Neues aus Bardowick

Rehfeldt: Oberschule überflüssig

Die von Schwarz-Gelb im Land beschlos­sene Ein­füh­rung einer Ober­schule sei "rei­ner Eti­ket­ten­schwin­del und nur ideo­lo­gische Ant­wort auf eine Fra­ge, die nie­mand ge­stellt hat", meint Rolf Reh­feldt, für Bünd­nis 90/GRÜ­NE im Kreis­tag und dort im Schul­aus­schuss: "Die Ober­schule ist eine über­flüs­sige Schul­form."

13.04.11 –

Rolf RehfeldtDie von Schwarz-Gelb im Land beschlossene Einführung einer Oberschule sei "reiner Etikettenschwindel und nur ideologische Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat", meint Rolf Rehfeldt, für Bündnis 90/GRÜNEN im Kreistag und im Schulausschuss: "Die Oberschule ist eine überflüssige Schulform!"

Integrierte Gesamtschulen verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit integrativer Beschulung und haben dem entsprechende, bessere pädagogische Konzepte. Sie lassen die Entscheidungen über Bildungswege am längsten offen und bieten umfangreiche Unterstützungsleistungen für die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler, daher ist die Einführung von Oberschulen nicht notwendig.

Diese Schulform ist eine systematische Fehlsteuerung und kein geeignetes Modell, um ein vollständiges wohnortnahes Bildungsangebot im ländlichen Raum für die Zukunft sicherzustellen.

Vielmehr werden von der Landesregierung bei den Schulträgern, Eltern und Lehrkräften Erwartungen geschürt, die nicht erfüllt werden können.

Es besteht auch keine Eile nach dem von der CDU/FDP-Mehrheit beschlossenen Gesetz vom 15.3.2011, in den Landkreisen Oberschulen zu beantragen. Die Haupt-und Realschulen können nach den gültigen Erlassen schon jetzt weitgehend zusammenarbeiten. Mehr wird nach der Zusammenfassung von Haupt-und Realschule, die dann Oberschulen heißen, auch nicht passieren: Ein anderes Türschild wird angeschraubt. Nur in Ausnahmefällen ist ein gymnasialer Zweig möglich, aber eine Oberstufe darf nicht geführt werden. Diese Schulform wird den Zug zu den Gymnasien nicht aufhalten und damit werden zahlreiche Schulstandorte im Landkreis keine Zukunft haben.

Das von der Landesregierung angestrebte Zweisäulenmodell zementiert das überholte gegliederte Schulwesen mit all seinen Nachteilen. Die Oberschule behält die Aufteilung in HS, RS bei. Wird ein Gymnasialzweig mit den entsprechenden Abschlüssen angegliedert, bleibt die enge Zugehörigkeit zum Schulzweig. Eine möglichst lange Wahlmöglichkeit für die Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler wird hierbei nicht offen gehalten.

Die von der Landesregierung propagierte bessere Ausstattung der Oberschule ist ein Lockmittel für das betroffene Lehrerkollegium (geringere Stundenverpflichtung, sozialpädagogische Unterstützung).  Integrierte Gesamtschulen mit gewollter heterogener Schülerschaft bekommen dieses Angebot nicht. Als Luftnummer erweist sich die angebotene Verbesserung aber bei der Zuweisung von Funktionsstellen und hinsichtlich der Klassengrößen bei jahrgangsbezogenem Unterricht.

Da die demografischen Tatsachen für Niedersachsen nicht weg zu lügen sind, kann auch das komplette  Aussetzen der Regelung für die Mindestschülerzahlen für die Oberschule in den kommenden drei Jahren, das Problem nicht lösen. Es dient nur dem Ziel, Schulen und Schulträger zur schnellen Umwandelung zu locken. Was mit den Schulen nach der Schonfrist geschehen wird, ist völlig offen, denn das Gesetz sieht eine Bestandsgarantie für die Gymnasien vor. Dadurch werden die Folgen der zurückgehenden Schülerzahlen allein von den anderen Schulformen getragen. Besonders ungerecht ist hierbei, dass neu zu gründende Gesamtschulen Schülerzahlen für eine Fünfzügigkeit über 10 Jahre nachweisen müssen! Aber auch die Oberschule wird für die Einrichtung eines gymnasialen Zweiges die Zustimmung des Kreisgymnasiums (Schulträger) benötigen.

Wie soll sich hier eine langfristig attraktive Schulform entwickeln? Die Notwendigkeit, kleine Schulstandorte schließen zu müssen, wird durch die Einrichtung von Oberschulen nur verschoben, die Entwicklung tragfähiger Konzepte für ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot wird verhindert.

Unter Beachtung des Elternwillens, der gerade in der Region Lüneburg die gemeinsame Schule IGS  einfordert, muss der Schulträger Fehlentscheidungen und Fehlinvestitionen vermeiden. Der Landkreis sollte eine Rechtsposition bewahren, die es ermöglicht mit einer Klage im Sinne des Elternwillens die Einrichtung von vier-und auch dreizügigen Integrierten Gesamtschulen durchzusetzen.

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