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28.06.20 –
Anfrage zur Stadtratssitzung Lüneburg am 2.7.2020
Das große Potenzial an Dachflächen für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden konnte in Lüneburg bislang nicht ausgeschöpft werden. Es fehlen immer wieder lokale Interessenten, die bereit wären die mit dem entsprechenden Mustervertrag der Hansestadt Lüneburg verbundenen Risiken zu übernehmen. So hat selbst die Avacon Natur GmbH aus diesem Grund bei Ausschreibungen keine Angebote abgegeben.
Die Grünen im Stadtrat suchen nun nach den Gründen dafür und stellen der Verwaltung zur Ratssitzung am 2. Juli einige kritische Fragen zu der Vertragsgestaltung. Fraktionsvorsitzender Ulrich Blanck fragt: „Warum ist für die Hansestadt Lüneburg eine 30-jährige Haftung für Schäden an der Dachfläche mit Beweislastumkehr notwendig, während z.B. Verträge des Landkreises Lüneburg oder Musterverträge der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie hier die Übernahme von Haftungen lediglich für die Vertragslaufzeit und ohne Beweislastumkehr vorsehen?“
Unterstützung erhält Blanck vom Ortsverband der Grünen. Sprecher Ulf Reinhardt erklärt: "Mit einer entsprechenden Anpassung der Dachnutzungsverträge an die marktüblichen Bedingungen besteht die Chance, Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden und damit die Nutzung erneuerbarer Energien direkt vor Ort deutlich voranzutreiben. Dies sollte im Interesse aller Bürger und Fraktionen liegen."
Wolf von Nordheim, Baupolitischer Sprecher der Fraktion fragt: „Warum ist für die Hansestadt Lüneburg alle 5 Jahre eine laufende Anpassung der Photovoltaik-Anlagen an die jeweils geltenden Gesetze und technischen Normen notwendig, während z.B. Verträge des Landkreises Lüneburg oder Musterverträge der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie sowie das geltende Baurecht lediglich die Errichtung der Anlage in Übereinstimmung mit den zum Errichtungszeitpunkt geltenden Gesetzen, Richtlinien und Normen vorsehen?“
Die Grünen befürchten, dass bei der nun im Juli beginnenden Ausschreibung von vier Dachflächen aus dem genannten Grund möglicherweise zu keinem bzw. keinem optimalen Ausschreibungsergebnis kommt.
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