03.08.21 –
Im März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung von 2019 in wichtigen Teilen verfassungswidrig ist: Es regelt die Emissionsreduktion ab 2031 nicht ausreichend und überträgt einen zu großen Anteil der Verantwortung für die Reduktion von Treibhausgasen auf zukünftige Generationen. Damit gibt das Gericht den jungen Kläger*innen teilweise recht und verpflichtet die Bundesregierung, das Gesetz anzupassen. Die Regierung ist dem mit einer Neufassung des Klimaschutzgesetzes im Juni 2021 nachgekommen.
Was bedeutet das Urteil für die Klimapolitik – auf Bundesebene und in der Kommune? Was beinhaltet die Neufassung des Klimaschutzgesetzes? Erfüllt diese Neufassung die Anforderungen, die sich aus dem Urteil ergeben? Und inwiefern kann das Urteil dazu beitragen, Klimaschutz effektiver und gerechter zu gestalten?
Nach einem kurzen Einführungsvortrag zum Inhalt der Verfassungsbeschwerde und des Urteils diskutieren
Die Moderation übernimmt unsere Kandidatin für den Stadtrat Kalina Magdzinska.
Dienstag, 03. August 2021, 19:00 Uhr
Ort: Kulturforum Wienebüttel 1, 21335 Lüneburg
Bitte denkt an eins der Drei G's: Also doppelt Geimpft (das gilt zwei Wochen nach eurer letzten Impfung), Genesen innerhalb der letzten sechs Monate oder Getestet innerhalb der letzten 24 Stunden. Ohne einen dieser Nachweise könnt ihr leider nicht in Präsenz an der Veranstaltung teilnehmen.
Zusätzlich zu der Präsenzveranstaltung gibt es die Möglichkeit, von zuhause über einen Livestream zuzuschauen, der unter https://gruenlink.de/28ka erreichbar ist.
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Gäste sind nach Anmeldung bei Claudia Schmidt oder Matthias Wiebe herzlich willkommen.
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Gasthaus Fehlhaber, Lüneburger Straße 38 in Amelinghausen. Anschnack ab 19 Uhr, Start mit Formalia: 19.30 Uhr.
Gäste nach Anmeldung an ulrich.blanck@ willkommen. rathaus-aktuell.de
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Mitgliederöffentlich. Anmeldung unter sprecher@ erbeten. gruene-lueneburg.de
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