27.11.14 –

Der Umweltminister erlässt eine neue Richtlinie zu Entschädigung von Weidetierhaltern bei Wolfsschäden, nach der nun auch vorbeugende Maßnahmen förderfähig sind. Miriam Staudte erläutert und kommentiert.
Mit der seit Donnerstag dieser Woche (26.11.14) geltenden Richtlinie des Niedersächsischen Umweltministeriums zur Regulierung von Schäden durch den in Niedersachsen seit einigen Jahren wieder heimischen Wolf werden erstmals auch vorbeugende Maßnahmen vor Wolfsrissen gefördert. Dazu gehören die zusätzliche Sicherung der Zäune und die Anschaffung von Herdenschutzhunden, erläutert die regionale Grünen-Landtagsabgeordnete Miriam Staudte.
„Mit der neuen Förderrichtlichtlinie stellen wir sicher, dass die Weidetier-Halter in Niedersachsen nicht mit den immer wieder vorkommenden Problemen durch den Wolf allein gelassen werden", betont Miriam Staudte. „Dabei sind vorbeugende Maßnahmen besonders wichtig, denn es muss oberstes Ziel sein, dass der Wolf erst gar nicht in die Schaf-, Ziegen, oder Großtierherde einbricht", meint die Grünen-Politikerin.
Es sei nachvollziehbar, dass auf den DNA-Test bislang nicht grundsätzlich verzichtet werde, so Staudte, denn immer noch würden viele Risse durch freilaufende Hunde verursacht. "Nicht jeder Riss kann dem Wolf unter die Pfoten geschoben werden", so die Grüne. "Allerdings haben die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in einem Antrag festgelegt, dass die Ersatzzahlungen innerhalb von drei Monaten an den betroffenen Nutztierhalter überwiesen werden müssen."
Staudte betont, dass die Ausbreitung des Wolfs ein sehr dynamisches Geschehen sei und die Richtlinien sicherlich im Laufe der Jahre angepasst werden müssen, da man erst wieder Erfahrungen mit Schutzmaßnahmen sammeln müsse.
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