Neues aus Bardowick

LESERBRIEF zum LZ-Artikel "Entwurf Bebauungsplan Schlieffen-Park" vom 13.12.05

Die Grüne Ratsfraktion ist schon mit der Namensgebung "Schlieffen-Park" aufgrund der Verantwortlichkeit von Schlieffens für die deutsche Kolonialpolitik nicht einverstanden.

30.12.05 – von Birgit Leek für die Stadtratsfraktion –

Schlieffen verantwortlich für Völkermord

Die Grüne Ratsfraktion ist schon mit der Namensgebung "Schlieffen-Park" keinesfalls einverstanden.

1. Warum "Park", wenn ausdrücklich kein Platz ist für einen Stadtteilpark?

2. Durch allerhöchste Kabinettsorder Kaiser Wilhelms II. vom 19. Mai 1904 wurde das Oberkommando in Deutsch-Südwestafrika (heute Namibia)  dem Großen Generalstab unter General Alfred Graf von Schlieffen (1833-1913) übertragen (Bundesarchiv). Demnach war von Schlieffen maßgeblich verantwortlich für die deutsche Kolonialpolitik und die brutale Niederschlagung des Herero-Aufstandes durch Truppen des deutschen Kaiserreichs im Jahr 1904 (Völkermord).

[...] Es starben bis zu 60.000 Herero, 3/4 der damaligen Bevölkerung. Männer, Frauen u. Kinder verhungerten und verdursteten in der Omaheke-Wüste unter furchbaren Qualen. Wenn sich die Halbverhungerten und -verdursteten stellten, wurden sie in "Konzentrationslagern" zusammengepfercht, wo sie schwerste Arbeiten verrichten mußten. Im Lager Swapokmund starben von 2000 Gefangenen innerhalb von 6 Monaten knapp 800 - darunter viele Frauen und Kinder. Nach dem offiziellen Bericht des Kommandos der Schutztruppe "starben 45,2 % der Gefangenen in den Lagern."

Erst durch die Proteste der kritischen deutschen Öffentlichkeit "einen derartigen Krieg wie Herr von Trotha kann jeder Metzgerknecht führen", August Bebel, SPD, im Reichstag, wurde von Trotha abgesetzt.

Was sagt die kritische Lüneburger Öffentlichkeit zur Namensgebung "Schlieffen-Park"?

Skandal? Egal?

Nachfahren der Opfer verklagten die Bundesrepublik übrigens wegen Völkermordes vor einem Washingtoner Gericht auf Entschädigung in Höhe von 2 Milliarden Dollar. Norman Paech, Prof. für internationales Recht in Hamburg, sagt: "Völkerrechtlich sind die Forderungen der Hereros berechtigt".

Birgit Leeck

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