülltrennung 14,20 Euro bzw. 1,78 Euro/Person
ohne Mülltrennung 25,40 Euro bzw. 3,18 Euro/Person

Jeder kann sofort erkennen: Mülltrennung lohnt sich, bis zu 1,40 pro Person und Monat.

Auch der Vorwurf: ?die Reduzierung von 20 l auf 10 l nützt nur den kleinen Haushalten? ist falsch.

Ein 2-Personenhaushalt zahlt 2,90 ?/Pers./Monat (5,80/2)
Ein 4-Personenhaushalt zahlt 2,10 ?/Pers./Monat (8,40/4)
Ein 5-Personenhaushalt zahlt 2,00 ?/Pers./Monat (s. o.)
Ein 8-Personenhaushalt zahlt 1,78 ?/Pers./Monat (s. o.)
Ein Mietblock mit 110 Personen zahlt 1,43 ?/Pers./Monat (157,00/110)

Ändert man den §6 der Abfallsatzung leicht, könnten sich 1-Personenhaushalte zur Nutzung einer gemeinsamen Mülltonne Nachbarn anschließen. Es brauchen also keine neuen Tonnen beschafft werden.

Das Problem mit den Windeln - und dem damit größerem Müllvolumen - ließe sich leicht lösen. Es könnten Rabatte von 5,00 Euro pro Monat an diese Familien ausgegeben werden, es könnten ein getrenntes Abholen der Windeln aufgebaut werden oder ein Windel-Wasch-Dienst angeregt und bezuschusst werden. Dafür sind in den Berechnungen Gelder vorgesehen.

?Persönlichen Budget?

Sozialausschuss am 16.10.2007
Kreistag am 12.11.2007

Die Kreistagsfraktion von Bündnis´90/Die Grünen stellt folgenden Antrag:

Der Sozialausschuss am 16.10.2007/ Kreisausschuss am 12.11.2007 möge beschließen:

Der Sozialausschuss/der Kreisausschuss begrüßt die ab dem 01.01.2008 geltende Rechtslage, die jedem behinderten Menschen das Recht, die für ihn notwendigen Hilfsangebote selbst über ein so genanntes ?Persönliches Budget? zu koordinieren, einräumt.
Damit die betroffenen Menschen auch von ihrem Recht erfahren und animiert werden davon Gebrauch zu machen, wird die Verwaltung aufgefordert, Informationsveranstaltungen zu diesem Thema zu organisieren. Dies setzt voraus, dass die Verwaltung umgehend Überlegungen zur vorgesehenen Umsetzung anstellt. Ziel ist, dass  auch trägerübergreifend Leistungen eingekauft werden können.

Begründung:

Der §17 Abs. 2 SGB IX (Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) schafft die Möglichkeit, dass behinderten Menschen ein individueller, pauschaler Geldbetrag zur Verfügung gestellt wird, mit dem sie sich die für sie notwendigen Unterstützungsleistungen in eigener Verantwortung ?einkaufen? und koordinieren können.
Ziel ist es, behinderten Menschen ein Höchstmaß an Selbstbestimmung einzuräumen und so zu mehr Lebensqualität beizutragen.
Ab 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das so genannte ?Persönliche Budget?.
Nach Auslaufen des wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs zum Instrument des ?Persönlichen Budgets? hat die niedersächsische Sozialministerin in einer Pressemitteilung vom 14.03.2007 an die Landkreise appelliert, das Persönliche Budget flächendeckend einzuführen.
Nach Auffassung der grünen Kreistagsfraktion ist es Aufgabe des Landkreises diese Möglichkeit zu kommunizieren, um die Betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf ihren neuen Rechtsanspruch  hinzuweisen und über das Verfahren zu informieren. In der Stadt Emden haben solche Informationsveranstaltungen bereits stattgefunden. Auf Grund unserer Anfrage vom 31.07.2007 hat sich gezeigt, dass der Landkreis Lüneburg bisher keine Erfahrungen mit ?Persönlichen Budgets? auf freiwilliger Basis gesammelt hat. Es ist also zwingend notwendig, dass die Landkreisverwaltung sich mit anderen Leistungsträgern wie der gesetzlichen Krankenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung koordiniert, um die angestrebte Geldleistung ?wie aus einer Hand? überhaupt anbieten zu können.
Um zum 01.01.2008 startklar zu sein, müssen diese Verhandlungen umgehend aufgenommen werden.

?Ökostrom für den Landkreis?

Kreisausschuss am 03.09.2007
Kreistag am 24.09.2007

Der Kreistag am 24. September 2007 möge beschließen:

Die Verwaltung des Landkreises Lüneburg wird beauftragt Vorbereitungen zu treffen, um zum nächst möglichen Zeitpunkt die Stromversorgung neu auszuschreiben. Anforderung in der notwendigen Ausschreibung soll die Versorgung mit regenerativ erzeugtem Ökostrom sein. Vor Ausschreibung legt die Verwaltung den Entwurf der öffentlichen Bekanntmachung (v. a. Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien) den Kreistagsgremien zur Beschlussfassung vor.

Begründung:

Der sich stetig vollziehende Klimawandel kann nur durch konsequentes, umgehendes Handeln abgemildert werden, das hat der aktuelle IPCC-Bericht bestätigt.

Eine der klimapolitisch wirkungsvollsten Handlungsmöglichkeit für Verbraucher - Privathaushalte wie auch öffentliche Auftraggeber - ist der Wechsel des Stromanbieters hin zu einem Ökostrom-Lieferanten. Durch die Reduktion fossiler Energieträger wie Kohle und Gas vermindert die Produktion von Ökostrom den Ausstoß von CO2 bis zu 80 %.

Atomstrom ist als Stromquelle im regenerativen Strommix ausgeschlossen.

Mit der auf der letzten Sitzung verabschiedeten Resolution hat der Kreistag seine Besorgnis im Hinblick auf die fragwürdige Sicherheitslage in der Nähe der Atomanlage Krümmel zum Ausdruck gebracht. Die ungeklärte Endlagerfrage für hoch radioaktiven Müll - der in Gorleben diskutierte Salzstock ist aus grüner Sicht geologisch ungeeignet - und das Endlagerdesaster im mit Wasser voll gelaufenen Salzstock ASSE II im Landkreis Wolfenbüttel, werfen drängende Fragen zum künftigen Schutz der Biosphäre in unserem Nahbereich auf.

Wie auch die Samtgemeinde Elbmarsch oder Behörden wie das (SPD-geführte) Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) kann nun auch der Landkreises Lüneburg vorbildhaft die Marktmacht der Verbraucherinnen und Verbraucher aufzeigen und seinen Teil zu einer sicheren und sauberen Stromgewinnung beitragen.

Bis vor wenigen Jahren war die vergaberechtliche Zulässigkeit einer Ausschreibung von Ökostrom umstritten. Diese Rechtsunsicherheiten sind laut BMU zwischenzeitlich durch die europäische Kommission und die Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofs beseitigt worden.

Der Landkreises Lüneburg muss also keine Pionierarbeit leisten, sondern kann sich an den Ausschreibungsempfehlungen (und Ausschreibungsmustern) des Bundesumweltministeriums orientieren, die nicht nur für Bundesbehörden, sondern für jeden öffentlichen Auftraggeber im Rahmen einer nachhaltigen Beschaffungspolitik konzipiert sind.

?Fachtagung Gewaltfreie Schulen?

Kreisausschuss am 07.05.2007
Kreistag am 12.05.2007

Der Kreistag am 21. Mai 2007 möge beschließen:

Der Landkreis Lüneburg initiiert eine Fachtagung ?Gewaltfreie Schulen?.
Die Ausgestaltung erfolgt in Zusammenarbeit mit interessierten Schulen des Landkreises und mit den Trägern der verschiedenen Sozialräume. Die Finanzierung der Fachtagung übernimmt der Landkreis. Eine Kostenbeteiligung der Stadt wird angestrebt.

Begründung:

Auf der Bauausschusssitzung am 11.04.2007 in der Realschule Oedeme wurde von der anwesenden Lehrerschaft das Problem der zunehmenden Gewalt an ihrer Schule bzw. im nahen Schulumfeld thematisiert. Nach verschiedenen Beschädigungen  sieht die Personalvertretung der Schule nur noch Abhilfe in der Installation von Überwachungskameras.
Um Präventionsstrategien zu entwickeln, einen Erfahrungsaustausch unter den Schulen zu unterstützen, und ein gemeinsames Vorgehen von Jugendarbeit und Schule zu etablieren, beantragen wir eine Fachtagung zum Thema ?Gewaltfreie Schulen?, zu der Referenten der verschiedensten Professionen eingeladen werden. Zielgruppen sollen insbesondere interessierte Lehrer(innen) und in den Sozialräumen tätige Sozialarbeiter(innen) sein.

?Jedermannkonto?

Ausschuss für Soziales und Gesundheit, 18.01.2007

Änderungsantrag zum Antrag der Links-Partei ?Jedermannkonto?

  1. unverändert
  2. unverändert
  3. Das Jedermannkonto ist ein Girokonto für das lediglich eine reduzierte Kontoführungsgebühr von 50 Cent erhoben wird. Jede volljährige Person,  die im Landkreis Lüneburg ihren Erstwohnsitz hat,  und zur Gruppe der Hartz IV- oder Sozialhilfe-Empfänger zählt bzw. private Insolvenz angemeldet hat, erhält ein solches Konto, wobei nur ein Konto pro Bedarfsgemeinschaft nach SGB II eingerichtet wird.
  4. entfällt
  5. unverändert

Einwohnerredezeit

Antrag der Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen zur konstituierenden Kreistagssitzung am 23.11.2006

Der neue Kreistag möge folgende Ergänzung der Geschäftsordnung beschließen:

§21b Einwohnerredezeit

(1)
Im Rahmen von öffentlichen Kreistagssitzungen haben Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises bei Themen von besonderem öffentlichem Interesse auch die Möglichkeit nach der Diskussion der Kreistagsabgeordneten mündliche Stellungnahmen zum Beratungsgegenstand abzugeben. Erst hiernach stimmen die Kreistagsabgeordneten über die entsprechende Vorlage ab.  

(2)
Diese Stellungnahmen dürfen im Einzelfall 2 Minuten nicht überschreiten. Die gesamte Einwohnerredezeit darf die Dauer von 15 Minuten pro Tagesordnungspunkt nicht überschreiten.

(3)
Einwohnerinnen und Einwohner, die die Bürgerredezeit in Anspruch nehmen wollen, müssen sich zu Beginn der Kreistagssitzung  bei dem/der Vorsitzenden  melden.

(4)
Ob es sich bei einem Beratungsgegenstand um ein Thema von besonderem öffentlichem Interesse nach Absatz (1) handelt, entscheidet der den Kreistag vorbereitende Kreisausschuss mit einfacher Mehrheit.

Ist eine Einwohnerredezeit vorgesehen, wird dies der Presse im Vorfeld der Kreistagssitzung bekannt gegeben.

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