28.05.19 –
Moderne KFZ-Scheinwerfer erweisen sich zunehmend als sehr blendungswirksam. Aktuell gilt dies für Licht auf Basis von Leuchtdioden (LED) - und demnächst auch Laserdioden.
Dies zusammengenommen führt zu massiver Blendung, wenn dieses Licht bei Dunkelheit im außerörtlichen Verkehr auf die Augen von entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern trifft. Die Blendung an sich trifft alle Verkehrsteilnehmer*innen gleichermaßen. Eine damit einhergehende Gefährdung trifft jedoch insbesondere Fahrzeugführende. Das durch starkes Gegenlicht geblendete Auge ist für mehrere Sekundenbruchteile nicht in der Lage, den vor ihm liegenden Verkehrsraum einzusehen. Die Dauer dieses Blind-Effekts nimmt dabei in Abhängigkeit vom Lebensalter zu. Bei 60- bis 70-jährigen Autofahrern könne es vorkommen, dass ihr Sehvermögen durch die Blendung bis zu zwei Sekunden lang gestört wird. Immerhin: In dieser kurzen Zeit legt ein PKW bei Tempo 100 rund 56 Meter zurück.
Idealerweise sollte das Scheinwerferlicht eines Fahrzeugs nur den vor ihm liegenden Straßenraum gut ausleuchten ohne dabei andere Verkehrsteilnehmende zu blenden. Gerade letzteres sollte durch verfügbare technische Maßnahmen verhindert werden.
Hier zu hat die Kreismitgliederversammlung von Bündnis90/ Die GRÜNEN am 28. Mai 2019 einen Antrag beschlossen.
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