
24.06.26 –
Die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag eingebracht, mit dem der Landkreis Lüneburg eine nächtliche Betriebsbeschränkung für Mähroboter einführen soll. Die Regelung soll täglich von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang gelten.
Hintergrund des Antrags ist der Schutz von nachtaktiven Wildtieren, die insbesondere während der Nacht- und Dämmerungsstunden aktiv sind. Dazu gehören Igel, Amphibien, Reptilien und andere Kleintiere. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Mähroboter selbst bei moderner Sensorik Tiere nicht immer zuverlässig erkennen und schwere Verletzungen bis hin zum Tode verursachen können. „Wir beantragen eine Betriebsbeschränkung von Mährobotern. Die Geräte können weiterhin tagsüber genutzt werden. Es geht um eine einfache Vorsorgemaßnahme während der Zeiten, in denen besonders viele Wildtiere unterwegs sind“, erklärt Julia B. Diehl aus der Kreistagsfraktion.
Der Antrag orientiert sich an bereits bestehenden Regelungen anderer Kommunen und Landkreise. So hat beispielsweise der Landkreis Göttingen im September 2025 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Inzwischen haben weitere Städte und Landkreise ähnliche Maßnahmen beschlossen oder eingeführt. Auch auf Landes- und Bundesebene gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung. Während bislang keine bundeseinheitliche Regelung existiert, setzen immer mehr Kommunen auf lokale Lösungen zum Schutz nachtaktiver Wildtiere.
Neben der geplanten Allgemeinverfügung soll der Landkreis nach dem Antrag der Grünen auch eine Informationskampagne durchführen. Ziel ist es, Bürger:innen über die Gefahren des nächtlichen Mähroboterbetriebs auf nachtaktive Wildtiere aufzuklären und für einen verantwortungsvollen Einsatz der Geräte zu sensibilisieren. „Viele Menschen wissen gar nicht, welche Gefahren für Wildtiere von nächtlich fahrenden Mährobotern ausgehen können. Aufklärung und Eigenverantwortung sind deshalb auch in diesem Kontext ein wichtiger Teil der Lösung“, so Ralf Gros (Umweltpolitscher Sprecher der Kreistagsfraktion).
Der Antrag wird am 25.06.2026 im Rahmen des letzten Kreistages des Landkreises Lüneburg vor der Sommerpause vorgestellt.
Hintergrund
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