Neues aus Bardowick

Psychiatrischer Krisendienst

Antrag der Gruppe Rot/Grün zur Sitzung des Kreistages am 4. November 2013. Die Verwaltung wird beauftragt, im Ausschuss für Soziales und Gesundheit ist eine Evaluierung vorzulegen und zu beraten. Die derzeitige finanzielle Ausstattung ist zu überprüfen. Mindestens sind jedoch die € 40.000 (wie im Beschluss vom KT am 20.12.2010) auch im Haushalt 2014 zu veranschlagen.

21.10.13 –

Antrag der Gruppe Rot/Grün zur Sitzung des Kreistages am 4. November 2013.

Psychiatrischer Krisendienst

hier: Evaluierung und Fortführung des „Kooperationsvertrages zur Einrichtung eines psychiatrischen Krisendienstes im Landkreis Lüneburg zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gGmbH"

Sehr geehrte Herr Landrat Nahrstedt,

mit dem Beschluss des KA vom 04.07.2011 über die Vorlage 2010/181 wurde ein psychiatrischer Krisendienst eingerichtet, der sich nach unserer Kenntnis bewährt hat und daher fortgeführt werden sollte.

Wir beantragen daher:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Ausschuss für Soziales und Gesundheit ist eine Evaluierung vorzulegen und zu beraten.

Die derzeitige finanzielle Ausstattung ist zu überprüfen. Mindestens sind jedoch die € 40.000 (wie im Beschluss vom KT am 20.12.2010) auch im Haushalt 2014 zu veranschlagen.

Begründung:

Gemäß der Vorlage 2010/181: „Die stationäre Versorgung mit der Psychiatrischen Klinik in Lüneburg bedeutet für die Bevölkerung des Landkreises Lüneburg eine gute Infrastruktur. Hierbei spielt insbesondere die Psychiatrische Institutsambulanz eine große Rolle, die auch Patienten betreut, die momentan nicht stationär aufgenommen sind. In dem Sinne ist auch die Tagesklinik zu nennen.

Allerdings gibt es viele Menschen, die nicht aktuell in psychiatrischer Behandlung sind und die im Falle von Krisen außerhalb normaler Dienstzeiten nicht wissen, an wen sie sich wenden können. Eine Inanspruchnahme der Notaufnahme eines Krankenhauses wird aus verschiedenen Gründen in der Regel nicht gewünscht und ist oft in diesen Situationen auch nicht erforderlich.

Mit dem psychiatrischen Krisendienst sollen Betroffene, aber auch ihre Angehörigen, eine akzeptable Hilfsmöglichkeit erhalten.

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