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07.05.12 –
In der Kreistagssitzung am 7. Mai 2012 brachte die Linke einen Resolutionsantrag ein, der darauf abzielt, gegenüber dem Land Niedersachsen deutlich zu machen, dass der Kreistag das Gutscheinsystem für Asylsuchende und Flüchtlinge ablehnt und sich für eine uneingeschränkte Bargeldausgabe einsetzt.
Der Antrag ist nicht mehr ganz frisch. Er wurde im April 2007 von Grünen und Linken gemeinsam gestellt. Aktuell ist er leider nach wie vor. Die Gruppe SPD/Grüne ließ diesen Antrag an den Sozialausschuss überweisen, der sich voraussichtlich am 30.05.2012 mit diesem Thema intensiver beschäftigen wird. Dort soll vor allem beraten werden, ob der Kreistag über eine Resolution hinaus gehen kann.
Für die Gruppe begründete Detlev Schulz-Hendel (Grüne) den Antrag auf weitere Behandlung im Sozialausschuss:
Die Art und Weise, wie wir seit dem Asylkompromiss 1992 mit Menschen umgehen, die sich aus purer Not vor Krieg, Hunger und Verfolgung nach Deutschland flüchten, ist in der Tat beschämend. Politisch Verfolgten macht man den Aufenthalt in Deutschland auf gesetzlichem Wege so unangenehm wie möglich. Das zurecht angeprangerte Gutscheinsystem macht Asylsuchende zu Menschen zweiter Klasse. Die Leistungen für diese Menschen liegen sage und schreibe rund 38 Prozent unter dem Sozialhilferegelsatz. Asylsuchende erhalten Gutscheine im Wert von 184,07 €. Der Flüchtlingsrat in Niedersachsen aber auch der Verein pro Asyl in Frankfurt berichten immer wieder über Fälle, wo dienstbeflissene Kassiererinnen nach prüfenden Blick auf die Waren entschieden haben, dass der Lippenstift, der Müsliriegel und sogar die Schulhefte für die Kinder, da sie nicht zu den Gutscheinwaren gehören, vom Band müssen. Ich möchte mir eine solche Situation im Einkaufsmarkt für Flüchtlinge lieber nicht vorstellen. Dieses System ist abstoßend und herabwürdigend und es verstößt gegen die Grundrechte des Menschen. Wir wollen den Antrag auch deshalb im Sozialausschuss diskutieren, um insbesondere zu prüfen, ob der Kreistag nicht mehr machen kann, als nur eine Resolution gegenüber der Landesregierung zu verabschieden. Alle Bundesländer bis auf Bayern und Niedersachsen haben mit ihren Kommunen bereits das Gutscheinsystem wieder abgeschafft und sind zur uneingeschränkten Bargeldauszahlung zurück gekehrt. Auch in Niedersachsen haben Landkreise wie Göttingen trotz Erlasse des Innenministers beschlossen, wieder zur Gewährung von Bargeldleistungen zurück zu kehren. Warum sollte also der Landkreis Lüneburg dies nicht auch tun. Das wollen wir inhaltlich prüfen. Ziel sollte es sein, das Gutscheinsystem im Landkreis Lüneburg wieder abzuschaffen. Wenn ein Erlass des Innenministers gegen die Grundrechte der Menschen verstößt, sehen wir die Kommunen durchaus in der Pflicht, sich diesem nicht zu beugen. Notfalls müssen wir es eben auf eine Auseinandersetzung mit der Landesregierung ankommen lassen. Wir möchten diesen Akt der kaltherzigen Asylpolitik stoppen und im Landkreis Lüneburg Menschen als Menschen behandeln. Wir möchten Menschen am Ende ihrer Flucht die Hand reichen, ihnen sagen „Es ist gut. Du bist hier sicher. Wir passen auf Dich auf". "Das Asylbewerberleistungsgesetz in seiner jetzigen Form verstößt nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen geltendes Europa- und Völkerrecht." So eindeutig formuliert dies die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e.V. in einer Stellungnahme in einer Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales aus dem Jahr 2009. Entgegen der Gesetzesbegründung handele es sich bei vielen Menschen, die Leistungen nach dem Gesetz bezögen, nicht um solche mit einem lediglich vorübergehenden, kurzen und absehbaren Aufenthalt. Der Flüchtlingsalltag in Deutschland ist nicht einfach und mit zahlreichen Problemen behaftet. Die Sozialleistungen für diese Menschen liegen rund 38 Prozent unter Regelsatz nach SGB II/XII. Und diese geringen Mittel, es sind in etwa 220,00 € mit Taschengeld werden dann in Niedersachsen durch ein Gutscheinsystem zur Verfügung gestellt. Der Flüchtlingsrat berichtet regelmäßig über die Tücken und Schwierigkeiten mit dem Gutscheinsystem. Gutscheine können nur in bestimmten Geschäften eingelöst werden, Restbeträge werden oft nicht ausgezahlt, was ja faktisch und das ist ein echter Skandal zu weiteren Leistungskürzungen führt. Und das bei einem Gutscheinwert von 184,07 € im Monat. Problematisch ist aus unserer Sicht auch die Bindung der Gutscheine an bestimmte Produkte. Der Verein pro Asyl aus Frankfurt und der Flüchtlingsrat in Niedersachsen berichten über Fälle, wo dienstbeflissene Kassiererinnen nach prüfenden Blick auf die Waren schon auch mal entschieden haben, das der Lippenstift oder der Kinderriegel, da sie nicht unter Hygieneartikel oder Lebensmittel fallen, wieder vom Band müssen. Ich möchte mir eine solche Situation im Einkaufsmarkt für die Flüchtlinge eigentlich lieber nicht vorstellen. Jugendliche haben nach diesem Bericht nicht einmal Schulhefte erhalten. Ich glaube jedem von uns wird klar, das dieses System, welches es im übrigen nur noch in Niedersachsen und Bayern gibt, herabwürdigend ist. Zudem ist auch weiter festzustellen das dass Gutscheinsystem mit bürokratischem Aufwand verbunden ist, Nutzen und Zweck für diesen Aufwand ist nicht erkennbar. |
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